Verstöße gegen das Qualitätssicherungssystem IKB-Schwein müssen einheitlich bestraft werden. Aus diesem Grunde hat die Wirtschaftsgruppe für Vieh, Fleisch und Eier am 11. Februar dieses Jahres die Beurteilungskriterien IKB-Schwein festgelegt. Dadurch wird sichergestellt, dass die unabhängige Zertifizierungsinstitution VERIN gleiche Verstöße gegen die IKB-Regeln auch gleich bestraft.


Unabhängige Kontrollen und Sanktionen sind wichtige Pfeiler des Qualitätssicherungssystems IKB für Schweine. Seit der Inkraftsetzung dieses Systems im Jahr 1992 hat die Teilnehmerzahl schnell zugenommen. 2003 wurden rund 90 % des niederländischen Schweinefleisches nach IKB-Vorgaben produziert. Da die Richtlinien mit Beginn des Jahres 2004 verschärft wurden, ist die erneute Anmeldung der Schweinehalter erforderlich geworden. Die Anmeldung verläuft sehr zügig, und die Teilnehmerzahl für das neue System befindet sich schon wieder auf dem Stand von Ende 2003.

Verstöße gegen das Qualitätssicherungssystem IKB-Schwein müssen einheitlich bestraft werden. Aus diesem Grunde hat die Wirtschaftsgruppe für Vieh, Fleisch und Eier am 11. Februar dieses Jahres die Beurteilungskriterien IKB-Schwein festgelegt. Dadurch wird sichergestellt, dass die unabhängige Zertifizierungsinstitution VERIN gleiche Verstöße gegen die IKB-Regeln auch gleich bestraft.


Unabhängige Kontrollen und Sanktionen sind wichtige Pfeiler des Qualitätssicherungssystems IKB für Schweine. Seit der Inkraftsetzung dieses Systems im Jahr 1992 hat die Teilnehmerzahl schnell zugenommen. 2003 wurden rund 90 % des niederländischen Schweinefleisches nach IKB-Vorgaben produziert. Da die Richtlinien mit Beginn des Jahres 2004 verschärft wurden, ist die erneute Anmeldung der Schweinehalter erforderlich geworden. Die Anmeldung verläuft sehr zügig, und die Teilnehmerzahl für das neue System befindet sich schon wieder auf dem Stand von Ende 2003.

Die Anmeldung zum System IKB-Schwein erfolgt auf freiwilliger Basis. Schweinehalter, die sich angemeldet haben, verpflichten sich, die Richtlinien des Qualitätssicherungssystems sorgfältig einzuhalten. Wer die Forderungen nicht erfüllt, dem drohen Sanktionen. Die schwerwiegendste Sanktion ist der Ausschluss von der Teilnahme für mindestens ein Jahr. Diese Strafe wird nur bei schwersten Verstößen verhängt, so wie zum Beispiel dem Einsatz nicht genehmigter Tierarzneimittel oder bei wiederholten Verstößen gegen andere Vorschriften. Seit der Einführung von IKB im Jahre 1992 wird diese Sanktion etwa fünfzehn Mal im Jahr verhängt. Bei weniger schwerwiegenden Missachtungen der Regeln werden andere Strafen auferlegt, beispielsweise eine Nachkontrolle oder eine vorübergehende Sperre.

Die Sanktionierung erfolgt nach besonderen Beurteilungsregeln. Die nun festgelegten Beurteilungskriterien geben ausführliche Anweisungen für die Würdigung von festgestellten Verstößen. Anhand eindeutiger Kriterien beurteilt die zertifizierende Organisation die Kontrollberichte und verhängt, sofern angebracht, eine Strafe. Damit wird die Sanktionierung der Teilnehmer deutlich und transparent.

Quelle: Düsseldorf [ dmb ]

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