Handel über Künast-Pläne empört
Das Bundesverbraucherministerium (BMVEL) plant, die sehr umfassenden und weitgehenden Kennzeichnungsverpflichtungen für Lebensmittel in Fertigpackungen auf die ganz überwiegend im Wege der Bedienung angebotenen Lebensmittel, sogenannte lose Ware, auszudehnen. Zu der Verbändeanhörung im Verbraucherministerium anlässlich der beabsichtigten Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung erklärte in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), Holger Wenzel:Es ist unmöglich für den Lebensmitteleinzelhandel, sämtliche Zutaten loser Ware, z.B. frischer Käse, Wurst, Backwaren und Feinkost, umfassend zu kennzeichnen. Mit seinen Forderungen schießt das Verbraucherministerium weit über jedes vernünftige Maß hinaus. Dabei ist diese Kennzeichnung bei loser Ware weder von der EU vorgesehen noch besteht ein tatsächlicher Bedarf. Eine solche Pflicht würde für die Unternehmen erhebliche Mehrbelastungen und Kosten bedeuten. Das Angebot an loser Ware variiert ständig und wird teilweise nach täglich wechselnden Rezepten zubereitet. Gerade bei frischer Ware machen saisonale Besonderheiten, nur kurzeitig im Angebot befindliche Aktionsware und regionale Spezialitäten das vielseitige Angebot für die Kunden so attraktiv. Würden die Pläne des Verbraucherministeriums umgesetzt, hätte jede Änderung im Angebot eine Anpassung der Zutatenkennzeichnung zur Folge. Der Umsetzungs- und Pflegeaufwand gerade für Bedienungstheken wäre enorm. Dazu kämen noch die praktischen Probleme, in einer Theke die Zutatenlisten den jeweiligen Produkten zuzuordnen.
Handel über Künast-Pläne empört
Das Bundesverbraucherministerium (BMVEL) plant, die sehr umfassenden und weitgehenden Kennzeichnungsverpflichtungen für Lebensmittel in Fertigpackungen auf die ganz überwiegend im Wege der Bedienung angebotenen Lebensmittel, sogenannte lose Ware, auszudehnen. Zu der Verbändeanhörung im Verbraucherministerium anlässlich der beabsichtigten Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung erklärte in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), Holger Wenzel:Es ist unmöglich für den Lebensmitteleinzelhandel, sämtliche Zutaten loser Ware, z.B. frischer Käse, Wurst, Backwaren und Feinkost, umfassend zu kennzeichnen. Mit seinen Forderungen schießt das Verbraucherministerium weit über jedes vernünftige Maß hinaus. Dabei ist diese Kennzeichnung bei loser Ware weder von der EU vorgesehen noch besteht ein tatsächlicher Bedarf. Eine solche Pflicht würde für die Unternehmen erhebliche Mehrbelastungen und Kosten bedeuten. Das Angebot an loser Ware variiert ständig und wird teilweise nach täglich wechselnden Rezepten zubereitet. Gerade bei frischer Ware machen saisonale Besonderheiten, nur kurzeitig im Angebot befindliche Aktionsware und regionale Spezialitäten das vielseitige Angebot für die Kunden so attraktiv. Würden die Pläne des Verbraucherministeriums umgesetzt, hätte jede Änderung im Angebot eine Anpassung der Zutatenkennzeichnung zur Folge. Der Umsetzungs- und Pflegeaufwand gerade für Bedienungstheken wäre enorm. Dazu kämen noch die praktischen Probleme, in einer Theke die Zutatenlisten den jeweiligen Produkten zuzuordnen.
Es ist zu erwarten, dass dann viele Unternehmen das Angebot an loser Ware stark einschränken oder sogar völlig darauf verzichten. Der Handel müsste verstärkt auf abgepackte Ware im Sortiment ausweichen. Für die Verbraucher würde besonders bei frischem Käse, Wurst und Backwaren sowie Feinkost das Angebot stark eingeschränkt. Die von ihnen geschätzte große Auswahl und Vielfalt würde radikal beschnitten. Für die Unternehmen bedeutet dies möglicherweise den Verzicht auf Sortimente, die etwa 15 Prozent des Umsatzes ausmachen. Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage und des ohnehin schon sehr schmalen Gewinns kann diese neue Belastung vor allem für kleinere Geschäfte das Aus bedeuten. Eine Reduzierung von Umfang oder Anzahl der Bedienungstheken gefährdet zudem Arbeitsplätze.
Quelle: Berlin [ hde ]