Das zuständige Landratsamt hat alle Betriebe, soweit sie in dem Filmbeitrag von außen zu identifizieren waren, unverzüglich und unangemeldet kontrolliert. Dabei konnten Zustände, wie sie der Filmbeitrag mit erschreckenden Bildern schildert, nicht vorgefunden werden. Tierschutzverstöße waren in den Betrieben nicht festzustellen. Soweit auf den Filmaufnahmen Details aus dem Inneren der Stallgebäude zu erkennen waren, konnten diese den überprüften Betrieben nicht zugeordnet werden.
Zu der Sendung "Monitor" vom 09.09.2004 und dem Bericht in der AZ vom 11./12.09.2004 erklärt das Bayerische Verbraucherschutzministerium:Das zuständige Landratsamt hat alle Betriebe, soweit sie in dem Filmbeitrag von außen zu identifizieren waren, unverzüglich und unangemeldet kontrolliert. Dabei konnten Zustände, wie sie der Filmbeitrag mit erschreckenden Bildern schildert, nicht vorgefunden werden. Tierschutzverstöße waren in den Betrieben nicht festzustellen. Soweit auf den Filmaufnahmen Details aus dem Inneren der Stallgebäude zu erkennen waren, konnten diese den überprüften Betrieben nicht zugeordnet werden.
Wenn die in "Monitor" gezeigten Bilder aus bayerischen Betrieben stammen, wäre solche Zustände völlig inakzeptabel und ein grober Verstoß gegen den Tierschutz sowie die Vereinbarung, die Bayern mit der Geflügelwirtschaft über die Haltungsbedingungen für die Tiere abgeschlossen hat. Derartige Verstöße würden streng geahndet. Deshalb müssen die Betriebe, aus denen das Filmmaterial stammt, den zuständigen Veterinärbehörden im Interesse des Tierschutzes schnellstmöglich namentlich benannt werden. Dies ist bisher nicht geschehen.
Quelle: München [ stmugv ]