foodwatch zum neuen Lebens- und Futtermittelrecht
Die vom Bundeskabinett beschlossene Neuordnung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts (LFBG) wird von foodwatch kritisch beurteilt. Der Gesetzesentwurf berücksichtige verschiedene europäische Vorgaben, die im Gefolge der BSE-Krise entstanden sind:Für Deutschland ist erstmals ein einheitliches Lebens- und Futtermittelgesetzbuch vorgesehen. Die Grundsätze des Gesetzentwurfs hält foodwatch für sinnvoll. Aber bei der Konstruktion des Gesetzes sieht die Organisation erhebliche Gefahren für den Verbraucherschutz: "Nahezu alle wichtigen inhaltlichen Entscheidungen über die Qualität unserer Lebensmittel werden auf ministerielle Verwaltungsakte verlagert. Außerdem fehlt ein zeitgemäßes Überwachungskonzept", kritisiert Matthias Wolfschmidt von foodwatch.
foodwatch zum neuen Lebens- und Futtermittelrecht
Die vom Bundeskabinett beschlossene Neuordnung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts (LFBG) wird von foodwatch kritisch beurteilt. Der Gesetzesentwurf berücksichtige verschiedene europäische Vorgaben, die im Gefolge der BSE-Krise entstanden sind:Für Deutschland ist erstmals ein einheitliches Lebens- und Futtermittelgesetzbuch vorgesehen. Die Grundsätze des Gesetzentwurfs hält foodwatch für sinnvoll. Aber bei der Konstruktion des Gesetzes sieht die Organisation erhebliche Gefahren für den Verbraucherschutz: "Nahezu alle wichtigen inhaltlichen Entscheidungen über die Qualität unserer Lebensmittel werden auf ministerielle Verwaltungsakte verlagert. Außerdem fehlt ein zeitgemäßes Überwachungskonzept", kritisiert Matthias Wolfschmidt von foodwatch.
Bei der Neuordnung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts soll nach dem Willen der Regierung das Vorsorgeprinzip als Richtschnur dienen. Der gesamte Produktionsprozess wird ‚vom Acker bis auf den Teller’ gesetzlich abgedeckt. Im Futtermittelrecht steht künftig der gesundheitliche Verbraucherschutz über anderen Zwecken wie etwa der Leistungsförderung bei Nutztieren. Außerdem soll nicht nur das Inverkehrbringen gesundheitsschädlicher Lebensmittel geahndet werden können, sondern auch das Herstellen und Behandeln.
Die geplante Umsetzung dieser Grundsätze kritisiert Matthias Wolfschmidt: "Der Gesetzesentwurf enthält großzügige ministerielle Verordnungsermächtigungen. Ob ein höheres Schutzniveau als bisher erreicht wird, hängt damit weitgehend von Verwaltungsakten ohne parlamentarische Kontrolle ab." foodwatch rechnet mit starkem Druck durch den Bauern- und Raiffeisenverband, den Lebensmittelhandel und die Lebensmittelindustrie, wenn die jeweils zuständigen Ministerien die Verordnungen festlegen. "Die einflussreiche Wirtschaftslobby wird den Verbraucherschutz aushebeln", prognostiziert Wolfschmidt. Als Beispiel nennt er die Zulassung und Festsetzung der Höchstmengen von Zusatzstoffen nach Paragraph 7, die faktisch in den Händen des Wirtschaftsministeriums liege. "In diesem Ressort wird vorsorgender Gesundheitsschutz regelmäßig den Interessen der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft untergeordnet."
Mit Blick auf globale Warenströme sieht foodwatch weitere Probleme bei der Überwachung und Kontrolle. "Diese Aufgaben sind nicht allein durch den Staat zu leisten", meint Wolfschmidt und warnt davor, auf überkommene Überwachungsstrukturen zu setzen, die weitgehend aus den fünfziger Jahren stammten. Die Eigenverantwortung der Lebensmittelwirtschaft will foodwatch lieber durch strenge Haftungsregeln für Hersteller und Händler stärken: "Die gesetzlichen Normen müssen Anreize dafür schaffen, dass Unternehmen den Verbraucherschutz aus wirtschaftlichem Eigeninteresse unterstützen", fordert Matthias Wolfschmidt.
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Quelle: Berlin [ foodwatch ]