UV-Filtersubstanzen in Sonnenschutzmitteln sind prinzipiell gesundheitlich unbedenklich
Der Sommer ist für viele Menschen die schönste Jahreszeit. Sonne fördert das Wohlbefinden, sie kann aber auch unangenehm oder sogar gefährlich werden: Intensive Sonnenbestrahlung kann schmerzhafte und schädliche Sonnenbrände hervorrufen. Langfristig kann die UV-Strahlung der Sonne sogar Hautkrebs verursachen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt deshalb, immer auf ausreichenden Sonnenschutz zu achten. Kosmetische Sonnenschutzmittel bieten zumindest teilweise Schutz vor der schädlichen UV-Strahlung. Für den Lichtschutz werden kosmetischen Sonnenschutzmitteln UV-Filtersubstanzen zugesetzt, die auf europäischer Ebene zugelassen werden. Dazu müssen die Hersteller die gesundheitliche Unbedenklichkeit in wissenschaftlichen Studien nachweisen, da die UV-Filtersubstanzen mit dem Auftragen des Sonnenschutzmittels auf die Haut in geringen Mengen auch in den Körper übergehen. Diskussionen um Wirkungen und Nebenwirkungen von UV-Filtern haben viele Verbraucher verunsichert. Das BfR hat die Sicherheit und Wirksamkeit marktüblicher UV-Filtersubstanzen deshalb bewertet. „Die meisten auf dem Markt befindlichen Substanzen sind nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand für den Verbraucher gesundheitlich unbedenklich“, sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des BfR. Ob dies auch für den Stoff 4-Methylbenzyliden Camphor (4-MBC) gilt, wird das Ergebnis der Neubewertung zeigen, die derzeit auf europäischer Ebene vorgenommen wird.
UV-Filtersubstanzen in Sonnenschutzmitteln sind prinzipiell gesundheitlich unbedenklich
Der Sommer ist für viele Menschen die schönste Jahreszeit. Sonne fördert das Wohlbefinden, sie kann aber auch unangenehm oder sogar gefährlich werden: Intensive Sonnenbestrahlung kann schmerzhafte und schädliche Sonnenbrände hervorrufen. Langfristig kann die UV-Strahlung der Sonne sogar Hautkrebs verursachen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt deshalb, immer auf ausreichenden Sonnenschutz zu achten. Kosmetische Sonnenschutzmittel bieten zumindest teilweise Schutz vor der schädlichen UV-Strahlung. Für den Lichtschutz werden kosmetischen Sonnenschutzmitteln UV-Filtersubstanzen zugesetzt, die auf europäischer Ebene zugelassen werden. Dazu müssen die Hersteller die gesundheitliche Unbedenklichkeit in wissenschaftlichen Studien nachweisen, da die UV-Filtersubstanzen mit dem Auftragen des Sonnenschutzmittels auf die Haut in geringen Mengen auch in den Körper übergehen. Diskussionen um Wirkungen und Nebenwirkungen von UV-Filtern haben viele Verbraucher verunsichert. Das BfR hat die Sicherheit und Wirksamkeit marktüblicher UV-Filtersubstanzen deshalb bewertet. „Die meisten auf dem Markt befindlichen Substanzen sind nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand für den Verbraucher gesundheitlich unbedenklich“, sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des BfR. Ob dies auch für den Stoff 4-Methylbenzyliden Camphor (4-MBC) gilt, wird das Ergebnis der Neubewertung zeigen, die derzeit auf europäischer Ebene vorgenommen wird.
In Deutschland erkranken jährlich rund 140.000 Menschen neu an Hautkrebs. Eine Ursache sind Hautschäden durch Sonnenbestrahlung. Vor direkter Sonnenbestrahlung sollte die Haut daher möglichst geschützt werden. Allgemein gilt die Empfehlung, die intensive Mittagssonne zu meiden. Kinder unter zwei Jahren sollten der Sonne gar nicht ausgesetzt werden: Ihre Haut hat noch keine eigene Schutzfunktion gegen Sonnenstrahlung ausgebildet. Was viele Verbraucher nicht bedenken: Schatten bietet keinen vollständigen Schutz vor Sonnenstrahlung, das Ausmaß der UV-Strahlung ist nur geringer. Mit hochwertigen Sonnenbrillen sollten auch die Augen vor Schäden durch Sonnenstrahlung geschützt werden.
Den besten Schutz vor Strahlung bietet die Kleidung als so genannter „textiler Sonnenschutz“. Die unbedeckten Körperstellen sollten mit Sonnenschutzmitteln eingecremt werden. Wichtig ist, dass das Sonnenschutzmittel einen ausreichend hohen Lichtschutzfaktor aufweist und einen hohen UVA-Schutz bietet.
Den Lichtschutz bewirken UV-Filtersubstanzen. Sie sind zulassungspflichtig und dürfen nur eingesetzt werden, wenn ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit nachgewiesen ist. Das trifft für die meisten der marktüblichen UV-Filter auch zu. Einzig bei der Substanz 4-Methylbenzyliden Camphor (4-MBC) wurden bestehende Bedenken bislang nicht ausgeräumt: Der im Tierversuch aufgekommene Verdacht, 4-MBC könne die Schilddrüsenhormone beeinflussen, wurde bisher nicht widerlegt. 4-MBC wird daher derzeit auf europäischer Ebene neu bewertet.
Die Angabe des Lichtschutzfaktors auf Sonnenschutzmitteln wird sich ändern. Die Europäische Kommission hat empfohlen, die bisherigen kleinschrittigen Abstufungen der Lichtschutzfaktoren durch vier Kategorien zu ersetzen: So werden die Lichtschutzfaktoren künftig in den Kategorien niedrig, mittel, hoch und sehr hoch zusammengefasst.
Sonnenschutzmittel sollten aufgetragen werden, bevor man in die Sonne geht. Damit nach dem Auftragen 20 bis 30 Minuten zu warten, wie es auf einigen Verpackungen empfohlen wird, ist aber nicht notwendig. Die UV-Filtersubstanzen sind sofort wirksam. Bei längerem Aufenthalt im Freien muss man sich allerdings wiederholt eincremen, um den erwünschten Schutz aufrecht zu erhalten. Dabei sollte nicht mit dem Sonnenschutzmittel gespart werden. Wird zuwenig auf der Haut verteilt, wird auch der auf der Packung ausgewiesene Lichtschutzfaktor nicht erreicht.
Die Aufenthaltsdauer in der Sonne kann übrigens durch mehrfaches Eincremen nicht verlängert werden. Als Faustregel gilt: Menschen mit heller Haut können sich ungeschützt zehn Minuten der direkten Sonne aussetzen, Menschen mit dunklerer Haut bis zu 60 Minuten.
Quelle: Berlin [ BfR ]