In dem Brief wird darauf hingewiesen, dass es keiner neuen gesetzlichen Regelungen bedürfe, um geltendes Recht durchzusetzen. Denn es sei bereits heute unzulässig, zu unverarbeiteten Lebensmitteln wie z.B. Hähnchen- oder Putenbrust Zusatzstoffe zuzufügen. Die gefestigte Verkehrsauffassung gehe zudem nicht nur in Deutschland davon aus, dass unverarbeiteten Lebensmitteln auch keine weiteren Lebensmittel wie z.B. Wasser zugefügt werden dürfen. Nach Ansicht des DFV ist es unmöglich, Wertminderungen durch die Zugabe von Wasser durch eine Kenntlichmachung kompensieren zu wollen. Vielmehr müssten bestehende Vorschriften angewendet und verfälschte Produkte sanktioniert werden.
Zum Entwurf einer Kommissionsrichtlinie über die Angabe von Wasser in der Verkehrsbezeichnung von bestimmten Lebensmitteln hat der Deutsche Fleischerverband (DFV) in einem Schreiben an das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Position bezogen.In dem Brief wird darauf hingewiesen, dass es keiner neuen gesetzlichen Regelungen bedürfe, um geltendes Recht durchzusetzen. Denn es sei bereits heute unzulässig, zu unverarbeiteten Lebensmitteln wie z.B. Hähnchen- oder Putenbrust Zusatzstoffe zuzufügen. Die gefestigte Verkehrsauffassung gehe zudem nicht nur in Deutschland davon aus, dass unverarbeiteten Lebensmitteln auch keine weiteren Lebensmittel wie z.B. Wasser zugefügt werden dürfen. Nach Ansicht des DFV ist es unmöglich, Wertminderungen durch die Zugabe von Wasser durch eine Kenntlichmachung kompensieren zu wollen. Vielmehr müssten bestehende Vorschriften angewendet und verfälschte Produkte sanktioniert werden.
Mit ähnlichen Tenor hat auch der Internationale Metzgermeister-Verband (IMV) eine ablehnende Stellungnahme zu dem Entwurf der Europäischen Kommission formuliert.
Quelle: Frankfurt [ dfv ]