Health Claims im europäischen Vergleich

Wenn es um Gesundheitswerbung auf Lebensmitteln geht, hat jede Nation ihr Eigenheiten, berichtete Gert Krabichler, Chairman der europäischen Hersteller-Vereinigung ERNA kürzlich auf dem Euroforum-Seminar "Nahrungsergänzungsmittel" in Wiesbaden. Ausführlich im Königreich

Auf britischen Vitaminpräparaten findet man ausführliche Geschichten über den Sinn und Zweck des Produkts. Außerdem gibt es in England die JHCI, eine pragmatische Initiative aus Verbraucher-, Behörden- und Industrievertretern, die bereits über 70 Formulierungen für gesundheitliche Angaben vorgeschlagen hat. Die staatliche Food Standards Agency (FSA), empfiehlt Herstellern, sich an diese Aussagen zu halten.

Health Claims im europäischen Vergleich

Wenn es um Gesundheitswerbung auf Lebensmitteln geht, hat jede Nation ihr Eigenheiten, berichtete Gert Krabichler, Chairman der europäischen Hersteller-Vereinigung ERNA kürzlich auf dem Euroforum-Seminar "Nahrungsergänzungsmittel" in Wiesbaden.

Ausführlich im Königreich

Auf britischen Vitaminpräparaten findet man ausführliche Geschichten über den Sinn und Zweck des Produkts. Außerdem gibt es in England die JHCI, eine pragmatische Initiative aus Verbraucher-, Behörden- und Industrievertretern, die bereits über 70 Formulierungen für gesundheitliche Angaben vorgeschlagen hat. Die staatliche Food Standards Agency (FSA), empfiehlt Herstellern, sich an diese Aussagen zu halten.

Franzosen haltens knapp

In Frankreich stehen kurze und konkrete Aussagen auf Nahrungsergänzungsmitteln wie "stärkt die körperliche Vitalität" oder "erhält die Knochendichte". Diese Aussagen sind von der AFSSA, der Agence francaise de sécurite sanitaire des aliments festgelegt, dürfen allerdings variieren, solange sich der Sinn nicht verändert.

Deutsche reizen nicht aus

Zurückhaltender sind deutsche Hersteller: Sie geben auf ihren Produkten eher allgemein gehaltene Informationen zu den Aufgaben von Vitaminen und Mineralstoffen im Körper an. Eine Liste von erlaubten Werbeaussagen gibt es bisher in Deutschland nicht. Zulässig ist nach deutschem Lebensmittelrecht grundsätzlich aber jede Aussage, die Verbraucher nicht irreführt, sich nicht auf Krankheiten bezieht und die wissenschaftlich abgesichert ist.

EU arbeitet noch

Die geplante EU-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben von Lebensmitteln, die sogenannte Health-Claim-Verordnung will die Gesundheitswerbung nun europaweit vereinheitlichen. Der Entwurf berücksichtige allerdings zu wenig die nationalen Besonderheiten, kritisierte Krabichler. Wenn überhaupt, dann sollten in dieser Verordnung nicht der Wortlaut der Claims, sondern nur die Zusammenhänge zwischen Nährstoffen und ihren Funktionen festgelegt werden.

Auch den Vorschlag der Kommission, Lebensmittel mit ungünstiger Nährstoffzusammensetzung von der Gesundheitswerbung auszuschließen, fand er bedenklich, solange die Kritierien für "ungesunde Lebensmittel" nicht eindeutig definiert seien. Noch ist in Sachen Health-Claim-Verordnung nichts entschieden. Eine erneute Abstimmung im Europa-Parlament soll am 25./26. Mai 2005 erfolgen, mit einer Verabschiedung der Verordnung ist vor 2006 nicht zu rechnen.


Weitere Informationen:

Quelle: Wiesbaden [ aid, Gesa Maschkowski ]

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