Alle großen Kälberschlachthöfe in den Niederlanden sind an die Stiftung für die Qualitätsgarantie im Fleischkälbersektor (SKV) angeschlossen. Die Schlachthöfe verpflichten sich dazu, ausschließlich Kälber mit einem Qualitätszertifikat zu schlachten. Dieses Qualitätszertifikat wird von SKV ausgegeben und bestimmt, dass die vom Kälberhalter gelieferten Tiere kontrolliert wurden und dass dabei keine verbotenen Stoffe vorgefunden wurden.
In den Niederlanden werden mehr als 95 % aller Kälber gemäß der Bestimmungen des Qualitätssicherungssystems IKB-Kalb gehalten. Ein wichtiger Bestandteil der Qualitätssicherung im Kälbersektor ist die intensive Kontrolle auf die Verwendung verbotener Stoffe. Im Jahr 2003 konnte in 0,02 % aller untersuchten Kälber ein verbotener Stoff nachgewiesen werden. Diese Tiere wurden aus dem Handel genommen, um Widerholungsfälle zu vermeiden.Alle großen Kälberschlachthöfe in den Niederlanden sind an die Stiftung für die Qualitätsgarantie im Fleischkälbersektor (SKV) angeschlossen. Die Schlachthöfe verpflichten sich dazu, ausschließlich Kälber mit einem Qualitätszertifikat zu schlachten. Dieses Qualitätszertifikat wird von SKV ausgegeben und bestimmt, dass die vom Kälberhalter gelieferten Tiere kontrolliert wurden und dass dabei keine verbotenen Stoffe vorgefunden wurden.
Alle Gruppen von Fleischkälbern werden mindestens zweimal kontrolliert. Im Jahr 2003 wurden 5.295 geschlachtete Gruppen zweimal, 1.474 Gruppen dreimal und 532 Gruppen mehr als dreimal kontrolliert. Bei diesen Kontrollen wurden Proben von 16.882 Kälbern genommen. Auch im Schlachthaus finden Kontrollen und Probenentnahmen statt. In der Kälberhaltung werden hauptsächlich Urinproben entnommen; in der Kälberschlachtung sind es vornehmlich Proben von Augen und Nierenfett. Darüber hinaus nimmt SKV auch Futterproben bei den Kälberhaltern und Futtermittelherstellern. Alle diese Kontrollen finden zusätzlich zu den staatlichen Kontrollen bei der Fleischbeschau statt.
Die fast 20.000 Proben werden im zertifizierten Labor der TNO nach einer breiten Palette auf verbotene Mittel untersucht. Diese Untersuchungen lieferten vier positive Ergebnisse, bei denen ein nicht mehr zugelassenes Antibiotikum im Urin eines Kalbes vorgefunden wurde. Die betreffenden Tiere wurden getötet und die entsprechenden Kälberhalter zur Rechenschaft gezogen. Letzteres wird auf zwei Arten durchgeführt. Zunächst gibt es die privatrechtliche Verfolgung auf der Basis der SKV-Bestimmungen. Darüber hinaus werden die Ergebnisse an den Allgemeinen Inspektionsdienst des Landwirtschaftsministeriums weitergeleitet, von wo aus dann die strafrechtliche Ahndung eingeleitet wird.
Die Untersuchung belegt, dass die niederländische Kälberhaltung nahezu frei von verbotenen Substanzen ist; 99,98 % der entnommenen Proben von lebenden Kälbern sind frei von derartigen Stoffen. Allen Kälbergruppen in denen verbotene Stoffe vorgefunden wurden, wird ein Qualitätszertifikat verweigert. Diese Gruppen dürfen dann nicht in einem bei SKV angeschlossenen Kälberschlachthaus geschlachtet werden. Dadurch kann der niederländische Kalbfleischsektor auch seinen Abnehmern eine Qualitätsgarantie geben. Die Untersuchungen im Schlachthaus untermauern diese Garantie: die SKV-Überprüfung weist nach, dass 100 % der Proben von geschlachteten Kälbern frei von diesen Stoffen sind.
Quelle: Düsseldorf [ Dutch Meat Board ]