Aus Sicht des DBV würde nur eine Beibehaltung von zwei unabhängigen Bereichen, nämlich für Futtermittel und für Lebens- und Bedarfsmittel, eine Erleichterung der Rechtsanwendung für Verbraucher, Wirtschaftbeteiligte und Verwaltung garantieren. Die notwendige Anpassung der beiden Regelungsbereiche an das EU-Recht könne im Rahmen eines gemeinsamen Artikelgesetzes zur Neuordnung des Lebens- und Futtermittelrechts mit zwei voneinander getrennten Bereichen erfolgen. Sonnleitner betonte, dass das Futtermittelrecht trotz der getrennten Betrachtung von Lebens- und Futtermitteln als Teil der Kette in der Lebensmittelsicherheit zu verstehen sei. Gerade bewährte Strukturen in der Rechtsordnung würden die Aufrechterhaltung des hohen Verbraucherschutzniveaus ermöglichen, da sich Rechtsanwender und Rechtsunterworfene einer vertrauten Gesetzgebung gegenüber ständen. Zudem würden künftig notwendige Änderungen für die Rechtssetzung und den Gesetzesvollzug für Bund und Länder dadurch erheblich erleichtert.
Das geplante Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts wird vom Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, als unübersichtlich und nicht anwenderfreundlich kritisiert. Durch die Zusammenfassung der Bereiche Lebensmittel und Futtermittel zu einem Gesetz würden Vorschriften, die im bisher geltenden Recht nur für eine Produktgruppe gegolten hatten, undifferenziert auf sämtliche Erzeugnisse des Anwendungsbereiches ausgedehnt werden. Damit sei zwangsläufig eine Überreglementierung vorprogrammiert. Die vom zuständigen Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft erhoffte Erleichterung der Rechtsanwendung werde damit nicht erreicht. Für eine Vereinfachung der Rechtsanwendung schlage daher der DBV vor, die Verordnungsermächtigungen des Gesetzentwurfes auf ihre Erfordernisse zu überprüfen.Aus Sicht des DBV würde nur eine Beibehaltung von zwei unabhängigen Bereichen, nämlich für Futtermittel und für Lebens- und Bedarfsmittel, eine Erleichterung der Rechtsanwendung für Verbraucher, Wirtschaftbeteiligte und Verwaltung garantieren. Die notwendige Anpassung der beiden Regelungsbereiche an das EU-Recht könne im Rahmen eines gemeinsamen Artikelgesetzes zur Neuordnung des Lebens- und Futtermittelrechts mit zwei voneinander getrennten Bereichen erfolgen. Sonnleitner betonte, dass das Futtermittelrecht trotz der getrennten Betrachtung von Lebens- und Futtermitteln als Teil der Kette in der Lebensmittelsicherheit zu verstehen sei. Gerade bewährte Strukturen in der Rechtsordnung würden die Aufrechterhaltung des hohen Verbraucherschutzniveaus ermöglichen, da sich Rechtsanwender und Rechtsunterworfene einer vertrauten Gesetzgebung gegenüber ständen. Zudem würden künftig notwendige Änderungen für die Rechtssetzung und den Gesetzesvollzug für Bund und Länder dadurch erheblich erleichtert.
Quelle: Bonn [ dbv ]