Kongress zu Hygieneanforderungen in Kindertagesstätten und Schulen

Kinder lernen am besten mit Lebensmitteln umzugehen, wenn sie von klein auf bei der Zubereitung von Speisen mithelfen dürfen. Dies im Einklang mit den Hygienevorschriften auch im Kindergarten und in der Schule zu tun, dazu ermutigte Minister Eckhard Uhlenberg vom nordrhein-westfälischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerium die rund 1 200 Teilnehmer aus Kindertagesstätten, Offenen Ganztagsschulen und von Trägern der Wohlfahrtsverbände bei einer Fortbildungsveranstaltung in der Dortmunder Westfalenhalle am 5. Dezember 2006.

Kongress zu Hygieneanforderungen in Kindertagesstätten und Schulen

Kinder lernen am besten mit Lebensmitteln umzugehen, wenn sie von klein auf bei der Zubereitung von Speisen mithelfen dürfen. Dies im Einklang mit den Hygienevorschriften auch im Kindergarten und in der Schule zu tun, dazu ermutigte Minister Eckhard Uhlenberg vom nordrhein-westfälischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerium die rund 1 200 Teilnehmer aus Kindertagesstätten, Offenen Ganztagsschulen und von Trägern der Wohlfahrtsverbände bei einer Fortbildungsveranstaltung in der Dortmunder Westfalenhalle am 5. Dezember 2006.

Schulen sind Lebensmittelunternehmen

Mit Inkrafttreten des neuen EU-Hygienerechts Anfang 2006 sind Lebensmittelunternehmer für die Sicherheit der angebotenen Lebensmittel verantwortlich. Auch Kindertagesstätten und Schulen gelten gemäß aktueller Gesetzeslage als Lebensmittelunternehmer und müssen für die ausreichende hygienische Sicherheit der abgegebenen Speisen sorgen. Da Kinder wie Ältere und Kranke meistens besonders empfindlich auf Krankheitserreger reagieren, empfahl der Minister, die gesetzlich geforderten hygienischen Qualitätssicherungsmaßnahmen wie eine gute Hygienepraxis, den Aufbau eines betriebseigenen Kontrollsystems nach HACCP, regelmäßige Mitarbeiter-Hygieneschulungen und Belehrungen gemäß Infektionsschutzgesetz und deren Dokumentation unbedingt einzuführen. Auf hygienisch kritische Speisen, z. B. Salat mit selbsthergstellter Mayonnaise aus rohen Eiern, sollte generell und nicht nur bei Festen verzichtet werden.

Kritische Punkte selbst bestimmen

Wie ein einfaches HACCP-Konzept für den eigenen Betrieb aufgestellt werden kann, das nicht mehr als einen schmalen Aktenordner füllt, erläuterte Maria Revermann, Lebensmittelwissenschaftlerin aus Hanau. Meist gebe es nur wenige Punkte im Arbeitsablauf, die wirklich so genannte kritische Lenkungspunkte seien und wenige Zeit-Temperaturmessungen, die vorzunehmen und zu dokumentieren sind. Die Checklisten dafür könnten Einrichtungen in der Regel selbst oder in Zusammenarbeit mit der örtlichen Überwachungsbehörde erstellen, so die Referentin weiter. Teuer eingekaufte HACCP-Konzepte externer Dienstleister wären oft zu umfangreich und nicht praxistauglich. HACCP-Gummistiefel oder spezielle HACCP-Messgeräte seien nichts als Fantasieprodukte und reine Geschäftemacherei.

Einfache Hygienemaßnahmen

Die Prinzipien einer guten Hygienepraxis stellte Prof.Andreas Hensel, Präsident des Bundesinstituts für Risikokommunikation in Berlin in seinem Vortrag vor. Dazu zählten saubere Arbeitskleidung, gründliches Händewaschen und ein regelmäßiger Austausch des "Putzlappens" in der Küche. Durch einfache Hygienemaßnahmen in der Küche lasse sich die Ausbreitung und Übertragung vieler Krankheitserreger wirksam verhindern. Leider verzeichne die amtliche Statistik jährlich noch immer rund 200 000 Ausbrüche an lebensmittelbedingten Erkrankungen, wobei aufgrund der nicht gemeldeten Fälle von einer tatsächlich viel höheren Zahl, mindestens von einer Million Erkrankungen auszugehen sei, so Hensel weiter.

Behörden als Berater

Über die amtliche Lebensmittelüberwachung informierte Dr. Roland Otto, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, Münster. Unangemeldet, stichprobenartig und risikoorientiert würden auch Kindertagesstätten und Schulen als Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung im Abstand zwischen einem Tag und drei Jahren kontrolliert. Leider habe es auch 2006 wieder einige Fälle gegeben, bei denen Menschen in Gemeinschaftseinrichtugen in NRW durch Hygienefehler erkrankten. Otto appellierte an die Tagungsteilnehmer, sich in Fragen der Hygiene an die zuständigen Überwachungsbehörden zu wenden. Den Behörden komme eine wichtige Funktion als Berater und als Partner für die gesetzlich geforderte Belehrung und Hygieneschulung zu.

Pünktlich zum Tagungstermin haben das nordrhein-westfälische Schulministerium und Umweltminsterium einen Leitfaden für hygienische Anforderungen an Küchen in Schulen herausgegeben.

Weitere Informationen zu den gesetzlich geforderten Hygieneanforderungen in Kindertagesstätten und Schulen finden Sie auf www.aid.de in der Rubrik "Außer-Haus-Verpflegung" oder direkt unter www.aid.de/gemeinschaftsverpflegung/hygiene.php

Quelle: Dortmund [ aid - Ute Gomm ]

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