Quelle: Fleischwirtschaft 7 (2005), 24-26.
Quelle: Fleischwirtschaft 7 (2005), 24-26.
Im Beitrag Basis für Sicherheit und Hygiene beschreibt N. SCHULZ die neuen EU-Normen zur Erhöhung der Sicherheit von Kuttern und Wölfen. Es handelt sich um EN 12331 Nahrungsmittelmaschinen – Wölfe – Sicherheits- und Hygieneanforderungen, Deutsche Fassung - EN 12331:2003 und EN 12855 Nahrungsmittelmaschinen – Kutter mit umlaufender Schüssel – Sicherheits- und Hygieneanforderungen, Deutsche Fassung EN 12855:2003. Die Normen wurden auf europäischer Ebene unter Mitwirkung von Fachleuten unterschiedlicher Länder entwickelt.
Im Artikel wurden die Änderungen gegenüber dem bislang geltenden Zustand der Vorschriften vorgestellt. Diese liegen im Bereich der sicherheitstechnischen Ausrüstung der Fleischverarbeitungsmaschinen.
Die beiden Normen gelten prinzipiell nur für neue Maschinen, die ab jetzt in den Verkehr gebracht werden. Die Betreiber dürfen neue, nur diesen Normen entsprechende Maschinen in Betrieb nehmen. Eine Anpassung von bereits gebrauchten Maschinen an die Vorgaben dieser Normen ist nicht nötig.
Nach EN 12855 sind die Kuttermaschinen in drei Baugrößen, je nach Durchmesser der Schüssel oder Schüsselvolumen, unterteilt. Die Unterteilung und die Änderungen in den Vorschriften sind:
- Baugröße 1 (Schüsseldurchmesser kleiner als 700 mm, Schüsselinhalt zwischen 2 und 30 Liter): keine wesentlichen sicherheitstechnischen Änderungen festgelegt;
- Baugröße 2 (Schüsseldurchmesser zwischen 700 und 1200 mm, Schüsselinhalt zwischen 30 und 120 Liter): ein zusätzliches Schutzdreieck über der Einlaufseite und eine Rückschlagklappe an der Auslaufseite der Schüssel am Messerdeckel werden benötigt;
- Baugröße 3 (Schüsseldurchmesser größer als 1200 mm, Schüsselinhalt größer als 120 Liter): zusätzlicher Handschutzlappen an der Schüsselmitte (Pilz) bei einem Sicherheitsabstand weniger als 1200 mm an der Messerdeckeleinlaufseite im Bereich des Materialeinlaufs sowie eine Rückschlagklappe an der Messerdeckelauslaufseite der Schüssel werden benötigt.
Nach EN 12331 sind die Sicherungsanforderungen an Fleischwölfe an zwei gefährlichen Stellen verändert worden: der Schneidsatz am Auslauf des Schneckengehäuses und die Transportschnecke und/oder die Mengwelle bei Wölfen mit offenen Einfülltrögen. Der Zugriff zur Gefahrenstelle am Messer hinter der auslaufseitig letzten Lochscheibe muss durch eine Gestaltung der Endlochscheibe als bewegliche Schutzeinrichtung (Codierung der Lochscheibe) oder durch die Benutzung einer Auslaufschutzhaube als trennende Schutzeinrichtung verhindert werden. Die konventionellen (uncodierten) Schneidsätze sind in den neuen Wolfmaschinen nicht mehr einzusetzen. Eine trennende Schutzeinrichtung am Auslauf wird als eine Auslaufschutzhaube realisiert. Sie verhindert den Zugriff zum Schneidsatz während des Wolfens. Eine weitere Schutzeinrichtung für Wölfe mit offenem Einfülltrog wird in Form eines umlaufenden Schaltrahmens, einer umlaufenden Lichtschranke oder eines umlaufenden beweglichen Schutzgitters realisiert.
Quelle: Kulmbach [ Stoyanov ]