Zutatenlisten werden länger
Entgegen anders lautender Pressemeldungen wird die neue Allergenkennzeichnung bei Lebensmitteln (erst) ab 25. November 2005 verpflichtend. Mit einer gewissen Übergangsfrist für Produkte, die bis zu diesem Zeitpunkt hergestellt wurden, müssen dann bestimmte Zutaten, die in Europa am häufigsten Lebensmittelallergien auslösen, auf verpackten Lebensmitteln gekennzeichnet werden.Die Kennzeichnung muss auch dann vorgenommen werden, wenn die allergenen Bestandteile nur indirekt über andere Zutaten ins Lebensmittel gelangen und dort keine Wirkung mehr haben (zum Beispiel bestimmte Zusatzstoffe) oder wenn sie nur für den Herstellungsprozess von Bedeutung sind (zum Beispiel Eigelb zur Klärung von Wein).
Zutatenlisten werden länger
Entgegen anders lautender Pressemeldungen wird die neue Allergenkennzeichnung bei Lebensmitteln (erst) ab 25. November 2005 verpflichtend. Mit einer gewissen Übergangsfrist für Produkte, die bis zu diesem Zeitpunkt hergestellt wurden, müssen dann bestimmte Zutaten, die in Europa am häufigsten Lebensmittelallergien auslösen, auf verpackten Lebensmitteln gekennzeichnet werden.Die Kennzeichnung muss auch dann vorgenommen werden, wenn die allergenen Bestandteile nur indirekt über andere Zutaten ins Lebensmittel gelangen und dort keine Wirkung mehr haben (zum Beispiel bestimmte Zusatzstoffe) oder wenn sie nur für den Herstellungsprozess von Bedeutung sind (zum Beispiel Eigelb zur Klärung von Wein).
Unter die neue Kennzeichnungspflicht fallen zwölf Produktgruppen und sämtliche Erzeugnisse daraus:
- glutenhaltiges Getreide wie Weizen, Gerste, Roggen und Hafer,
- Fisch,
- Krustentiere,
- Eier,
- Erdnüsse,
- Soja,
- Milch (einschließlich Laktose),
- Schalenfrüchte (Nüsse),
- Sellerie,
- Senf,
- Sesamsamen und
- Schwefeldioxid und Sulfite ab einer Konzentration von mehr als 10 Milligramm pro Kilo oder Liter.
Wenn der Name einer Zutat wie "Pflanzliche Öle" oder "Lecithin" nicht eindeutig erkennen lässt, ob sich dahinter eines der Allergene verbirgt, dann muss noch einmal zusätzlich darauf hingewiesen werden, also "Pflanzliche Öle (aus Soja)" oder " Maltodextrin (aus Weizen)".
25 %-Regel fällt
Auch die so genannte 25 %-Regel fällt. Bisher mussten die Bestandteile von zusammengesetzten Zutaten, z. B. die Bestandteile von Wurst in der Linsensuppe nicht einzeln aufgeführt werden, wenn weniger als 25 % davon im Lebensmittel enthalten war. Es reichte aus, die Bezeichnung der Wurst in der Zutatenliste zu nennen. Künftig müssen auch die "Zutaten der Zutaten" vollständig in der Zutatenliste deklariert werden.
Ausnahmen gibt es nur für sehr wenige Fälle. Lediglich wenn eine zusammengesetzte Zutat weniger als 2 Prozent des Lebensmittels ausmacht und wenn sie außerdem lebensmittelrechtlich genau definiert ist, wie z. B. Schokolade oder Fruchtsäfte, wenn es sich um Kräuter- oder Gewürzmischungen handelt, dann müssen die Einzelbestandteile nicht mehr aufgeschlüsselt werden.
Die neuen Regeln gelten ebenfalls für alkoholische Getränke. Wenn sie mehr als 1,2 % Alkohol enthalten, mussten sie bisher keine Zutatenliste tragen - ausgenommen Bier. Künftig muss auch bei alkoholischen Getränken auf Zutaten mit allergenem Potential hingewiesen werden wie beispielsweise auf Sulfit im Wein.
Offene Ware offen
Noch nicht endgültig geklärt ist die Frage, ob die Allergenkennzeichnung auch für unverpackte Ware gelten wird. Die neue Kennzeichnung ist zwar erst ab November 2005 Pflicht - sie ist aber schon jetzt auf manchen Lebensmitteln zu finden. Die Liste Allergie auslösender Lebensmittel soll auf der Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.
Weitere Infos:
Internetforum Lebensmittel-Allergien unter www.was-wir-essen.de, Kategorie "Foren"
Quelle: Bonn [ Gesa Maschkowski - aid ]