40. Kulmbacher Woche - Kurzfassung Vortrag
Rückverfolgbarkeit von Fleisch ist eine Forderung, die aus der BSE-Krise folgt, und die Etikettierung von Rindfleisch ist ihre erste praktische Konsequenz. Wenn daran gedacht ist, dass diese Etikettierung im Sinne der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes effizient sein soll, so müsste sich die EU enttäuscht sehen. Denn obwohl die entsprechende Verordnung seit 5 Jahren in Kraft ist, werden bis in jüngste Zeit nennenswerte Defizite der Etikettierung in weiten Bereichen der EU festgestellt. Und für viele Verbraucher ist der Blick über das Etikett des Endproduktes bis zurück auf den Herkunftsbetrieb des Tieres ohnedies nur im Zorn möglich: Das Etikett ist, anders als ursprünglich glauben gemacht, nicht mit der Kennung eines bestimmten Herkunftsbetriebes verbunden, sondern führt in der Regel auf eine ganze Liste von Betrieben zurück.Die unglückliche Situation der Rückverfolgbarkeit bei Fleisch hat mit der Divergenz der Interessen der Beteiligten zu tun: Der Staat ist vor allem am Gemeingut der Lebensmittelsicherheit orientiert, die Wirtschaft sieht, was man ihr zugestehen muss, vorrangig die sie betreffenden ökonomische Aspekte. Im Aufbau Firmen bezogener Rückverfolgbarkeitssysteme bestehen daher grundsätzliche Unterschiede zum staatlichen Handeln. Firmen gestalten ihre Systeme nach dem Prinzip knapper Ressourcen, eben mit der gerade noch für die eigenen Ziele erforderlichen Reichweite. Die EU will im Rahmen des Etikettierungsrechtes dagegen bei minimaler Breite des Systems (einziges Merkmal Herkunft, z. B. "D") die maximale Tiefe, nämlich die Sicherung über alle Stufen hinweg.
40. Kulmbacher Woche - Kurzfassung Vortrag
Rückverfolgbarkeit von Fleisch ist eine Forderung, die aus der BSE-Krise folgt, und die Etikettierung von Rindfleisch ist ihre erste praktische Konsequenz. Wenn daran gedacht ist, dass diese Etikettierung im Sinne der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes effizient sein soll, so müsste sich die EU enttäuscht sehen. Denn obwohl die entsprechende Verordnung seit 5 Jahren in Kraft ist, werden bis in jüngste Zeit nennenswerte Defizite der Etikettierung in weiten Bereichen der EU festgestellt. Und für viele Verbraucher ist der Blick über das Etikett des Endproduktes bis zurück auf den Herkunftsbetrieb des Tieres ohnedies nur im Zorn möglich: Das Etikett ist, anders als ursprünglich glauben gemacht, nicht mit der Kennung eines bestimmten Herkunftsbetriebes verbunden, sondern führt in der Regel auf eine ganze Liste von Betrieben zurück.Die unglückliche Situation der Rückverfolgbarkeit bei Fleisch hat mit der Divergenz der Interessen der Beteiligten zu tun: Der Staat ist vor allem am Gemeingut der Lebensmittelsicherheit orientiert, die Wirtschaft sieht, was man ihr zugestehen muss, vorrangig die sie betreffenden ökonomische Aspekte. Im Aufbau Firmen bezogener Rückverfolgbarkeitssysteme bestehen daher grundsätzliche Unterschiede zum staatlichen Handeln. Firmen gestalten ihre Systeme nach dem Prinzip knapper Ressourcen, eben mit der gerade noch für die eigenen Ziele erforderlichen Reichweite. Die EU will im Rahmen des Etikettierungsrechtes dagegen bei minimaler Breite des Systems (einziges Merkmal Herkunft, z. B. "D") die maximale Tiefe, nämlich die Sicherung über alle Stufen hinweg.
Da für die Rückverfolgbarkeit größerer Überwachungsaufwand durch die Länder nicht zu leisten ist, wird man die enge Zusammenarbeit mit der Wirtschaft suchen müssen. Mit fakultativen Elementen, die andere Ziele verfolgen, als die ursprünglich vom Staat gewollten, kann die Wirtschaft die Aussagefähigkeit und damit die wirtschaftliche Attraktivität des Etikettierungssystems von Rindfleisch wesentlich vergrößern. Eine Reihe von Kriterien bietet sich hierfür an, über die mit dem Verbraucher, aber auch mit den Handelspartnern am sichersten im Rahmen strikter Rückverfolgbarkeitssysteme kommuniziert werden kann. Dies erhöht die Glaubwürdigkeit des Produktes, führt zu Wettbewerbsvorteilen und rechnet sich somit. Als Vorteil für das System als Ganzes betrachtet resultiert daraus ein spürbares Eigeninteresse der Wirtschaft, am seriösen Funktionieren des Systems mitzuwirken.
Das sollte auf die Förderung der freiwilligen Deklaration von Attributen im Rahmen der Etikettierung hinauslaufen, die im Interesse aller Marktbeteiligten liegen. Einige derartiger Attribute werden in den nachfolgenden Vorträgen behandelt. Dabei bildet die regionale Herkunft einen wichtigen Nukleus. Unmittelbar die Gesundheit betreffende Aspekte könnten hinzukommen, und der Nachweis von gentechnisch veränderten Organismen bewegt die Verbraucher ohnedies. Der phantasievolle Umgang mit Inhalten, die das Rückverfolgbarkeitssystem sinnvoll ergänzen, steht aber in Deutschland vielfach noch aus. Gerade behördlicherseits könnte dieses Anliegen mit stärkerem Nachdruck als bisher gefördert werden.
Quelle: Kulmbach [ W. BRANSCHEID ]