Es muss lueckenlos aufgeklaert werden, wie es zur Kontamination der Eier mit den Rueckstaenden des Wirkstoffs Lasalocid-Na gekommen ist. Die Verwendung dieses Anti-Parasitikums ist in der Legehennenhaltung verboten. Es muss daher festgestellt werden in welcher Weise die Legehennen mit dem Antibiotikum in Kontakt gekommen sind.
Zu den Rueckstandsfunden von Antibiotika in Huehnereiern aus Legehennenbetrieben in Mecklenburg-Vorpommern erklaeren der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Michael Mueller und der agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Matthias Weisheit:Es muss lueckenlos aufgeklaert werden, wie es zur Kontamination der Eier mit den Rueckstaenden des Wirkstoffs Lasalocid-Na gekommen ist. Die Verwendung dieses Anti-Parasitikums ist in der Legehennenhaltung verboten. Es muss daher festgestellt werden in welcher Weise die Legehennen mit dem Antibiotikum in Kontakt gekommen sind.
Die Rueckstandsfunde wurden bei einer routinemaessigen Untersuchung von Huehnereiern im Rahmen des nationalen Rueckstandskontrollplans gemacht. Den betroffenen Betrieben wurde vom zustaendigen Landwirtschaftsministerium in Mecklenburg-Vorpommern untersagt, weiterhin Eier in den Verkehr zu bringen. Diese Massnahme wird von den zustaendigen Veterinaeraemtern ueberwacht. Eine umfassende Risikobewertung wird zurzeit durch das Bundesamt fuer Risikobewertung erarbeitet. Eine Gesundheitsgefaehrdung der Verbraucher wird nach den vorliegenden Informationen bei den vorgefundenen Werten ausgeschlossen.
Der nationale Rueckstands-Kontrollplan hat funktioniert. Die Massnahmen, die die Behoerden in Mecklenburg-Vorpommern ergriffen haben, zeigen, dass schnell und effektiv an der Aufklaerung dieses Vorfalls gearbeitet wird. Nur so koennen wir die Lebensmittelsicherheit in Deutschland sicherstellen.
Quelle: Berlin [ spd ]