Die Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung geben Sicherheitshinweise

Angesichts der ersten Fälle von Vogelgrippe in Deutschland weisen die Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung auf Schutzmaßnahmen für betroffene Beschäftigte hin. Ein Infektionsrisiko besteht vor allem für Personen, die potentiell an der Vogelgrippe verendete Tiere einsammeln und zur Untersuchung ins Labor bringen. Gefährdet sind außerdem Tierärzte, Feuerwehrleute, die Mitarbeiter von Landesveterinärämtern sowie Personal in der Tierbeseitigung. Für die Allgemeinbevölkerung wird derzeit ein Risiko ausgeschlossen.

Die Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung geben Sicherheitshinweise

Angesichts der ersten Fälle von Vogelgrippe in Deutschland weisen die Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung auf Schutzmaßnahmen für betroffene Beschäftigte hin. Ein Infektionsrisiko besteht vor allem für Personen, die potentiell an der Vogelgrippe verendete Tiere einsammeln und zur Untersuchung ins Labor bringen. Gefährdet sind außerdem Tierärzte, Feuerwehrleute, die Mitarbeiter von Landesveterinärämtern sowie Personal in der Tierbeseitigung. Für die Allgemeinbevölkerung wird derzeit ein Risiko ausgeschlossen.

Da jeglicher Kontakt mit verdächtigem Geflügel zu vermeiden ist, müssen die betroffenen Mitarbeiter geeignete Schutzausrüstungen tragen. Gemäß Beschluss 608 des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe gehören dazu:

  • Körperbedeckende Arbeitskleidung (Einmalschutzanzüge) möglichst mit Kapuze (die Haare vollständig abdeckende Kopfbedeckung)
  • Desinfizierbare Stiefel (Gummistiefel)
  • Flüssigkeitsdichte, desinfizierbare Schutzhandschuhe
  • Augen- bzw. Gesichtsschutz
  • Bei engem Tierkontakt ein Partikelfiltergerät mit Gebläse TM2P bzw. TM3P, eine Atemschutzhaube TH2P oder TH3P mit Warneinrichtung oder eine partikelfiltrierende Halbmaske FFP 3 mit Ausatemventil

Alternativ können auch ein belüfteter Staubschutzanzug vom Typ 5 bzw. ein Kontaminationsschutzanzug eingesetzt werden.
Bei allen eingesetzten Persönlichen Schutzausrüstungen sollte darauf geachtet werden, dass diese bauartgeprüft sind (erkennbar am CE-Zeichen).

Gefährdete Personen sollten eine belüftete Haube oder eine Schutzmaske tragen, um keine krankheitserregenden Partikel einzuatmen. Ein Mund-Nasen-Schutz - auch als OP-Maske bekannt - reicht hierzu in der Regel nicht. Dies geht aus einer aktuellen Untersuchung des Berufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitsschutz (BGIA) hervor. Zum Schutz vor luftübertragenen Infektionskrankheiten sollte man daher immer nach der Atemschutzgerätenorm DIN EN 149 bewertete Masken verwenden.

Für Laborpersonal gelten dagegen andere Schutzmaßnahmen. Diese sind in der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe 100 zusammengefasst.

Informationen über Maßnahmen, die Beschäftigte bei Vogelgrippeverdacht zu ihrem Schutz ergreifen sollten, gibt ein aktuelles Internet-Dossier.

Fachliche Ansprechpartner

Ansprechpartner für die Beschäftigten in der Landwirtschaft

Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (www.lsv.de).
Frau Dr. Gamze Güzel-Freudenstein
Tel. 0561/9359-428
Fax: 0561/9359-422
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Ansprechpartner für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst (zum Beispiel Veterinärämter und Laboratorien öffentlicher Einrichtungen):

Bundesverband der Unfallkassen (www.unfallkassen.de)
Roswitha Breuer-Asomaning, Sandra Pfitzner
Tel.: 089/6 22 72-163 oder -181
Fax: 089/6 22 72-200
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Ansprechpartner für die Beschäftigten in der gewerblichen Wirtschaft (zum Beispiel Gesundheitsbranche und Nahrungsmittelindustrie)

Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (www.hvbg.de).
Dr. Dagmar Schittly
Tel.: 030 - 2887 6362
Fax: 030 - 2887 6370
eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Quelle: Berlin [ HVBG - BUK BLB ]

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