EU hebt Exportbeihilfen an

Auf der Verwaltungsausschusssitzung in Brüssel wurden für den Geflügelsektor mit Wirkung ab 28. Juni dieses Jahres einige Erstattungsänderungen beschlossen. So werden für den Export von Puten- und Gänseküken nach allen Bestimmungsländern, ausgenommen sind nur die USA, wieder Erstattungen in Höhe von 1,70 Euro je 100 Stück gewährt.

Die Erstattungssätze für Hähnchenschlachtkörper bei Ausfuhren in den Mittleren Osten und in die GUS wurden gleichzeitig von 43,50 auf 50,00 Euro je 100 Kilogramm erhöht. Die Definition der Ländergruppen passte man an den neuen Gebietsstand der EU an.

EU hebt Exportbeihilfen an

Auf der Verwaltungsausschusssitzung in Brüssel wurden für den Geflügelsektor mit Wirkung ab 28. Juni dieses Jahres einige Erstattungsänderungen beschlossen. So werden für den Export von Puten- und Gänseküken nach allen Bestimmungsländern, ausgenommen sind nur die USA, wieder Erstattungen in Höhe von 1,70 Euro je 100 Stück gewährt.

Die Erstattungssätze für Hähnchenschlachtkörper bei Ausfuhren in den Mittleren Osten und in die GUS wurden gleichzeitig von 43,50 auf 50,00 Euro je 100 Kilogramm erhöht. Die Definition der Ländergruppen passte man an den neuen Gebietsstand der EU an.

Quelle: Bonn [ zmp ]

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