aid-Flyer informiert
Ab dem 18. April gelten die neuen Kennzeichnungsregeln für gentechnisch veränderte Lebensmittel.Ziel dieser Kennzeichnungsregelung, die zu den schärfsten weltweit gehört, ist die Information und damit die Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie sollen wissen: Hier war Gentechnik im Einsatz. Mit Hilfe dieser Information kann man sich bewusst für oder gegen genetisch veränderte Produkte entscheiden und so mit dem Einkaufskorb abstimmen.
Der Handel wird den Verbrauchern langfristig nur die Produkte anbieten, die sie im Laden nachfragen. Im Moment erscheint es allerdings äußerst fraglich, ob man im April tatsächlich gekennzeichnete Produkte in den Regalen finden wird, denn die Hersteller unternehmen große Anstrengungen um an gentechnikfreie Rohstoffe zu kommen. Doch die neue Regelung hat ihre Grenzen: Nicht kennzeichnungspflichtig sind z.B. Fleisch, Milch und Eier von Tieren, die mit Futtermitteln aus gentechnisch veränderten Organismen gefüttert worden sind. Offen ist noch, ob z.B. Vitamine und andere Zusatzstoffe, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden, gekennzeichnet werden müssen. Die neue Kennzeichnung in kompakter Form finden Sie in unserem Gentechnik-Flyer, den Sie im Internet unter www.aid.de kostenlos herunterladen können. Sie können den Flyer aber auch in größeren Stückzahlen bestellen unter:
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Ab dem 18. April gelten die neuen Kennzeichnungsregeln für gentechnisch veränderte Lebensmittel.Ziel dieser Kennzeichnungsregelung, die zu den schärfsten weltweit gehört, ist die Information und damit die Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie sollen wissen: Hier war Gentechnik im Einsatz. Mit Hilfe dieser Information kann man sich bewusst für oder gegen genetisch veränderte Produkte entscheiden und so mit dem Einkaufskorb abstimmen.
Der Handel wird den Verbrauchern langfristig nur die Produkte anbieten, die sie im Laden nachfragen. Im Moment erscheint es allerdings äußerst fraglich, ob man im April tatsächlich gekennzeichnete Produkte in den Regalen finden wird, denn die Hersteller unternehmen große Anstrengungen um an gentechnikfreie Rohstoffe zu kommen. Doch die neue Regelung hat ihre Grenzen: Nicht kennzeichnungspflichtig sind z.B. Fleisch, Milch und Eier von Tieren, die mit Futtermitteln aus gentechnisch veränderten Organismen gefüttert worden sind. Offen ist noch, ob z.B. Vitamine und andere Zusatzstoffe, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden, gekennzeichnet werden müssen. Die neue Kennzeichnung in kompakter Form finden Sie in unserem Gentechnik-Flyer, den Sie im Internet unter www.aid.de kostenlos herunterladen können. Sie können den Flyer aber auch in größeren Stückzahlen bestellen unter:
GVP, Fax: 0228 4338 499,
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zum Download:
www.aid.de/verbraucher/lm_gentechnik_kennzeichnung.cfm
Quelle: Bonn [ aid - Britta Klein ]