Die Tierfutterproduktion wird in den Niederlanden gemäß der Vorgaben des Good Manufacturing Practice (GMP+) Kodes durchgeführt. Hygienische Produktionsbedingungen sind dabei eine der ersten Forderungen. Dies gilt natürlich auch für die Produktion von Grundstoffen für die Tierfutterindustrie.
Lebensmittelhersteller, die ihre Nebenprodukte an die niederländische Futtermittelindustrie verkaufen wollen, müssen diese Produkte ebenfalls in ihre Qualitätssicherung aufnehmen. Dies ist eine der Vorgaben des niederländischen Good Manufacturing Practice (GMP+) Kodes zur Verwendung von Nebenprodukten als Grundstoff für Tierfutter. Mit dieser Vorgabe ist auch die Qualität von Nebenprodukten auf wirksame Weise gewährleistet.Die Tierfutterproduktion wird in den Niederlanden gemäß der Vorgaben des Good Manufacturing Practice (GMP+) Kodes durchgeführt. Hygienische Produktionsbedingungen sind dabei eine der ersten Forderungen. Dies gilt natürlich auch für die Produktion von Grundstoffen für die Tierfutterindustrie.
Nebenprodukte aus der Lebensmittelindustrie können ebenfalls als Grundstoff für Tierfutter eingesetzt werden. Bekannte Beispiele dafür sind unter anderem Biertreber aus der Brauindustrie und Zuckerrübenschnitzel aus der Zuckerindustrie. Die Voraussetzung für den Gebrauch als Grundstoff für Tierfutter ist aber, dass die Produkte sicher sind und hygienisch behandelt wurden.
Natürlich wird in der Lebensmittelindustrie nicht nach dem GMP+-Kode des Tierfuttersektors gearbeitet, sondern mit eigenen auf HACCP basierenden Hygienekodes. Wenn diese Hygienekodes auch Vorgaben für die Qualitätssicherung der Nebenprodukte enthalten und darüber hinaus die Kontrollen bestimmte Anforderungen erfüllen, können diese Kodes für die Lieferung von Tierfuttergrundstoffen an GMP+-Tierfutterbetriebe anerkannt werden. Für diese Anerkennung hat die Wirtschaftsgruppe Tierfutter die Anforderungen im Protokoll zur Annahme des niederländischen Hygienekodes für Lebensmittelbereiche festgelegt.
Das Protokoll beschreibt das Verfahren, mit dem der Eigentümer eines Hygienekodes (z. B. eine Branchenorganisation) diesen Kode nach den Maßgaben der GMP+-Regelungen für den Tierfuttersektor anerkennen lassen kann. Das Protokoll gilt nicht für die direkte Lieferung von Grundstoffen an Viehhalter. In diesem Fall müssen die Betriebe eine gesonderte GMP+-Anerkennung bei der Wirtschaftsgruppe Tierfutter beantragen.
Weitere Informationen über das Protokoll zur Annahme des niederländischen Hygienekodes für Lebensmittelbereiche ist bei der Wirtschaftsgruppe Tierfutter unter www.pdv.nl erhältlich.
Quelle: Wirtschaftsgruppe Tierfutter
Quelle: Düsseldorf [ dmb ]