Gezielte Verbraucherverunsicherung statt sachlicher Verbraucherinformation

Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) hält die derzeit laufende Kampagne von Greenpeace gegen einzelne Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft für unsachlich und irreführend. So wird versucht, durch Bezeichnungen wie „Gen-Milch“ den Verbraucher ohne jede wissenschaftliche Fundierung bewusst gegen einzelne Unternehmen zu instrumentalisieren.

Tatsache ist, dass Erzeugnisse von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, nach den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen keinerlei gentechnisch verändertes Material enthalten. Auch sind keinerlei Veränderungen in Bezug auf Inhaltsstoffe oder Qualität feststellbar. Schließlich gibt es derzeit keine zugelassenen gentechnisch veränderten Tiere, so dass die entsprechenden tierischen Produkte nicht von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) stammen. Derartige Produkte können demnach nicht als gentechnisch veränderte Lebensmittel bezeichnet werden.

Gezielte Verbraucherverunsicherung statt sachlicher Verbraucherinformation

Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) hält die derzeit laufende Kampagne von Greenpeace gegen einzelne Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft für unsachlich und irreführend. So wird versucht, durch Bezeichnungen wie „Gen-Milch“ den Verbraucher ohne jede wissenschaftliche Fundierung bewusst gegen einzelne Unternehmen zu instrumentalisieren.

Tatsache ist, dass Erzeugnisse von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, nach den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen keinerlei gentechnisch verändertes Material enthalten. Auch sind keinerlei Veränderungen in Bezug auf Inhaltsstoffe oder Qualität feststellbar. Schließlich gibt es derzeit keine zugelassenen gentechnisch veränderten Tiere, so dass die entsprechenden tierischen Produkte nicht von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) stammen. Derartige Produkte können demnach nicht als gentechnisch veränderte Lebensmittel bezeichnet werden.

Aus diesem Grunde sind Produkte von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, von den politischen Entscheidungsträgern und den gewählten Volksvertretern des Europäischen Parlaments auch als nicht kennzeichnungspflichtig nach den neuen EG-Verordnungen zur Zulassung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Lebensmittel und Futtermittel eingestuft worden. Diese EG-Verordnungen wurden mit Unterstützung der Bundesregierung auf europäischer Ebene verabschiedet.

Der Einsatz gentechnisch veränderter Komponenten in der Tierfütterung kann aufgrund der derzeitigen Marktlage / Verfügbarkeit bei den weltweit gehandelten proteinreichen Futtermitteln nicht ausgeschlossen werden, ist aber vollumfänglich mit dem geltenden Recht vereinbar. Die Diffamierung rechtlich einwandfrei vermarkteter Produkte soll anscheinend bewusst Ängste bei den Verbrauchern wecken und deren Verunsicherung erhöhen. Dieses Vorgehen trägt in keiner Weise zu der notwendigen und allseits geforderten sachlichen Verbraucheraufklärung bei.

Quelle: Bonn [ bll ]

Kommentare (0)

Bisher wurden hier noch keine Kommentare veröffentlicht

Einen Kommentar verfassen

  1. Kommentar als Gast veröffentlichen.
Anhänge (0 / 3)
Deinen Standort teilen