Sachverständige im Bundestags-Ausschuss kritisieren Gesetzesentwurf
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat erneut den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Lebens- und Futtermittelgesetzes kritisiert. Es sei nicht akzeptabel, wenn bisher eigenständige Gesetze aus den Bereichen Lebensmittelhygiene, Futtermittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetika in einem Regelwerk zusammengefasst werden. In einer Anhörung vor dem Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft im Deutschen Bundestag am 20. Oktober hat der DBV daher beanstandet, dass das Gesetz durch die Einbeziehung einer Vielzahl von Produkten unnötig verkompliziert werde. Der bisherige Gesetzentwurf sei für die Anwendung in der Praxis völlig ungeeignet, da nur noch Fachleute des Futter- und Lebensmittelrechts das Gesetz verstehen würden.So sei das mit der Zusammenführung des Futter- und Lebensmittelrechts verbundene Paragraphenwerk nicht transparent und erschwere die Arbeit der Landwirte durch seine Unübersichtlichkeit. Doch gerade der Landwirt als Erzeuger von Futtermitteln und auch als Lebensmittelhersteller sei in allen Bereichen seiner täglichen Arbeit von dem geplanten Gesetzentwurf betroffen. Es sei daher ein zentrales Anliegen des DBV, dass das neu geordnete Gesetz verständlich und übersichtlich ausgeführt werde. Auch Sachverständige von anderen Organisationen oder Verbänden äußerten erhebliche Bedenken bezüglich der Anwendbarkeit des Gesetzes. Insbesondere die zahlreichen Verweise auf EU-Regelungen und die große Zahl von Verordnungsermächtigungen machen ein schnelles Verständnis der Gesetze in der Praxis nahezu unmöglich.
Der DBV fordert angesichts dieser deutlichen Kritik die Abgeordneten dazu auf, den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form abzulehnen. Gerade für die Landwirtschaft sollte nämlich klar die Anwenderfreundlichkeit bei der Neustrukturierung des Lebens- und Futtermittelrechts in den Vordergrund gestellt werden. Zudem müsse eine klare Orientierung an den EU-Verordnungen gewährleistet sein. Nur so könne für alle Wirtschaftsbeteiligten in den europäischen Mitgliedsländern die Voraussetzungen für vergleichbare Vorschriften und einen einheitlichen verständlichen Rechtsrahmen gegeben sein.
Sachverständige im Bundestags-Ausschuss kritisieren Gesetzesentwurf
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat erneut den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Lebens- und Futtermittelgesetzes kritisiert. Es sei nicht akzeptabel, wenn bisher eigenständige Gesetze aus den Bereichen Lebensmittelhygiene, Futtermittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetika in einem Regelwerk zusammengefasst werden. In einer Anhörung vor dem Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft im Deutschen Bundestag am 20. Oktober hat der DBV daher beanstandet, dass das Gesetz durch die Einbeziehung einer Vielzahl von Produkten unnötig verkompliziert werde. Der bisherige Gesetzentwurf sei für die Anwendung in der Praxis völlig ungeeignet, da nur noch Fachleute des Futter- und Lebensmittelrechts das Gesetz verstehen würden.So sei das mit der Zusammenführung des Futter- und Lebensmittelrechts verbundene Paragraphenwerk nicht transparent und erschwere die Arbeit der Landwirte durch seine Unübersichtlichkeit. Doch gerade der Landwirt als Erzeuger von Futtermitteln und auch als Lebensmittelhersteller sei in allen Bereichen seiner täglichen Arbeit von dem geplanten Gesetzentwurf betroffen. Es sei daher ein zentrales Anliegen des DBV, dass das neu geordnete Gesetz verständlich und übersichtlich ausgeführt werde. Auch Sachverständige von anderen Organisationen oder Verbänden äußerten erhebliche Bedenken bezüglich der Anwendbarkeit des Gesetzes. Insbesondere die zahlreichen Verweise auf EU-Regelungen und die große Zahl von Verordnungsermächtigungen machen ein schnelles Verständnis der Gesetze in der Praxis nahezu unmöglich.
Der DBV fordert angesichts dieser deutlichen Kritik die Abgeordneten dazu auf, den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form abzulehnen. Gerade für die Landwirtschaft sollte nämlich klar die Anwenderfreundlichkeit bei der Neustrukturierung des Lebens- und Futtermittelrechts in den Vordergrund gestellt werden. Zudem müsse eine klare Orientierung an den EU-Verordnungen gewährleistet sein. Nur so könne für alle Wirtschaftsbeteiligten in den europäischen Mitgliedsländern die Voraussetzungen für vergleichbare Vorschriften und einen einheitlichen verständlichen Rechtsrahmen gegeben sein.
Quelle: Berlin [ dbv ]