Zusammenfassung der Tagung vom 24. Februar 2004 in Brüssel
Der neue Vorsitzende des Agrar- und Fischereirates, Minister Joe Walsh, erläuterte zu Beginn des Rates die Schwerpunkte des Arbeitsprogramms der irischen Präsidentschaft. Im Mittelpunkt der Tagung standen der Fortschrittsbericht der Präsidentschaft zur Novelle der Tiertransport-Richtlinie sowie die Ausführungen von Kommissar Fischler zum EU-Aktionsplan über Öko-Lebensmittel und den Öko-Landbau. Bundesministerin Künast informierte den Rat darüber, welche Elemente der Leitlinien der Kommission zur Koexistenz mit GVO im Entwurf des deutschen Gentechnik-Gesetzes aufgegriffen werden. Kommissar Fischler erläuterte die Mitteilung der Kommission zur Finanziellen Vorausschau 2007 - 2013. Im Übrigen verabschiedete der Rat nach kurzer Aussprache die Verordnung über Gemeinschaftszollkontingente für bestimmte Fischerei-Erzeugnisse. Der griechische Minister informierte über die Auswirkungen des besonders harten Winters in Griechenland auf die heimische Landwirtschaft. I. Arbeitsprogramm der PräsidentschaftBei der Erläuterung der Schwerpunkte des Arbeitsprogramms für das 1. Halbjahr 2004 betonte der neue irische Vorsitz, dass er möglichst schon im kommenden Rat Einigung über das 2. Vorschlagspaket zur GAP-Reform (Olivenöl, Tabak, Baumwolle, Hopfen) erzielen wolle. Die Behandlung der vorgesehenen Reformen bei Zucker, Obst und Gemüse sowie bei der Verordnung zur Entwicklung des ländlichen Raums hänge davon ab, wann die Kommissionsvorschläge vorgelegt würden.
Zusammenfassung der Tagung vom 24. Februar 2004 in Brüssel
Der neue Vorsitzende des Agrar- und Fischereirates, Minister Joe Walsh, erläuterte zu Beginn des Rates die Schwerpunkte des Arbeitsprogramms der irischen Präsidentschaft. Im Mittelpunkt der Tagung standen der Fortschrittsbericht der Präsidentschaft zur Novelle der Tiertransport-Richtlinie sowie die Ausführungen von Kommissar Fischler zum EU-Aktionsplan über Öko-Lebensmittel und den Öko-Landbau. Bundesministerin Künast informierte den Rat darüber, welche Elemente der Leitlinien der Kommission zur Koexistenz mit GVO im Entwurf des deutschen Gentechnik-Gesetzes aufgegriffen werden. Kommissar Fischler erläuterte die Mitteilung der Kommission zur Finanziellen Vorausschau 2007 - 2013. Im Übrigen verabschiedete der Rat nach kurzer Aussprache die Verordnung über Gemeinschaftszollkontingente für bestimmte Fischerei-Erzeugnisse. Der griechische Minister informierte über die Auswirkungen des besonders harten Winters in Griechenland auf die heimische Landwirtschaft.I. Arbeitsprogramm der Präsidentschaft
Bei der Erläuterung der Schwerpunkte des Arbeitsprogramms für das 1. Halbjahr 2004 betonte der neue irische Vorsitz, dass er möglichst schon im kommenden Rat Einigung über das 2. Vorschlagspaket zur GAP-Reform (Olivenöl, Tabak, Baumwolle, Hopfen) erzielen wolle. Die Behandlung der vorgesehenen Reformen bei Zucker, Obst und Gemüse sowie bei der Verordnung zur Entwicklung des ländlichen Raums hänge davon ab, wann die Kommissionsvorschläge vorgelegt würden.
Im Bereich der Lebensmittelsicherheit strebe der Vorsitz den zügigen Abschluss der Arbeiten an den Verordnungen über Lebensmittel- und Futtermittelkontrollen, zur Futtermittelhygiene sowie über Höchstwerte von Pflanzenschutzmittelrückständen an.
Als weitere Prioritäten nannte er die Novelle der Tiertransport-Richtlinie sowie den EU-Aktionsplan über Öko-Lebensmittel und den Öko-Landbau. Die Tiertransportrichtlinie werde derzeit auf Arbeitsebene intensiv beraten. Der Vorsitz arbeite zu den noch offenen wichtigen politischen Fragen der Transportzeitbegrenzung an Lösungsmöglichkeiten. Der EU-Aktionsplan zum Öko-Landbau werde im April erwartet. Der Vorsitz beabsichtige, dazu im Mai eine öffentliche Debatte im Rat durchzuführen.
