Beim rituellen Schlachten oder Schächten werden Tiere, zum Beispiel Rinder, Kühe, Schafe oder Ziegen auf den Boden, auf eine Bank oder in eine mechanische Vorrichtung gelegt und fixiert. Dann wird ihnen mit einem scharfen Messer die Kehle durchschnitten – Haut, Muskeln, Nervenstränge, Luft- und Speiseröhre. Wenn das Tier nicht betäubt ist, erlebt es das alles bei vollem Bewusstsein, in Todesangst. Es erleidet Schmerzen, Qualen und kämpft gegen das Ersticken, während es ausblutet und schliesslich stirbt. Dieser Todeskampf kann bis zu zwei oder drei Minuten dauern. Ein grausamer, langsamer Tod. Heinz Lienhard, Präsident des Schweizer Tierschutz STS, unterstrich, sein Verband habe sich seit jeher vehement dafür eingesetzt hat, dass das Schächten ohne Betäubung in der Schweiz verboten bleiben soll, um den Tieren einen qualvollen Tod zu ersparen. Das habe nichts mit der Diskriminierung von Minderheiten oder Einschränkung der Religionsfreiheit, und schon rein gar nichts mit Antisemitismus zu tun. Muslime und Juden sollen Zugang zu Halal- und Koscher-Fleisch haben – aber die Tiere sollen nicht dafür leiden müssen, erklärte Heinz Lienhard.
Hinweise auf illegale Schächtungen auf Schweizer Bauernhöfen haben vor einem Jahr die Schweizer Bevölkerung aufgewühlt. Solche Vorkommnisse können Spannungen anheizen, die letztlich zu Intoleranz und Fremdenhass führen. Der Schweizer Tierschutz STS und die Basler Muslim Kommission riefen an einer Medienkonferenz gemeinsam dazu auf, am kommenden Opferfest Id al Adha die Schweizer Gesetzgebung zu respektieren.Beim rituellen Schlachten oder Schächten werden Tiere, zum Beispiel Rinder, Kühe, Schafe oder Ziegen auf den Boden, auf eine Bank oder in eine mechanische Vorrichtung gelegt und fixiert. Dann wird ihnen mit einem scharfen Messer die Kehle durchschnitten – Haut, Muskeln, Nervenstränge, Luft- und Speiseröhre. Wenn das Tier nicht betäubt ist, erlebt es das alles bei vollem Bewusstsein, in Todesangst. Es erleidet Schmerzen, Qualen und kämpft gegen das Ersticken, während es ausblutet und schliesslich stirbt. Dieser Todeskampf kann bis zu zwei oder drei Minuten dauern. Ein grausamer, langsamer Tod. Heinz Lienhard, Präsident des Schweizer Tierschutz STS, unterstrich, sein Verband habe sich seit jeher vehement dafür eingesetzt hat, dass das Schächten ohne Betäubung in der Schweiz verboten bleiben soll, um den Tieren einen qualvollen Tod zu ersparen. Das habe nichts mit der Diskriminierung von Minderheiten oder Einschränkung der Religionsfreiheit, und schon rein gar nichts mit Antisemitismus zu tun. Muslime und Juden sollen Zugang zu Halal- und Koscher-Fleisch haben – aber die Tiere sollen nicht dafür leiden müssen, erklärte Heinz Lienhard.
Muhammad Amin Weber, Präsident der Basler Muslim Kommission (BMK) betonte, dass die Muslime in der Schweiz wie überall auf der Welt die lokalen Gesetze und Gepflogenheiten befolgen müssen. Die BMK, Dachverband von 14 islamischen Glaubensgemeinschaften, verweist auf die Auslegungen des Islamischen Fiqh Konzils vom Oktober 1987 in Mekka. Dieses Konzil kam zum Schluss, dass eine vorhergehende Betäubung durch Elektroschock Halal- und islamkonform (Koran und Hadith) ist. Diese Methode sei eine anerkannte Lösung für die vorgeschriebene rituelle Opferschächtung am Opferfest Ida al Adha, hielt Muhammad Amin Weber fest. Er rief alle Muslime in der Schweiz auf, die Schweizer Gesetzgebung zu respektieren.
Der STS ist der Basler Muslim Kommission äusserst dankbar, dass es zu der heutigen gemeinsamen Pressekonferenz gekommen ist. Es ist ein guter Schritt, der viel zur Akzeptanz von Minderheiten und ihrer Traditionen, und zu einem Miteinander von Muslimen und Schweizern in unserem Land beitragen kann.
Quelle: Basel [ sts ]