BVL stellt erstmals komplettes Verzeichnis der für die Tierernährung zugelassenen Zusatzstoffe online zur Verfügung.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) stellt ab sofort ein Online-Verzeichnis aller für die Tierernährung zugelassenen Zusatzstoffe als neues Serviceangebot im Internet unter www.BVL.Bund.de zur Verfügung.

Interessierten Verbrauchern, Wirtschaft und Behörden wird damit erstmals in Europa eine tagesaktuelle Zusammenstel-lung der zugelassenen Zusatzstoffe in Futtermitteln geboten. "Futtermittel sind stets ein sensibles Thema. Die Frage 'Welche Zusätze dürfen drin sein in Futtermitteln und für welche Tierarten dürfen diese eingesetzt werden?' beantwortet das BVL nun ganz klar auf seiner Homepage", betont Wolfram Meng, Referatsleiter für Futtermittel im BVL.

BVL stellt erstmals komplettes Verzeichnis der für die Tierernährung zugelassenen Zusatzstoffe online zur Verfügung.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) stellt ab sofort ein Online-Verzeichnis aller für die Tierernährung zugelassenen Zusatzstoffe als neues Serviceangebot im Internet unter www.BVL.Bund.de zur Verfügung.

Interessierten Verbrauchern, Wirtschaft und Behörden wird damit erstmals in Europa eine tagesaktuelle Zusammenstel-lung der zugelassenen Zusatzstoffe in Futtermitteln geboten. "Futtermittel sind stets ein sensibles Thema. Die Frage 'Welche Zusätze dürfen drin sein in Futtermitteln und für welche Tierarten dürfen diese eingesetzt werden?' beantwortet das BVL nun ganz klar auf seiner Homepage", betont Wolfram Meng, Referatsleiter für Futtermittel im BVL.

Seit dem 18. Oktober 2004 sind Zulassung, Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von Zusatzstoffen in der Tierernährung in der Europäischen Union durch die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates neu geregelt. Die Verordnung löst eine seit 1970 geltende EG-Regelung ab. Nach der neuen Verordnung ist die Kommission zur Führung eines Gemeinschaftsregisters der zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe erst ab November 2005 verpflichtet. Mit dem neuen Onlineangebot schafft das BVL nun den zeitlichen Lückenschluss für mehr Transparenz im Futtermittelbereich.

Futtermittelzusatzstoffe sind gemäß Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 "Stoffe, Mikroorganis-men oder Zubereitungen, die keine Futtermittelausgangserzeugnisse sind und bewusst Fut-termitteln oder Wasser zugesetzt werden". Die Zusammenstellung der für die Tierernährung zugelassenen Zusatzstoffe ist im Online-Angebot des BVL nach den bisherigen funktionellen Gruppen der Zusatzstoffe gegliedert.
Dabei handelt es sich um Antioxidantien, aroma- und appetitanregende Stoffe, Substanzen mit kokzidiostatischer und histomonostatischer Wir- kung, Wachstumsförderer, Emulgatoren, Stabilisatoren, Verdickungs- und Geliermittel, färbende Stoffe und Pigmente, Konservierungsstoffe, Vitamine und Provitamine sowie Spurenelemente. Darüber hinaus gibt die Zusammenstellung des BVL Auskunft über zugelassene Bindemittel, Fließ- und Gerinnungshilfsstoffe, Säureregulatoren, Enzyme, Mikroorganismen und Radionuklidbindemittel. Auch einige Antibiotika zur Leistungsförderung werden noch als Futtermittelzusatzstoffe verzeichnet. Sie dürfen allerdings nur noch bis 31. Dezember 2005 in Verkehr gebracht und als Futtermittelzusatzstoffe verwendet werden.

Die Zusammenstellung der zugelassenen Zusatzstoffen für die Tierernährung ist im Internet zu finden unter <http://www.bvl.bund.de/futtermittel/verzzusatzst.htm>

Quelle: Braunschweig [ bvl ]

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