Grundsätzlich begrüßen wir die von der Europäischen Kommission vorgelegten Verordnungsvorschläge aus verbraucher- und gesundheitspolitischen Gründen. Durch die Lockerung des bisherigen Verbots in Bezug auf krankheitsbezogene Lebensmittelwerbung erhält die Lebensmittelwirtschaft nun die Möglichkeit, Angaben zur Reduzierung eines Krankheitsrisikos positiv herauszustellen. Der wissenschaftliche Nachweis und die Vereinheitlichung von gesundheitsbezogenen Angaben fördern einen fairen Wettbewerb und verbessern den freien Warenverkehr.
Anlässlich der Anhörung im Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben und Vitaminzusätze bei Lebensmitteln erklärt Ulrike Höfken, verbraucher- und agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN:Grundsätzlich begrüßen wir die von der Europäischen Kommission vorgelegten Verordnungsvorschläge aus verbraucher- und gesundheitspolitischen Gründen. Durch die Lockerung des bisherigen Verbots in Bezug auf krankheitsbezogene Lebensmittelwerbung erhält die Lebensmittelwirtschaft nun die Möglichkeit, Angaben zur Reduzierung eines Krankheitsrisikos positiv herauszustellen. Der wissenschaftliche Nachweis und die Vereinheitlichung von gesundheitsbezogenen Angaben fördern einen fairen Wettbewerb und verbessern den freien Warenverkehr.
Vor allem muss europaweit eine Grundlage geschaffen werden, den Wahrheitsgehalt der Aussage gerade im Gesundheitsbereich stärker sicher zu stellen. Nicht nur Ernährungswissen muss stärker vermittelt werden, falsche Botschaften durch aggressives Marketing sind ebenso zu unterbinden. Was erlaubt und wissenschaftlich nicht akzeptiert ist, muss allen Marktteilnehmern klar sein und sollte nicht nur der Rechtssprechung überlassen werden. Ein einheitlicher europäischer Rahmen und Verwendungsbeschränkungen schützen somit mehr vor Irreführung und Täuschung und schaffen Rechtssicherheit.
Künftig sollen gesundheitsfördernde Angaben im Zusammenhang mit Alkoholgehalten von mehr als 1,2 Volumen-Prozent verboten sein. Auch Angaben zu schlankmachenden und gewichtskontrollierenden Eigenschaften sollen einer strengen Zulassung unterliegen. Eine Positivliste beziehungsweise ein Register geben einen guten Überblick über zulässige Aussagen. Diese Vorschläge sind sinnvoll und vernünftig.
Wir sehen keine negativen Folgen für die Werbewirtschaft oder wirtschaftliche Auswirkungen durch die Verordnungsvorschläge, da es viele Möglichkeiten der Ausweitung von Angaben auf andere Aussagen gibt, die zu mehr Markttransparenz in Bezug auf gesundheitsbezogene Aussagen führen können.
Wir unterstützen die Kompromissbereitschaft der Europäischen Kommission, dass weitere Vorschläge zur Entbürokratisierung des Zulassungsverfahrens aufgenommen werden.
Quelle: Berlin [ Ulrike Höffken ]