Für viele handwerklich arbeitende Betriebsinhaber rückt das Ende des Übergangszeitraumes für die Zulassung ihres Betriebes immer näher. Dennoch haben laut einer bundesweiten Befragung des Deutschen Fleischer-Verbands viele Betriebe noch keinen formalen Zulassungsantrag gestellt. Eine besondere Arbeitsgruppe des DFV befasst sich nun mit den konkreten Problemfällen.

Für viele handwerklich arbeitende Betriebsinhaber rückt das Ende des Übergangszeitraumes für die Zulassung ihres Betriebes immer näher. Dennoch haben laut einer bundesweiten Befragung des Deutschen Fleischer-Verbands viele Betriebe noch keinen formalen Zulassungsantrag gestellt. Eine besondere Arbeitsgruppe des DFV befasst sich nun mit den konkreten Problemfällen.

„Die Gründe für das Zögern bei der Zulassung sind vielschichtig“, erläutert Dr. Wolfgang Lutz vom Deutschen Fleischer-Verband. „In vielen Bereichen läuft die Zulassung bereits, die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden funktioniert gut und die Flexibilität der Anforderungen führt zu sachgerechten Lösungen.“ Viele Veterinäre ständen den handwerklichen Betrieben mit Rat und Tat zur Seite. Dennoch gebe es immer wieder Ausnahmen, die das Zulassungsverfahren oft unnötig erschwerten.

So wurden in der Vergangenheit viele Betriebe von überzogen Anforderungen abgeschreckt. „Teilweise wurden ausführlichste Listen verschickt, in denen die Unterlagen und Pläne detailliert aufgelistet waren, die die Betriebe bei der Zulassung vorzulegen hätten“, so Lutz.Zum Teil entsprächen diese Checklisten zur Zulassung genau den Unterlagen, die vor Jahren zur Zulassung auf der Basis der RL 64/633 erstellt wurden, ergänzt um zusätzliche Anforderungen.

Trotz AVV Lebensmittelhygiene und der DFV-Leitlinie waren und sind nach den Erfahrungen des DFV die Anforderungen an die Betriebe seitens der beteiligten Behörden sehr unterschiedlich. Teilweise beständen auch unterschiedliche Auffassungen zwischen der unteren Verwaltungsbehörde und dem Veterinäramt oder der zuständigen Zulassungsbehörde, soweit im Rahmen eines Verfahrens verschiedene Behörden befasst sind.

Um eventuell weiter bestehende Probleme in der Zulassungspraxis zu lösen, wurde nun seitens des DFV-Präsidiums die besondere Arbeitsgruppe eingesetzt. Ziel dieses Gremiums ist es, konkrete Schwierigkeiten und offene Fragen zu erörtern und gemeinsame Lösungen zu erarbeiten. Dabei sollen vor allem die pragmatische Umsetzung der Zulassungsanforderungen, die in Einzelfällen gefunden wurden, für das gesamte Fleischerhandwerk zusammengetragen und zugänglich gemacht werden. Dr. Wolfgang Lutz bewertet vor allem den Informationsaustausch als wichtigen Faktor, auch um ein gemeinsames Vorgehen möglichst wirksam zu koordinieren„Für viele Knackpunkte gibt es bereits gute Best-Practice-Beispiele, die auch in anderen Betrieben umgesetzt werden können.“ Man müsse schließlich das Rad nicht zweimal erfinden.

Quelle: Frankfurt am Main [ dfv ]

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