Der Agrarrat werde sich unter irischer Präsidentschaft auch mit dem Fortgang der WTO-Verhandlungen befassen. Außerdem sei eine Aussprache über den Bericht der Kommission zur forstwirtschaftlichen Strategie und die Erarbeitung einer gemeinsamen Position für das UN-Waldforum vorgesehen.
Der informelle Rat vom 9. bis 11. Mai 2004 werde sich mit den Auswirkungen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik auf den internationalen Handel befassen und deren Auswirkungen auf die Handelspartner, insbesondere die Entwicklungsländer, analysieren.
II. Schutz der Tiere beim Transport
Zum Stand der Beratungen bei der Novelle zur Tiertransport-Richtlinie erklärte die Präsidentschaft, dass bei einer ganzen Reihe technischer Details bereits Einigung erzielt worden sei, und kündigte an, in Kürze einen konsolidierten Kompromissvorschlag vorzulegen. Zu klären seien jetzt noch vor allem die zeitliche Begrenzung der Schlachttiertransporte sowie die amtstierärztlichen Kontrollen vor Langstrecken-Transporten. Die Präsidentschaft strebe an, diese zentralen politischen Fragen in den kommenden Wochen im Rahmen eines Gesamtkompromisses zu lösen.
Kommissar Byrne bestätigte die Fortschritte zu technischen Details auf Arbeitsebene und sprach sich für eine Lösung der politischen Fragen zu den Transportzeiten auf Basis wissenschaftlicher Empfehlungen und im Sinne des Tierschutzes bis April aus. Die Stellungnahme des Europäischen Parlaments werde im März erwartet.
Bundesministerin Künast wies - unterstützt von mehreren nördlichen Mitgliedstaaten - auf die große politische Bedeutung des Tierschutzes beim Transport für Deutschland und die gesamte Union hin. Die Forschritte im Bereich technischer Details seien zwar erfreulich. Bei den wichtigen Fragen zur zeitlichen Begrenzung der Schlacht- und Jungtiertransporte seien allerdings noch keine Lösungen in Sicht. Es sei der Öffentlichkeit nicht mehr zu vermitteln, warum lange Schlachttiertransporte nicht durch Fleischtransporte ersetzt werden könnten.
Darüber hinaus müssten vor Transportbeginn systematische Verladekontrollen vorgesehen und die Exporterstattungen für Lebendvieh abgeschafft werden.
Insbesondere mehrere südliche Mitgliedstaaten sowie Frankreich und Polen wiesen auf wirtschaftliche Probleme bei der Verschärfung der Transportbedingungen für den gesamten Sektor hin und forderten sozioökonomische Analysen der Kommission, um eine solide Basis für eine Entscheidung zu haben. Sie betonten, dass bei verbesserten Transportbedingungen auch längere Transportzeiten unter tierschutzverträglichen Bedingungen möglich seien.
TOP Europäischer Aktionsplan zum Öko-LandbauKommissar Fischler berichtete über die Ergebnisse der Anhörung zum Europäischen Aktionsplan über ökologisch erzeugte Lebensmittel und den Öko-Landbau. Er hob dabei insbesondere die Forderung nach umfassenden Informations- und Absatzförderungskampagnen hervor sowie verschiedene Anregungen bezüglich der Verbesserung der Standards in Drittländern, der Vorschriften in den Bereichen Tier- und Umweltschutz, der Kontrollen sowie der Koexistenz mit GVO. Die Kommission hatte die Anhörung Ende Januar mit Vertretern der Wirtschaft, der Umweltverbände sowie der Mitgliedstaaten im Anschluss an die Schlussfolgerungen des Rates zu diesem Thema durchgeführt.
Für Deutschland kommt es bei dem Aktionsplan darauf an, die Maßnahmen künftig neben der direkten Unterstützung von Produktion und Verarbeitung stärker auf den Absatz zu fokussieren. Erforderlich ist vor allem ein konsumentenfreundliches, flächendeckendes Angebot. Gleichzeitig müssen die vorhandenen Preisbarrieren verringert werden, z. B. durch die Senkung von Logistik- und Distributionskosten.
