Die Europäische Kommission hat im April eine Verordnung zur Anhebung der Altersgrenze, ab der bei geschlachteten Rindern die Wirbelsäule entfernt werden muss, von 24 auf 30 Monate beschlossen. Nach Ablauf der dreimonatigen Prüfungsfrist für das Europäische Parlament wurde die Verordnung von der Europäischen Kommission endgültig verabschiedet. Diese Verordnung, die auf wissenschaftlichen Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) basiert, hebt das Alter, ab dem bei Schlachttieren die Wirbelsäule zu entfernen ist, von 24 auf 30 Monate an. Hierbei handelt es sich um eine der EU-Maßnahmen, die in der TSE-Roadmap (vgl. IP/05/952) vom Juli 2005 vorgesehen sind und durch Verbesserungen hinsichtlich der BSE-Situation bei gleichzeitiger Wahrung des höchsten erreichbaren Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzniveaus möglich wurden.
Die Europäische Kommission hat im April eine Verordnung zur Anhebung der Altersgrenze, ab der bei geschlachteten Rindern die Wirbelsäule entfernt werden muss, von 24 auf 30 Monate beschlossen. Nach Ablauf der dreimonatigen Prüfungsfrist für das Europäische Parlament wurde die Verordnung von der Europäischen Kommission endgültig verabschiedet. Diese Verordnung, die auf wissenschaftlichen Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) basiert, hebt das Alter, ab dem bei Schlachttieren die Wirbelsäule zu entfernen ist, von 24 auf 30 Monate an. Hierbei handelt es sich um eine der EU-Maßnahmen, die in der TSE-Roadmap (vgl. IP/05/952) vom Juli 2005 vorgesehen sind und durch Verbesserungen hinsichtlich der BSE-Situation bei gleichzeitiger Wahrung des höchsten erreichbaren Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzniveaus möglich wurden.
Die für Gesundheitspolitik zuständige EU-Kommissarin Androulla Vassiliou erklärte: „Die heutige Entscheidung ist ein weiterer Nachweis für die Fortschritte Europas bei der BSE-Bekämpfung. Die Kommission hat dabei die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt und diese ausführlich mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament erörtert. Wir sind überzeugt, dass das durch unsere BSE-Vorschriften im letzten Jahrzehnt gewährleistete hohe Verbraucherschutzniveau aufrechterhalten werden kann.“
Seit Oktober 2000 ist die Wirbelsäule in der EU-Liste spezifizierter Risikomaterialien aufgeführt, von denen angenommen wurde, dass sie die größte Gefahr einer Übertragung von BSE beinhalten. Gemäß den BSE-Vorschriften der Union mussten bei Rindern ab einem gewissen Alter alle Risikomaterialien entfernt und vernichtet werden, um zu verhindern, dass sie in die Lebens- und Futtermittelkette gelangten. Aus diesem Grund und dank anderer strikter risikomindernder Maßnahmen ist die Anzahl der in der EU festgestellten BSE-Fälle in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen und die Krankheit bei den betroffenen Rindern im immer höheren Alter aufgetreten. Diese positive Entwicklung hat die Kommission veranlasst, über mögliche Änderungen bestimmter TSE-Maßnahmen nachzudenken, um sie an die verbesserte Situation anzupassen.
Im April 2007 veröffentlichte die EFSA eine Stellungnahme, in der sie die Anhebung der Altersgrenze für die Entfernung der Wirbelsäule befürwortete und feststellte, dass selbst ein Alter bis zu 33 Monaten als ein recht sicherer Grenzwert anzusehen sei. Auf Grundlage dieser Stellungnahme und unter Berücksichtigung der Standpunkte der Mitgliedstaaten und des Parlaments hat die Kommission 30 Monate als praxisgerechte Altersgrenze vorgeschlagen, um die höchstmögliche Sicherheitsmarge beim Schutz vor BSE zu gewährleisten.
Es wird erwartet, dass die höhere Altersgrenze für die Entfernung der Wirbelsäule positive Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte und der Fleischindustrie zeitigen und die Menge der in der EU anfallenden Risikomaterialien – und damit die Kosten für deren Vernichtung – verringern wird. Ferner werden dadurch die EU-Vorschriften mit den internationalen Standards der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) in Einklang gebracht.
Quelle: Brüssel [ EU ]