Agrarausschuss des Bundesrates empfiehlt Tierschutz-TÜV
Gegen die wiederholt vorgetragene Ablehnung des Berufsstandes hat der Agrarausschuss des Bundesrates empfohlen, dem Vorschlag der Bundesregierung zur Einführung eines obligatorischen Prüf- und Zulassungsverfahrens für Stalleineinrichtungen (Tierschutz-TÜV) zuzustimmen. Demnach sollen zukünftig der Verkauf und die Verwendung von serienmäßig hergestellten Stalleinrichtungen in Deutschland nur noch erlaubt sein, wenn die Geräte zuvor zugelassen wurden.
Agrarausschuss des Bundesrates empfiehlt Tierschutz-TÜV
Gegen die wiederholt vorgetragene Ablehnung des Berufsstandes hat der Agrarausschuss des Bundesrates empfohlen, dem Vorschlag der Bundesregierung zur Einführung eines obligatorischen Prüf- und Zulassungsverfahrens für Stalleineinrichtungen (Tierschutz-TÜV) zuzustimmen. Demnach sollen zukünftig der Verkauf und die Verwendung von serienmäßig hergestellten Stalleinrichtungen in Deutschland nur noch erlaubt sein, wenn die Geräte zuvor zugelassen wurden.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) äußerte größtes Unverständnis über diesen Vorschlag, da ein Tierschutz-TÜV nicht mehr Tierschutz und Rechtsicherheit für die Landwirte schafft, dagegen aber zu höherem Bürokratieaufwand für die Wirtschaft führt. Entgegen der Ankündigung, Bürokratie abzubauen und EU-Recht nur noch 1:1 umzusetzen, werden nun einseitig nationale Vorschriften erlassen, die in anderen EU-Ländern nicht einmal angedacht seien. Mit dem Tierschutz-TÜV würden sogar Neuentwicklungen gehemmt, da gerade die mittelständisch geprägten Gerätehersteller das langwierige und kostenträchtige Zulassungsverfahren scheuen würden. Stillstand statt Fortschritt bei der Entwicklung innovativer Haltungseinrichtungen wäre die Folge, befürchtet der DBV.
Der DBV weist darauf hin, dass Wissenschaft, Beratung und Landwirtschaft die Stallgeräte bisher sehr erfolgreich im Sinne des Tierschutzes verbessert haben. Der Gesetzgeber sollte diese Entwicklungen fördern und nicht durch überbordende Bürokratie ausbremsen. Auch seien nicht einzelne Haltungseinrichtungen, sondern das ganze Haltungssystem in Verbindung mit einem sorgfältigen Umgang durch gut ausgebildete betreuende Landwirte für das Wohlbefinden der Tiere ausschlaggebend. „Die Technisierung der Tierschutzanforderungen wird diesem ganzheitlichen Anspruch nicht gerecht“, erklärte der DBV.
Völlig inakzeptabel sei auch, dass der Gesetzentwurf eine Befristung bei der Zulassung ermögliche und bereits installierte Haltungseinrichtungen nicht vom Geltungsbereich ausgeschlossen würden. Dies führe zu erheblichen Kosten und Rechtsunsicherheiten für die Bauern. Die derzeitige Marktlage auf den Veredlungsmärkten zeige mehr als deutlich, dass die Landwirtschaft eine Kostenentlastung benötigt und zusätzliche Kosten nicht tragen könne. Vor diesem Hintergrund fordert der DBV die Ministerpräsidenten der Bundesländer aber auch den letztentscheidenden Bundestag auf, den Gesetzesvorschlag strikt abzulehnen.
Quelle: Berlin [ dbv ]