Verschiedene Getränke enthalten unterschiedliche Alkohole. Neben dem Ethanol, das den Rausch verursacht und in Promilletests nachgewiesen wird, können eine Vielzahl anderer Begleitalkohole enthalten sein. Sie machen unter anderem einen guten Wein aus. Deshalb lässt sich im Wein verglichen mit Bier (Kölsch) und Wodka mit Abstand die größte Menge an Begleitalkoholen nachweisen. Alkoholika wie z.B. Wodka dagegen enthalten praktisch nur Ethanol.
Bei Alkoholkontrollen gibt es oft ungläubiges Entsetzen von Seiten der Autofahrer. Es seien doch nur ein paar Bier gewesen und außerdem sei das letzte doch schon lange her. Atem- und Bluttest können natürlich das Gegenteil beweisen. Doch nun lässt sich mit einer Urinprobe sogar nachweisen, welche alkoholischen Getränke eine Person konsumiert hat. Und wenn andererseits bekannt ist, was genau getrunken wurde, dann lässt sich der Zeitpunkt, an dem das letze Glas getrunken wurde, ermitteln. Dies fand der Dr. Andreas Bank vom Institut für Rechtsmedizin an der Universität zu Köln heraus.Verschiedene Getränke enthalten unterschiedliche Alkohole. Neben dem Ethanol, das den Rausch verursacht und in Promilletests nachgewiesen wird, können eine Vielzahl anderer Begleitalkohole enthalten sein. Sie machen unter anderem einen guten Wein aus. Deshalb lässt sich im Wein verglichen mit Bier (Kölsch) und Wodka mit Abstand die größte Menge an Begleitalkoholen nachweisen. Alkoholika wie z.B. Wodka dagegen enthalten praktisch nur Ethanol.
Wenn verschiedene Alkohole in Wein und Bier enthalten sind, dann liegt es nahe, dass sie auch nach ihrer Verstoffwechselung im Urin nachweisbar sind. Dies untersuchte Dr. Bank. Er schenkte Studenten entweder Wodka mit Orangensaft, Bier (Kölsch) oder Weißwein aus. In 90 Minuten tranken sie bis zu 12 Kölsch oder 10 Gläser Weißwein oder die entsprechende Menge Wodka verdünnt mit O-Saft.
In regelmäßigen Abständen gaben sie Urinproben ab. Die wurden von dem Gerichtsmediziner analysiert. Denn jeder Alkohol hat im Urin sein entsprechendes Stoffwechselprodukt, ein sogenanntes Glucuronid. Doch diese sind wesentlich kürzer nachweisbar als Ethanol.
Mit den Experimenten demonstriert Dr. Bank, dass der Gerichtsmediziner mehr nachweisen kann als nur die Promille Genußalkohol im Blut. Mit seiner Methode kann er ermitteln, ob etwa ein Autofahrer mit Wein oder mit Wodka seine Promillegrenze überschritten hat. Auch die Behauptung, dass seit Stunden keinen Tropfen mehr zu sich genommen zu haben, lässt sich so widerlegen. Die Stoffe im Urin geben Aufschluss über den Zeitpunkt, an dem sich ein Alkoholsünder das letzte Glas gegönnt hat.
Quelle: Köln [ Christian Uhlhaas - UK-Köln ]