Fresenius Konferenz diskutierte Kennzeichnungspflicht für Allergene in Lebensmitteln
Hilfe und bessere Informationen für Allergiker: Die EU-Richtlinie 2003/89/EC verpflichtet ab November 2005 die Lebensmittelhersteller dazu, auf den Produktverpackungen die Zutaten und bei zusammengesetzten Zutaten auch deren Bestandteile ausführlich anzugeben. So haben Allergiker künftig die Möglichkeit, bereits am Etikett zu erkennen, ob im Lebensmittel allergene Zutaten enthalten sind. „Sinnvoll wird die neue Richtlinie aber erst durch wirksamere Kontrollen und gesetzlich festgelegte Höchstwerte“, betont Moderator Professor Stefan Vieths vom Paul-Ehrlich-Institut (Langen). So lautet sein Fazit zur Konferenz "Food Allergens" am 13. und 14. Juni in Darmstadt.18 Medizin- und Lebensmittelexperten aus dem In- und Ausland diskutierten den Handlungsbedarf für Lebensmittelindustrie und –handel. Auf dem Tagungsprogramm standen nicht nur aktuelle Untersuchungen über Schwellenwerte, Höchstmengen und Auswirkungen allergener Bestandteile. So berichteten außerdem Manager von General Mills (USA), Nestlé und Unilever über Erfahrungen und neue Anätze des Risikomanagements und der Erstellung eines „Allergie-Kontrollplanes“.
Fresenius Konferenz diskutierte Kennzeichnungspflicht für Allergene in Lebensmitteln
Hilfe und bessere Informationen für Allergiker: Die EU-Richtlinie 2003/89/EC verpflichtet ab November 2005 die Lebensmittelhersteller dazu, auf den Produktverpackungen die Zutaten und bei zusammengesetzten Zutaten auch deren Bestandteile ausführlich anzugeben. So haben Allergiker künftig die Möglichkeit, bereits am Etikett zu erkennen, ob im Lebensmittel allergene Zutaten enthalten sind. „Sinnvoll wird die neue Richtlinie aber erst durch wirksamere Kontrollen und gesetzlich festgelegte Höchstwerte“, betont Moderator Professor Stefan Vieths vom Paul-Ehrlich-Institut (Langen). So lautet sein Fazit zur Konferenz "Food Allergens" am 13. und 14. Juni in Darmstadt.18 Medizin- und Lebensmittelexperten aus dem In- und Ausland diskutierten den Handlungsbedarf für Lebensmittelindustrie und –handel. Auf dem Tagungsprogramm standen nicht nur aktuelle Untersuchungen über Schwellenwerte, Höchstmengen und Auswirkungen allergener Bestandteile. So berichteten außerdem Manager von General Mills (USA), Nestlé und Unilever über Erfahrungen und neue Anätze des Risikomanagements und der Erstellung eines „Allergie-Kontrollplanes“.
Neue Kennzeichnungspflicht ab November 2005
Etikettenwechsel: Mit Änderung der Richtlinie 2000/13/EG (Etikettierungsrichtlinie) ist die Verpflichtung zur Kennzeichnung „allergener Zutaten“, d.h. Zutaten, die allergische Reaktionen auslösen können, geltendes EU-Recht worden. In Kraft getreten sind die Neuregelungen bereits am 13. November 2004, verpflichtend werden sie erst nach Ablauf der Übergangsfrist zum 25. November 2005. Seit dem 13. November 2004 kann also nach neuem Recht gekennzeichnet werden, verpflichtend ist dies erst ab dem 25. November 2005.
Wegfall der 25-Prozent-Klausel
Die Neuregelungen betreffen zum einen die Kennzeichnung allergener Zutaten, zum anderen den Wegfall der so genannten 25%-Regel: Bisher war es erlaubt, zusammengesetzte Zutaten, die einem anderen Lebensmittel zugesetzt werden, ausschließlich mit ihrer Verkehrsbezeichnung und unter Verzicht auf die Aufzählung der verwendeten Zutaten aufzuführen, wenn der Anteil dieser zusammengesetzten Zutat weniger als 25 % des Enderzeugnisses ausmacht.
