BLL reagiert auf Vorwürfe der hessischen Verbraucherzentrale
Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) weist im Zusammenhang mit der Vorstellung der neuesten Publikation der Verbraucherzentrale Hessen vehement den Vorwurf zurück , die Lebensmittelbranche würde lügen, tricksen und tarnen. "Die deutschen Hersteller halten sich an das europaweit geltende Recht und stellen sichere und hochwertige Lebensmittel her, deren Aufmachung den gesetzlichen Vorgaben entsprechen", erklärt BLL-Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff. "Die Lebensmittelwirtschaft steht hinter dem Grundsatz, dass es generell verboten ist, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen. Allein der Titel "Lebensmittellügen" ist deshalb ein Affront gegen die 4,8 Millionen Menschen, die für die Lebensmittelbranche arbeiten und täglich die Ernährung von 82 Millionen Bürgern sichern." Diese Veröffentlichung dann auch noch als "Ratgeber" zu bezeichnen ist die eigentliche Irreführung. Ein Ratgeber ist laut Definition des Dudens ein Buch, in dem Anleitungen und Tipps für die Praxis auf einem bestimmten Gebiet enthalten sind. Aber anstatt den Verbrauchern sachliche und objektive Erläuterungen der geltenden Kennzeichnungs- und Aufmachungsvorgaben zu geben und so zur Stärkung der Bildung beizutragen, wird den Käufern offensichtlich Konsumkompetenz und eigene Beurteilungsfähigkeit abgesprochen.Auf jedem Produkt erfährt der Käufer heute alle notwendigen Informationen wie die Verkehrsbezeichnung, die Zutaten, das Mindesthaltbarkeitsdatum oder die Menge. Die Verbraucher benötigen in erster Linie also sachliche und leicht verständliche Informationen über die bereits vorhandenen aussagekräftigen Kennzeichnungselemente, denn diese bringen Klarheit und Transparenz und können Enttäuschungen vorbeugen. Wer weiß, dass alle Inhaltsstoffe im Zutatenverzeichnis in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils aufgelistet sind, ist auch nicht enttäuscht aufgrund von bestimmten Mengen im Produkt. "Es wäre wünschenswert, wenn die Verbraucherzentralen den Verbrauchern hier eine Hilfestellung geben würden, wo auf der Verpackung die entsprechenden Hinweise bereits zu finden sind, anstatt eine gesamte Branche der Lüge und Täuschung zu bezichtigen", betont Minhoff.
BLL reagiert auf Vorwürfe der hessischen Verbraucherzentrale
Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) weist im Zusammenhang mit der Vorstellung der neuesten Publikation der Verbraucherzentrale Hessen vehement den Vorwurf zurück , die Lebensmittelbranche würde lügen, tricksen und tarnen. "Die deutschen Hersteller halten sich an das europaweit geltende Recht und stellen sichere und hochwertige Lebensmittel her, deren Aufmachung den gesetzlichen Vorgaben entsprechen", erklärt BLL-Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff. "Die Lebensmittelwirtschaft steht hinter dem Grundsatz, dass es generell verboten ist, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen. Allein der Titel "Lebensmittellügen" ist deshalb ein Affront gegen die 4,8 Millionen Menschen, die für die Lebensmittelbranche arbeiten und täglich die Ernährung von 82 Millionen Bürgern sichern." Diese Veröffentlichung dann auch noch als "Ratgeber" zu bezeichnen ist die eigentliche Irreführung. Ein Ratgeber ist laut Definition des Dudens ein Buch, in dem Anleitungen und Tipps für die Praxis auf einem bestimmten Gebiet enthalten sind. Aber anstatt den Verbrauchern sachliche und objektive Erläuterungen der geltenden Kennzeichnungs- und Aufmachungsvorgaben zu geben und so zur Stärkung der Bildung beizutragen, wird den Käufern offensichtlich Konsumkompetenz und eigene Beurteilungsfähigkeit abgesprochen.Auf jedem Produkt erfährt der Käufer heute alle notwendigen Informationen wie die Verkehrsbezeichnung, die Zutaten, das Mindesthaltbarkeitsdatum oder die Menge. Die Verbraucher benötigen in erster Linie also sachliche und leicht verständliche Informationen über die bereits vorhandenen aussagekräftigen Kennzeichnungselemente, denn diese bringen Klarheit und Transparenz und können Enttäuschungen vorbeugen. Wer weiß, dass alle Inhaltsstoffe im Zutatenverzeichnis in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils aufgelistet sind, ist auch nicht enttäuscht aufgrund von bestimmten Mengen im Produkt. "Es wäre wünschenswert, wenn die Verbraucherzentralen den Verbrauchern hier eine Hilfestellung geben würden, wo auf der Verpackung die entsprechenden Hinweise bereits zu finden sind, anstatt eine gesamte Branche der Lüge und Täuschung zu bezichtigen", betont Minhoff.
Die Publikation "Lebensmittellügen" der VZ Hessen konterkariert zudem das definierte Ziel des Portals Lebensmittelklarheit.de - den fairen und sachlichen Meinungsaustausch zwischen Verbrauchern und Wirtschaft fördern - vollständig, denn damit wird kein Austausch gefördert, sondern Vorurteile geschürt und Fronten verhärtet.
Der BLL hat hingegen immer wieder betont, dass die Lebensmittelwirtschaft die ursprüngliche Zielsetzung unterstützt. Deshalb ist die Lebensmittelwirtschaft im Sinne der Kundenzufriedenheit selbstverständlich offen für kennzeichnungspolitische Fragestellungen und befindet sich mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband im fortwährenden Dialog über Verbrauchererwartungen und eine bessere Vermeidung von Fehlverständnissen.
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette - Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und angrenzende Gebiete - sowie zahlreiche Einzelmitglieder an.
Quelle: Berlin [ BLL ]