Wichtig ist darüber hinaus, die Wahrnehmungsmöglichkeiten von Öko-Produkten zu verbessern und das Verbrauchervertrauen zu erhöhen: Durch gezielte Verbraucheraufklärung sollte erreicht werden, Bio-Produkte als gesunde, qualitativ hochwertige und attraktive Lebensmittel noch stärker im Bewusstsein des Verbrauchers zu verankern und das Vertrauen in die Echtheit der Erzeugnisse aus dem Öko-Landbau weiter zu stärken.
Ein zentraler Punkt ist aus deutscher Sicht auch die Harmonisierung der Standards. Im deutschen Memorandum zur Weiterentwicklung der Vorschriften über den ökologischen Landbau vom November 2001 hat die Bundesregierung hierzu konkrete Vorschläge gemacht.
Insgesamt tritt Deutschland dafür ein, mit dem Aktionsplan die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich die dynamische Entwicklung der Bio-Branche in den kommenden Jahren fortsetzt.
III. GVO: Koexistenz und Haftung in Deutschland
Bundesministerin Künast informierte den Rat über den Entwurf der Bundesregierung zur Novelle des Gentechnikgesetzes. Sie betonte, dieser Entwurf greife wesentliche Elemente der im Juli letzten Jahres von der Kommission vorgelegten Leitlinien für Regelungen zur Koexistenz gentechnischer, konventioneller und ökologischer Kulturen auf. Denn der deutsche Gesetzentwurf enthalte neben der Umsetzung der EU-Freisetzungs-Richtlinie und dem Schutz ökologisch sensibler Gebiete wesentliche Regelungen zur Koexistenz und Haftung.
Zur Sicherung der Koexistenz werde denjenigen, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen wollen, eine gesetzliche Vorsorgepflicht auferlegt. Diese allgemeine Pflicht werde durch Regelungen der guten fachlichen Praxis im Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen durch eine eigene Rechtsverordnung konkretisiert. Sie solle zeitgleich mit dem Gesetz verabschiedet werden.
In einem Standortregister würden Angaben über den Ort, an dem gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden, festgehalten. Ein potentiell beeinträchtigter Nachbar eines Landwirtes, der gentechnisch veränderte Pflanzen anbaue, habe dann Anspruch auf flurstückgenaue Auskunft aus dem Register. Dies solle die Kommunikation zwischen Nachbarn fördern und Absprachen vor dem Anbau der gentechnisch veränderten Pflanzen ermöglichen.
Um die Klärung von Haftungs-Fragen zu erleichtern, sehe das Gesetz vor, die geltenden nachbarrechtlichen Vorschriften näher auszugestalten. Insbesondere werde festgelegt, dass eine "wesentliche Beeinträchtigung" eines Nachbargrundstücks etwa dann vorliegt, wenn ein Produkt wegen der Einkreuzung von gentechnisch veränderten Pflanzen nicht mehr mit dem Bio-Label gekennzeichnet werden dürfe oder wenn es wegen Überschreitens des Schwellenwertes gekennzeichnet werden müsste.
Zur Beweiserleichterung greife außerdem eine gesamtschuldnerische Haftung, wenn die wesentliche Beeinträchtigung von mehreren verursacht worden sei, ihre Verursachungsbeiträge aber nicht abgegrenzt werden könnten. In diesem Fall bestehe der Abwehr- oder Ausgleichsanspruch gegenüber jedem Verursacher.
Unterstützt von mehreren Ratsmitgliedern appellierte Bundesministerin Künast an die Kommission, einen Vorschlag für eine EU-weit verbindliche Regelung zur Koexistenz und Haftung vorzulegen. Kommissar Fischler zeigte sich offen, zu einem späteren Zeitpunkt die Vorlage einer entsprechenden EU-Regelung zu prüfen.
IV. Finanzielle Vorausschau 2007- 2013
Kommissar Fischler erläuterte ausführlich die Mitteilung der Kommission zur Finanziellen Vorausschau 2007 - 2013. Er betonte, die Vorschläge der Kommission berücksichtigten in vollem Umfang die Beschlüsse der Staats- und Regierungschefs von 2002 zur Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie die Erweiterung der Gemeinschaft auf 27 Mitgliedstaaten.