Nicht alle Etiketten müssen neu beschrieben werden…
Peter Loosen, Rechtsanwalt beim BLL (Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V) gab für Lebensmittelhersteller, die den Zwang zu große Warnhinweise mit abschreckender Wirkung befürchtet haben, Entwarnung: "Es kommt keine Verpflichtung zu Warnhinweisen oder ähnlichem, sondern die Verpflichtung zur Allergenkennzeichnung im Zutatenverzeichnis." In den allermeisten Fällen werde sich in der Kennzeichnung bei der Bezeichnung der Zutaten gar nichts ändern, weil sie bereits heute den geforderten deutlichen Hinweis auf den allergenen Rohstoff enthalten.
Drei Ausnahmen vom Grundsatz der vollständigen Angabe aller Zutaten
Vom Grundsatz der vollständigen Angabe aller Zutaten einer zusammengesetzten Zutat gibt es künftig nur drei Ausnahmen, wie Loosen berichtete: Eine Aufzählung der Zutaten ist nicht erforderlich, wenn die zusammengesetzte Zutat ein Lebensmittel ist, für das als solches ein Verzeichnis der Zutaten nicht vorgeschrieben ist. Sie ist auch nicht erforderlich, wenn der Anteil der zusammengesetzten Zutat weniger als 2 Prozent des Enderzeugnisses ausmacht. Ist die Zusammensetzung der zusammengesetzten Zutat in einer Rechtsvorschrift festgelegt (u. a. bei Konfitüren, Schokolade und Fruchtsäften) oder besteht die zusammengesetzte Zutat aus Gewürz- oder Kräutermischungen (z.B. "Kräuter der Provence", Curry), muss auch nicht deklariert werden.
"In allen anderen Fällen gilt: Entweder ist zunächst die zusammengesetzte Zutat zu nennen und sodann sind ihre Zutaten aufzuführen, oder es erfolgt keine separate Angabe der zusammengesetzten Zutat, sondern deren Zutaten werden einfach in das Gesamtzutatenverzeichnis eingestellt", so Peter Loosen.
Umstritten: Mehr Klarheit oder mehr Verwirrung durch neue Kennzeichnungspflicht?
Die Experten der Industrie bewerteten auf dem Fresenius-Kongress die neue Richtlinie zur Lebensmittelkennzeichnung mit gemischten Gefühlen. So zeigte sich zum Beispiel René Crevel von Unilever durchaus überzeugt, dass die Richtlinie für die Verbraucher mehr Information und höhere Sicherheitsstandards garantiere. Aber er sieht auch die Gefahr einer zunehmenden Verunsicherung: zum Beispiel dann, wenn ein Allergiker nun auf Lebensmittel verzichtet, weil er auf der Packung über allergene Stoffe informiert wird – und das, obwohl er in der Vergangenheit keinerlei Beeinträchtigung durch den Verzehr bemerken musste. Das Fehlen klarer Schwellenwerte könne dazu führen, dass die Lebensmitteletiketten in Zukunft schwieriger zu lesen und zu deuten sind.
Wie Crevel forderte auch Florian Baumann von Frozen Fish International (Bremerhaven) die Abkehr von einem Kennzeichnungsansatz, der sich an möglichen Gefahren orientiert (Hazard based approach) zu einem Risiko-orientierten Ansatz (risk-based approach). Er blickte auf die Automobilindustrie, wo das Prinzip des "tolerierbaren Risikos" gelte: Auch wenn die Hersteller alles unternehmen, um die Folgen von Unfällen in Grenzen zu halten, würde eine bestimmte Anzahl schwerwiegender und tödlicher Unfälle 'toleriert'. Ähnliche Ansätze gebe es in der Pharmaindustrie und in der Luftfahrt. Für Florian Baumann stellt sich deshalb die Frage, ob und wie lange der Verbraucher bereit ist, die Kosten für den "Null-Risiko-Ansatz" ("Hazard based zero risk scenario") der Lebensmittelbranche zu tragen.
Die Tagungsunterlagen (englischsprachig) mit den Skripten aller Vorträge können zum Preis von 250,- EUR zzgl. Mwst bei der Akademie Fresenius bezogen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Die Akademie Fresenius GmbH
Monika Stratmann
Alter Hellweg 46
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Quelle: Darmstadt [ Fresenius ]