41. Kulmbacher Woche - Kurzfassung
Die Anbaufläche gentechnisch veränderter Pflanzen (GvP) ist in den zurückliegenden zehn Jahren weltweit von rund 1,7 Mio. ha (1996) auf über 90 Mio. ha (2005) angestiegen. Das entspricht in etwa der Gesamtfläche der Länder Frankreich und Deutschland. Nach den USA sind derzeit Argentinien, Brasilien, Kanada und China die Staaten mit den größten Anbauflächen für GvP, wobei im Jahre 2005 die hauptsächlich landwirtschaftlich erzeugten GvP Sojabohnen, Mais, Baumwolle und Raps waren.
41. Kulmbacher Woche - Kurzfassung
Die Anbaufläche gentechnisch veränderter Pflanzen (GvP) ist in den zurückliegenden zehn Jahren weltweit von rund 1,7 Mio. ha (1996) auf über 90 Mio. ha (2005) angestiegen. Das entspricht in etwa der Gesamtfläche der Länder Frankreich und Deutschland. Nach den USA sind derzeit Argentinien, Brasilien, Kanada und China die Staaten mit den größten Anbauflächen für GvP, wobei im Jahre 2005 die hauptsächlich landwirtschaftlich erzeugten GvP Sojabohnen, Mais, Baumwolle und Raps waren.
In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union spielt der Anbau von GvP gegenwärtig noch eine nachgeordnete Rolle. Lediglich Spanien stellt mit Blick auf die Maisproduktion eine Ausnahme dar, da dort im Jahre 2004 mehr als 10 % der gesamten Maisernte als gentechnisch veränderter (gv) Mais eingebracht wurde. Zu diesem Zeitpunkt wurde in Deutschland gv Mais lediglich auf ausgewiesenen Versuchsflächen mit einem Gesamtareal von etwa 500 ha angebaut. Betrachtet man die Liste an Freisetzungsversuchen mit GvP in Deutschland seit dem Jahre 1991, so lässt sich feststellen, dass sich die Gesamtzahl auf derzeit 758 beläuft, wobei aktuell 110 Standorte mit laufendem Anbau unter Freisetzung von GvP gemeldet sind.
Die Verordnungen 1829 und 1830 über gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel des Europäischen Parlamentes und des Rates der Europäischen Union, die am 18. April 2004 in Kraft getreten sind, regeln deren klare Kennzeichnung sowie Rückverfolgbarkeit und verlangen mit Blick auf das Inverkehrbringen ein sicheres, wissenschaftlich begründetes Zulassungsverfahren.
Ein beträchtlicher Teil des weltweiten Erntegutes an GvP wird als ganze Pflanzen, Pflanzenteile, Silagen oder Nebenprodukte für Futtermittel in der Tierernährung eingesetzt. Deshalb stellt sich die Frage, ob Teile der transgenen DNA aus gv Futterpflanzen über den Gastrointestinaltrakt und das Blut in das Gewebe tierischer Organe gelangen und darin enthaltene neue DNA-Konstrukte eventuell eine Gefahr für das Nutztiergenom darstellen? Die Forschungsanstalt für Landwirtschaft in Braunschweig und die Bundesforschungsanstalt für Ernährung und Lebensmittel am Standort Kulmbach haben als Ressortforschungseinrichtungen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aus diesem Grunde umfangreiche Fütterungsstudien mit verschiedenen Nutztieren durchgeführt.
An Broiler, Legehennen, Wachteln (über 10 Generationen), Schweine und Schafe wurde jeweils in streng getrennten Gruppen normaler Mais bzw. gentechnisch veränderter Bt-Mais (Bt = Bacillus thuringiensis), der eine Resistenz gegen den Maiszünsler, eine erhöhte Toleranz gegenüber das Totalherbizid BASTA sowie ein Markergen mit Resistenz gegen das Antibiotikum Ampicillin aufweist, verfüttert und am Ende eine repräsentative Anzahl von Tieren streng separiert unter Vermeidung von Kontaminationen geschlachtet. Innereien und erhaltene Teilstücke der Schlachtkörper jeweils beider Gruppen aus den verschiedenen Fütterungsversuchen wurden umgehend eingefroren. Im Anschluss wurden unter Anwendung konventioneller Polymerase-Kettenreaktion (PCR) oder real time PCR Gewebsproben auf das Vorhandensein von Fragmenten der Chloroplasten DNA und nukleärer Mais DNA untersucht.
Die erhaltenen Ergebnisse der PCR zeigen, dass mittels isolierter zellulärer DNA aus dem Gewebe der mit Bt-Mais gefütterten Tiere keine entsprechenden Genfragmente aus dem gentechnisch veränderten Bereich amplifiziert werden konnten. Daraus lässt sich schließen, dass demnach auch keine ausreichend langen DNA-Stücke aus dem gentechnisch veränderten Bereich des Bt-Mais im Gewebe der verschiedenen Tierarten zu finden sind.
Chloroplasten DNA, die identisch sowohl in isogenem als auch in Bt-Mais vorhanden ist, kann dagegen in verschiedenen Geweben der Tiere aus jeweils beiden Fütterungsgruppen durch PCR als 199 Basenpaare langes DNA Fragment amplifiziert werden. Dies lässt den Schluss zu, dass unabhängig von der Tierart Fragmente von Chloroplasten DNA auf das tierische Gewebe übergehen. Anders als die nukleäre DNA ist die Chloroplasten DNA im Bt-Mais jedoch nicht gentechnisch verändert. Findet Transfer von Chloroplasten DNA auf Tiergewebe statt, so wird in diesem Falle gentechnisch nicht veränderte DNA übertragen.
Selbst wenn fremde DNA Fragmente von einer Zelle aufgenommen werden, führt dies nicht automatisch zur Ausprägung einer neuen, gar unerwünschten, Eigenschaft. Hierfür sind weitere, so genannte regulatorische DNA-Abschnitte notwendig, die als "Ein- und Ausschalter" (Promotoren) dienen. Pflanzeneigene Promotoren sind im tierischen und menschlichen Organismus nicht aktiv. Die prinzipielle Fähigkeit von Zellen, fremde DNA Abschnitte aufzunehmen, reicht also nicht aus, eine genetische Veränderung im Wirtsgenom herbeizuführen. Es gibt in diesem Zusammenhang keine Hinweise in der Literatur, dass sich gv DNA anders verhält als die native DNA der Pflanzen. Es kann deshalb angenommen werden, dass unnütze Fremd DNA als solche erkannt und umgehend im tierischen Körper abgebaut wird.
Quelle: Kulmbach [ SCHWÄGELE, F., Kulmbach und G. FLACHOWSKY, Braunschweig ]