Der vorgesehene Ausgabenrahmen für den Gesamthaushalt in Höhe von 1,14 % des Bruttonational-Einkommens (BNE) bleibe deutlich unter der Obergrenze von 1,24%. Wenn der Haushalt auf 1 % des BNE begrenzt würde - wie von einigen Mitgliedstaaten vorgeschlagen - müssten bereits 2007 tiefe Einschnitte erfolgen. Denn aufgrund der Erweiterung seien bereits im Jahr 2006 Ausgaben in Höhe von 1,09 % des BNE für die EU 25 zu veranschlagen.
Zur Ausgestaltung des künftigen EU-Haushalts erklärte Kommissar Fischler, die neue Finanzielle Vorausschau sehe jetzt fünf statt bisher acht Rubriken vor. Die Rubrik 2 trage den Titel "Nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung der natürlichen Ressourcen". Darunter fielen die Politikbereiche Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Fischerei und Umwelt. Bei der ländlichen Entwicklung schlage die Kommission einen einzigen Fonds vor, der die bisher getrennten Fonds für "Garantie" und "Ausrichtung" zusammenfasse. Auch im Fischereibereich sei eine Zusammenführung der bisher vier Rubriken vorgesehen.
Die neue Finanzielle Vorausschau sehe einen realen Anstieg der Ausgaben im Agrarbereich einschließlich der Förderung des ländlichen Raums von 54,3 Mrd. - im Jahr 2006 auf 55,5 Mrd.- in 2013 vor. Diese Erhöhung sei allein durch die Erweiterung bedingt. Der Ansatz für Direktzahlungen und Marktausgaben werde in diesem Zeitraum um 3% vermindert, die Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums würden hingegen um 25% erhöht.
Gemessen am Gesamthaushalt sinke der Anteil der Agrarausgaben von 45 % im Jahr 2006 (EU 25) auf 35% in 2013 (EU 27).
Mehrere Mitgliedstaaten, darunter Frankreich und Österreich, bezeichneten die Kommissions-Mitteilung zur Finanziellen Vorausschau als gute Grundlage für die künftige EU-Agrar- und Fischereipolitik.
Deutschland setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass die EU-Ausgaben auf maximal 1 % des BNE begrenzt werden. Aus deutscher Sicht bietet diese Obergrenze ausreichend Spielraum für eine wachstums- und zukunftsorientierte Ausgestaltung der EU-Politiken. Diese Obergrenze bedeutet keineswegs, dass die EU-Ausgaben eingefroren werden. Vielmehr nimmt das EU-Budget damit in vollem Umfang am wirtschaftlichen Wachstum in der EU teil.
V. Auswirkungen der extremen Witterungsbedingungen auf die griechische Landwirtschaft
Griechenland erläuterte die Auswirkungen der extremen Witterungsbedingungen auf die griechische Landwirtschaft. Insbesondere die Bereiche Obst und Gemüse sowie Olivenöl seien davon betroffen. Auch die Milch- und Getreideproduktion und die Aquakultur seien stark beeinträchtigt. Nach ersten Schätzungen beliefen sich die Schäden auf ca. 250 Mio. Euro.
Kommissar Fischler äußerte sich besorgt über die außergewöhnliche Situation in Griechenland. Er betonte, Griechenland sei es grundsätzlich möglich, schadensbeseitigende Maßnahmen im Rahmen laufender Programme zu ergreifen, soweit diese kurzfristig angepasst werden könnten. Falls die Vorraussetzungen erfüllt seien, könne ggf. auch auf den EU-Solidaritätsfonds zurückgegriffen werden. Kommissar Fischler machte jedoch ausdrücklich darauf aufmerksam, dass nur Maßnahmen zum Wiederaufbau der Produktionskapazitäten finanziert werden könnten. Ein Ausgleich von Einkommensverlusten könne - falls die Vorraussetzungen nachgewiesen würden - nur durch nationale Beihilfen vorgenommen werden. Diese dürften nicht zur Überkompensation führen und müssten von der Kommission genehmigt werden.
VI. Zollkontingente für Fischereierzeugnisse
Der Rat verabschiedete nach kurzer Diskussion den Vorschlag zur Festlegung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte Fischereierzeugnisse gegen die Stimmen Italiens und bei Enthaltung fontiens. Damit konnten für die deutsche Verarbeitungsindustrie wichtige zollfreie Einfuhren von Fischereierzeugnissen zum Nullzollsatz durchgesetzt werden.
