Auf der Grundlage eines Vorschlags der Europäischen Kommission hat der Rat beschlossen, dass die Europäische Union das überarbeitete „Europäische Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport“ unterzeichnen wird. Durch dieses Übereinkommen werden die Bestimmungen in Europa verschärft. In der überarbeiteten Fassung des ursprünglich 1968 angenommenen Übereinkommens sind deutliche Verbesserungen bezüglich des Tierschutzes enthalten, die mit dem jüngsten einschlägigen Kommissionsvorschlag (siehe IP/03/1023) und den geltenden EU-Rechtsvorschriften in Einklang stehen.

David Byrne, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, begrüßt die Aktualisierung des Übereinkommens: „Das Wohlergehen von Tieren während des Transports liegt vielen Europäern sehr am Herzen, und ich freue mich über jede Verbesserung der Bedingungen. Ich war enttäuscht, dass die Mitgliedstaaten keine Einigung über den jüngsten Kommissionsvorschlag zur Verschärfung der EU-Transportbedingungen erzielen konnten, hoffe aber immer noch auf eine baldige Lösung.“

Auf der Grundlage eines Vorschlags der Europäischen Kommission hat der Rat beschlossen, dass die Europäische Union das überarbeitete „Europäische Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport“ unterzeichnen wird. Durch dieses Übereinkommen werden die Bestimmungen in Europa verschärft. In der überarbeiteten Fassung des ursprünglich 1968 angenommenen Übereinkommens sind deutliche Verbesserungen bezüglich des Tierschutzes enthalten, die mit dem jüngsten einschlägigen Kommissionsvorschlag (siehe IP/03/1023) und den geltenden EU-Rechtsvorschriften in Einklang stehen.

David Byrne, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, begrüßt die Aktualisierung des Übereinkommens: „Das Wohlergehen von Tieren während des Transports liegt vielen Europäern sehr am Herzen, und ich freue mich über jede Verbesserung der Bedingungen. Ich war enttäuscht, dass die Mitgliedstaaten keine Einigung über den jüngsten Kommissionsvorschlag zur Verschärfung der EU-Transportbedingungen erzielen konnten, hoffe aber immer noch auf eine baldige Lösung.“

Welche Änderungen bringt das überarbeitete Übereinkommen?

Die ursprüngliche Fassung des Übereinkommens regelte ganz allgemein die Beförderung von Tieren. Die überarbeitete Fassung enthält grundlegende Schutzbestimmungen, die für alle Tierarten gelten, sowie detaillierte Bestimmungen für die am häufigsten beförderten Tiere, also Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Pferde. Während ein Großteil der heutzutage beförderten Tiere im Bestimmungsland geschlachtet werden soll, wird im Übereinkommen dazu aufgerufen, die Tiere verstärkt im Herkunftsland zu schlachten.

Einige der in dem Übereinkommen enthaltenen Verbesserungen hinsichtlich des Tierschutzes finden sich auch in dem einschlägigen Kommissionsvorschlag wieder.[1] Beide Texte zielen darauf ab, dass die Verantwortungskette bei einem Tiertransport nachvollziehbar ist – man also weiß, wer wann wofür zuständig ist. Beide Texte enthalten außerdem erheblich strengere Bestimmungen für lange Transporte.

Warum unterzeichnet die Europäische Union das Übereinkommen?

Die EU misst einem hohen Schutzstandard für transportierte Tiere große Bedeutung bei, und zwar sowohl innerhalb der EU als auch jenseits ihrer Grenzen.

Deshalb wird neben den einzelnen Mitgliedstaaten auch die EU selbst Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über den Schutz von Tieren beim Transport werden. Die Mitgliedstaaten müssen das Übereinkommen parallel mit der EU unterzeichnen und ratifizieren.

Mit ihrer Unterschrift bezweckt die EU, diesen Prozess auf nationaler Ebene zu beschleunigen. Die folgenden Mitgliedstaaten haben das überarbeitete Übereinkommen bereits unterzeichnet: Belgien, Deutschland, Finnland, Griechenland, Italien, Luxemburg, Schweden und das Vereinigte Königreich. Weitere Unterzeichnerstaaten sind Kroatien, die Republik Moldau, Norwegen, Rumänien und die Türkei.

Wann tritt das Übereinkommen in Kraft?

Das Übereinkommen muss zunächst von mindestens vier Ländern ratifiziert werden (die EU zählt für diese Zwecke als ein Land). In Kraft treten wird es dann genau sechs Monate, nachdem das vierte Land den Europarat offiziell über die Ratifizierung unterrichtet hat. Die Kommission hofft, dass dies innerhalb eines Jahres der Fall sein wird.


[1] Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport – KOM(2003) 425 endg.

Quelle: Brüssel [ eu ]

Kommentare (0)

Bisher wurden hier noch keine Kommentare veröffentlicht

Einen Kommentar verfassen

  1. Kommentar als Gast veröffentlichen.
Anhänge (0 / 3)
Deinen Standort teilen