Ein in Belgien erzeugtes Stück Schweinefleisch lässt sich durch die gesamte Lebensmittelkette verfolgen – vom Bauern bis zur Ladentheke. Dies geht aus einer einzigartigen "Krisenübung" hervor, die Mitte Januar 2008 durch die gesamte Schweinefleischkette durchgeführt wurde. Die Belgische Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK) wagte die Probe aufs Exempel - in enger Zusammenarbeit mit den BerufsverbändenFEBEV (Schlachthöfe und Zerlegebetriebe) und FENAVIAN (Fleischwarenindustrie).
Ein in Belgien erzeugtes Stück Schweinefleisch lässt sich durch die gesamte Lebensmittelkette verfolgen – vom Bauern bis zur Ladentheke. Dies geht aus einer einzigartigen "Krisenübung" hervor, die Mitte Januar 2008 durch die gesamte Schweinefleischkette durchgeführt wurde. Die Belgische Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK) wagte die Probe aufs Exempel - in enger Zusammenarbeit mit den BerufsverbändenFEBEV (Schlachthöfe und Zerlegebetriebe) und FENAVIAN (Fleischwarenindustrie).
4.164 fiktiv betroffene Schweine
Bei der angekündigten Übung wurde eine Verunreinigung von 4.164 Schweinen aus 44 Schweinehaltungen simuliert; die Tiere wurden geschlachtet und gelangten fünf Tage vor Beginn der Simulation in die Schweinefleischkette. Betroffen waren in erster Instanz 14 Schlachthöfe. In den folgenden Stunden wurden nacheinander Zerlegebetriebe, fleischverarbeitende Betriebe sowie andere Verarbeiter von Fleisch und Fleischerzeugnissen erfasst, z.B. Slicer, Trader und Großhändler. Schließlich waren der gesamte LEH-Sektor sowie die Berufsverbände der Fleischkette betroffen.
Belgische Fleischbranche hat FASNK-Tracking-Test erfolgreich bestanden
Vom Ablauf der Übung war Lieve Busschots, Sprecherin der FASNK,angenehm überrascht. „Niemand hatte Erfahrung mit einem so großflächigen Projekt, und wir selbst sowie auch die Vertreter der Branche waren froh, dass in dem vielstufigen System nur wenige Blockaden auftraten. Auch hätten wir nie gedacht, dass, ausgehend von 14 Schlachthöfen, ungefähr 3.000 inländische Operatoren beteiligt sein würden! Dank dieser aktiven Mitarbeit der Berufsverbände konnten wir den gesamten Wirtschaftszweig erreichen und für diese freiwillige Übung mobilisieren“.
Die FASNK will auf diese Weise nicht nur die Rückverfolgbarkeit und Warenstromkontrolle innerhalb der Fleischkette verbessern, sondern vor allem auch das Bewusstsein der einzelnen Fleischoperatoren für die Bedeutung einer lückenlosen internen Rückverfolgbarkeit schärfen. Die Ergebnisse der Übung waren ausgesprochen positiv. Die einzelnen Stufen der Produktkette arbeiteten effizient mit und lieferten präzise Informationen. Nur beim Faktor Zeit könnte in einigen Fällen nachgebessert werden.
Diese Simulation erfolgte im Rahmen einer gesetzlichen Verpflichtung: Seit dem 1. Januar 2005 ist in Europa Rückverfolgbarkeit auf jeder Stufe der Nahrungsmittelkette Pflicht. Diese EU-Verordnung wurde in Belgien im Königlichen Erlass vom 14. November 2003 über Eigenkontrolle, Rückverfolgbarkeit mit interner Chargenkopplung und Meldepflicht in der Nahrungsmittelkette genau ausgelegt.Zudem sind die Erzeuger und Händler verpflichtet, der FASNK alle im Hinblick auf Rückverfolgbarkeit notwendigen Daten zu liefern.
Falls Gefahr für die Gesundheit von Mensch, Tier oder Pflanze auftritt, ist es dank Rückverfolgbarkeit möglich, das verdächtigte Produkt oder die verdächtigten Produkte umgehend zu identifizieren, aus dem Handel zu ziehen und die Herkunft zu ermitteln; danach können die Produktions- und Verarbeitungsprozesse nachgebessert oder ausgesetzt werden.
Der Standardeigner des “Certus-Prüfsiegels” für Schweinefleisch in Belgien, Belpork, ist mittels seines “Online-Tracy-Systems” in der Lage, den Warenstrom von Certus-Fleisch permanent nachzuweisen und also Tracking und Tracing in “real-time” durchzuführen.
“Die belgischen Fleischlieferanten verfügen – auf spezielle Anfrage des belgischen LEH und der belgischen Fleischwarenproduzenten – bereits seit längerem über ein lückenloses internes und externes Rückverfolgbarkeitssystem, noch bevor die General Food Law dies vorgab. Die hohen Anforderungen, die der belgische Gesetzgeber, die FASNK und die einzelnen Prüfsiegel an die belgischen Betriebe stellen, sind nur wegen der Leistungsfähigkeit der belgischen Betriebe in diesem Zusammenhang möglich. Selbstverständlich stehen die Produktdaten auch ausländischen Kunden zur Verfügung”, fasst Paul Coenen, Geschäftsführer VLAM, zusammen.
Quelle: Brüssel [ VLAM ]