Angesichts des geringen Selbstversorgungsgrades der EU und Deutschlands stellt dies einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherung der Verarbeitungsindustrie und der Verbraucher dar.
VII. Sonstiges
Kommissar Byrne unterrichtete den Rat über den neuesten Stand bei BSE. Nach den jüngsten Erhebungen sei die Zahl der BSE-Fälle im Jahr 2003 weiter stark rückläufig. Insgesamt sei bei 1318 Rinder ein positives Testergebnis zu verzeichnen gewesen. Damit betrage der Rückgang der BSE-Fälle gegenüber dem Vorjahr rund 40 %.
Bezüglich der Vorsorgemaßnahmen zur Vogelgrippe (Aviäre Influenza) erklärte Kommissar Byrne, die EU habe weitreichende Schritte ergriffen, um die Einschleppung des Grippe-Virus aus dem asiatischen Raum zu verhindern. Gleichzeitig seien für den Fall eines Seuchenausbruchs in der EU Notfallpläne ausgearbeitet worden, die die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten ermächtigten, direkt und effizient zu reagieren. Um die Bekämpfung der Vogelgrippe in den betroffenen asiatischen Ländern zu unterstützen, hätten Kommission und Mitgliedstaaten bereits Experten in die Region entsandt. Darüber hinaus stelle die Kommission Vietnam 1 Mio. Euro zur Seuchenbekämpfung bereit. Mit Wirkung vom 24.02.2004 habe die Kommission jetzt auch ein Importverbot für lebende Vögel, Geflügelfleisch und Eiern aus den USA erlassen. Dort ist im Bundesstaat Texas ein besonders gefährlicher Virustyp bei einem Seuchenausbruch aufgetreten.
Auf die Forderung fontiens, aufgrund der angefontnten Marktsituation bei Getreide weitere Maßnahmen zu ergreifen und insbesondere wirksame Importkontingente für Mais und Sorghum zu eröffnen, entgegnete Kommissar Fischler, die Kommission habe bisher alle Möglichkeiten zur Marktsteuerung angemessen genutzt. Dazu gehörten insbesondere der Verkauf von Interventionsgetreide auf dem Binnenmarkt, die Absenkung der obligatorischen Flächenstilllegung von 10 % auf 5 % sowie die Eröffnung von Importkontingenten für Sorghum. Eine Übernahme von Transportkosten für die Lieferung von deutschem Interventionsroggen nach fontien komme für die Kommission nicht in Betracht.
Frankreich thematisierte das ungünstige Preisniveau auf dem Milchmarkt. Die Marktpreise für Butter und Magermilchpulver unterschritten bereits die entsprechenden Interventionspreise. Zur Marktstabilisierung forderte Frankreich die Kommission auf, marktstützende Maßnahmen besser zu nutzen und eine Quotenkürzung von 1 % zu prüfen. Bundesministerin Künast erklärte, auch in Deutschland sei die Marktlage sehr angefontnt. Sie sei daher offen, alle in Frage kommenden Maßnahmen unvoreingenommen zu prüfen.
Kommissar Fischler signalisierte zwar grundsätzlich die Bereitschaft der Kommission, zusammen mit den betroffen Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen zur Marktstabilisierung zu analysieren. Gleichzeitig betonte er jedoch, die Beschlüsse zur Marktreform dürften nicht angetastet werden.
Mit Blick auf sein kürzlich an die Mitgliedstaaten übersandtes Schreiben zur Umsetzung der GAP-Reform erklärte Kommissar Fischler, bei der Ausgestaltung der Entkopplung auf nationaler Ebene seien ungerechtfertigte Auswirkungen auf die Produktion und die Bodenmärkte zu vermeiden. Das sog. Regional-Modell könne für bestimmte Situationen eine "maßgeschneiderte" Lösung bieten. Die horizontale Verordnung sehe das in begründeten Fällen vor. Im Interesse der Transparenz werde die Durchführungsverordnung der Kommission regeln, dass für den gewählten Entkopplungsansatz eine Folgenabschätzung vorgelegt werde. Bundesministerin Künast erläuterte, das kürzlich von der Bundesregierung vorgelegte Entkopplungsmodell sei von Anfang an mit der Kommission diskutiert worden, ohne dass dazu Kritikpunkte geäußert wurden. Sie habe somit stets vollkommene Transparenz über den deutschen Ansatz gehabt. Die Kommission widersprach dem nicht.
Quelle: Brüssel [ bmvel ]