Das Consorzio del Prosciutto di Parma, der Verband der Parmaschinken-Hersteller, hat ein wichtiges Etappenziel in einem seiner internationalen Märkte, Japan, erreicht. Seit dem 31. August 2007 ist die Bezeichnung „Prosciutto di Parma“ als erstes ausländisches Warenzeichen in Japan registriert. Als „regionally based collective trade mark“ ist Parmaschinken zukünftig auch in Japan vor Missbrauch und Plagiaten geschützt. Dieses neue Warenzeichen-System wurde bereits im April 2006 vom Japanischen Patentamt eingeführt zum Schutz regionaler Produkte.
Das Consorzio del Prosciutto di Parma, der Verband der Parmaschinken-Hersteller, hat ein wichtiges Etappenziel in einem seiner internationalen Märkte, Japan, erreicht. Seit dem 31. August 2007 ist die Bezeichnung „Prosciutto di Parma“ als erstes ausländisches Warenzeichen in Japan registriert. Als „regionally based collective trade mark“ ist Parmaschinken zukünftig auch in Japan vor Missbrauch und Plagiaten geschützt. Dieses neue Warenzeichen-System wurde bereits im April 2006 vom Japanischen Patentamt eingeführt zum Schutz regionaler Produkte.
Prosciutto di Parma, der - ausgestattet mit dem Siegel der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) - in allen europäischen Ländern vor Namensmissbrauch und Plagiaten geschützt ist, hat damit einen wichtigen Schritt zum Schutz seiner Marke vollzogen.
In Japan wurde schon im Jahr 2000 die „Krone der Herzöge“, das Gütesiegel des Consorzio del Prosciutto di Parma, registriert. Mit der neuen Eintragung des Warenzeichens „PROSCIUTTO DI PARMA“ unter der Registrierungsnummer 5073378 ist jetzt nicht nur der italienische Begriff geschützt, sondern auch dessen japanische Übersetzung. Nach japanischem Recht für „regionally based collective trade marks“ darf der Begriff Parmaschinken in Japan nur für das Original aus Italien verwendet werden. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Regelung wird vom Consorzio del Prosciutto di Parma zukünftig streng überwacht und gegen Missbrauch der Bezeichnung „Parma“ oder „Parmaschinken“ auf Schinken und SB-Packungen vorgegangen werden. Für die vorgeschnittene Ware gilt auch hier: Parmaschinken darf nur in der Region Parma unter der Aufsicht des unabhängigen italienischen Zertifizierungsinstituts IPQ (Istituto Parma Qualità) geschnitten und abgepackt werden.
„Wir freuen uns sehr, dass wir für Parmaschinken als erstes ausländisches Produkt diese Eintragung erreicht haben. Dies wird ein Fanal für andere außereuropäische Länder sein, den Schutz von Warenzeichen weiter zu forcieren“, so Stefano Tedeschi, Präsident des Consorzio del Prosciutto di Parma.
Quelle: Parma [ HuP ]