Kabinett beschließt Novellierung des Tierseuchengesetzes
"Mit der am 18. Februar vom Bundeskabinett beschlossenen Novellierung des Tierseuchengesetzes werden durchgreifende Regelungen zur Bekämpfung hochansteckender Tierseuchen geschaffen," erklärte Alexander Müller, Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, in Berlin. "Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass Behörden bei diesen Krankheiten in die Lage versetzt werden müssen, schneller als bisher zu handeln und weitere Eingriffsmöglichkeiten zu erhalten. Dies ist nun geschehen." Der Gesetzentwurf wird Bundesrat und Bundestag zur Beratung zugeleitet. Die Änderung tritt voraussichtlich im Sommer diesen Jahres in Kraft.Das neue Tierseuchengesetz enthält insbesondere verbesserte Ermächtigungen, um
Kabinett beschließt Novellierung des Tierseuchengesetzes
"Mit der am 18. Februar vom Bundeskabinett beschlossenen Novellierung des Tierseuchengesetzes werden durchgreifende Regelungen zur Bekämpfung hochansteckender Tierseuchen geschaffen," erklärte Alexander Müller, Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, in Berlin. "Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass Behörden bei diesen Krankheiten in die Lage versetzt werden müssen, schneller als bisher zu handeln und weitere Eingriffsmöglichkeiten zu erhalten. Dies ist nun geschehen." Der Gesetzentwurf wird Bundesrat und Bundestag zur Beratung zugeleitet. Die Änderung tritt voraussichtlich im Sommer diesen Jahres in Kraft.Das neue Tierseuchengesetz enthält insbesondere verbesserte Ermächtigungen, um
- den Viehverkehr für eine bestimmte Zeit bundesweit einzuschränken,
- den außerlandwirtschaftlichen Personen- und Fahrzeugverkehr in Vieh haltenden Betrieben sowie in Verdachtssperrbezirken, Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten zu begrenzen,
- Tiere und von ihnen stammende Erzeugnisse, die während der Inkubationszeit aus Ländern verbracht oder eingeführt worden sind, in denen z._B. Maul- und Klauenseuche (MKS) aufgetreten ist, zu reglementieren,
- Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen an den Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland, an Flug- und Schiffshäfen sowie bei Fahrzeugen, die regelmäßig Tier haltende Betriebe anfahren, anordnen zu können.
Zudem wird der Geltungsbereich des Gesetzes ausdrücklich auch auf die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, die beim Tier vorkommen und auf den Menschen übertragen werden können (Zoonosen) ausgedehnt. Insoweit wird klargestellt, dass mit dem Instrumentarium des Tierseuchengesetzes Infektionen bei Tieren, die selbst keine klinischen Erscheinungen zeigen, aber beim Menschen zu klinischen Erscheinungen führen, bekämpft werden können,
Außerdem werden in die Entschädigungsregelungen Schafe und Ziegen sowie Gehegewild einbezogen. Zur besseren Abwicklung der Entschädigungen soll das Rinderregistrierungsdurchführungsgesetz geändert werden. Die Tierseuchenkassen können dann die Rinderdatenbank nicht nur zum Zwecke der Beitragserhebung, sondern auch zur Abwicklung der Entschädigungen und ihrer sonstigen Leistungen nutzen.
Quelle: Berlin [ bmvel ]