Durch die Festlegung der Kriterien des Anforderungsrahmens, und der damit geschaffenen Grundlage für die Anerkennung von Rohstoffen aus den anderer EMA-Ländern, haben die EMA-Mitglieder Dänemark (QSG), Niederlande (IKB), Belgien (Certus) und Deutschland (QS) einen wesentlichen Schritt auf dem Weg zur Harmonisierung der vier nationalen Qualitätssysteme absolviert. Der Anforderungsrahmen fasst im Wesentlichen die Kriterien zusammen, die völlige Übereinstimmung in allen vier Mitgliedsländern aufweisen, das heißt die Fleischproduktion kann nur als integraler Kettenprozess stattfinden. Darunter fallen somit alle Aktivitäten von der Futtermittelmittelproduktion über die Aufzucht und Mast der Tiere bis hin zum Transport und der Schlachtung sowie der Zerlegung und Verpackung. Die Analyse dieser Übereinstimmungen wurde von einem von der EMA eigens zu diesem Zweck beauftragten Institut erarbeitet.
Die Vertreter der vier Mitglieder der European Meat Alliance (EMA) haben sich in Brüssel auf ein Regelwerk für die gemeinsame Arbeit zur Harmonisierung der nationalen Qualitätsstandards verständigt. Die Verabschiedung dieser für die weiterhin erfolgreiche Arbeit der EMA wichtigen Rahmenbedingungen erfolgte in Anwesenheit des EU-Parlamentariers Jan Mulder, der zugleich auch Mit-Initiator der EU-Initiative zur Harmonisierung der Qualitätssicherungssysteme ist.Durch die Festlegung der Kriterien des Anforderungsrahmens, und der damit geschaffenen Grundlage für die Anerkennung von Rohstoffen aus den anderer EMA-Ländern, haben die EMA-Mitglieder Dänemark (QSG), Niederlande (IKB), Belgien (Certus) und Deutschland (QS) einen wesentlichen Schritt auf dem Weg zur Harmonisierung der vier nationalen Qualitätssysteme absolviert. Der Anforderungsrahmen fasst im Wesentlichen die Kriterien zusammen, die völlige Übereinstimmung in allen vier Mitgliedsländern aufweisen, das heißt die Fleischproduktion kann nur als integraler Kettenprozess stattfinden. Darunter fallen somit alle Aktivitäten von der Futtermittelmittelproduktion über die Aufzucht und Mast der Tiere bis hin zum Transport und der Schlachtung sowie der Zerlegung und Verpackung. Die Analyse dieser Übereinstimmungen wurde von einem von der EMA eigens zu diesem Zweck beauftragten Institut erarbeitet.
Mit der in Brüssel geschlossenen Vereinbarung haben die EMA-Mitglieder, zu denen auch Vertreter des internationalen Einzelhandels zählen, zugestimmt, dass die Missachtung der Regeln mit Sanktionen auf jeweils nationaler Basis belegt wird. Jeder EMA-Organisation bleibt es aber weiterhin unbenommen, die vereinbarten Rahmenbedingungen durch nationale Plus-Faktoren zu ergänzen. Diese Plus-Faktoren, die durch die individuellen Anforderungen der nationalen Märkte charakterisiert werden, stellen eine Ergänzung der EMA-Kriterien dar, dürfen diese aber hinsichtlich Sicherheit und Transparenz nicht unterlaufen. Selbstverständlich darf durch die Plus-Faktoren auch die Rückverfolgbarkeit nicht beeinträchtigt werden.
Die von der EMA vereinbarten Rahmenbedingungen sind nicht nur ein wichtiger Beitrag zu mehr Lebensmittelsicherheit und –qualität im Bereich der Fleischproduktion, sondern gewährleisten darüber hinaus auch die Erhaltung des essentiell wichtigen Handels zwischen den EMA-Mitgliedsländern. Die Initiative der EMA kann anderen EU-Staaten durchaus zur Orientierung dienen. Die EMA will keine „geschlossene Gesellschaft“ der vier Mitgliedsländer sein, prüft aber die Aufnahme weiterer Interessenten sehr sorgfältig, um das gemeinsame europäische Ziel zu forcieren.
Quelle: Brüssel [ ema ]