Die neue "alte" Jagdzeitenverordnung im Visier

Einem Presseartikel in der OZ vom 13./14. November 2004 zu Folge, gibt es seitens der Tierschützer scharfe Kritik an der Jagd auf Wildgänse. Insgesamt sieht der ÖJV M-V die Vogeljagd, egal auf welche Art auch immer, als sehr problematisch an.

Obwohl viele Vogelarten in Ihrem Bestand nicht bedroht sind und nach der Vereinsphilosophie demnach durch Jagd nutzbar wären, ist deren Erbeutung aus Tierschutzsicht äußerst kritisch zu sehen. Vögel werden in aller Regel, das heißt dann in der Jägersprache "waidgerecht", im Fluge durch den Jäger beschossen. Das Risiko den Vogel dabei nicht richtig zu treffen, d.h. ihn nur zu verletzen bzw. auch mehrere Vögel nur zu verletzen ist so groß, dass die Jagd auf Vögel aus der Sicht des Tierschutzes und aus moralisch -ethischer Sicht grundsätzlich abzulehnen ist. Zusätzlich kommt es nicht selten bei der Gänse- und Entenjagd auch zum Schuss auf geschützte Arten.

Die neue "alte" Jagdzeitenverordnung im Visier

Einem Presseartikel in der OZ vom 13./14. November 2004 zu Folge, gibt es seitens der Tierschützer scharfe Kritik an der Jagd auf Wildgänse. Insgesamt sieht der ÖJV M-V die Vogeljagd, egal auf welche Art auch immer, als sehr problematisch an.

Obwohl viele Vogelarten in Ihrem Bestand nicht bedroht sind und nach der Vereinsphilosophie demnach durch Jagd nutzbar wären, ist deren Erbeutung aus Tierschutzsicht äußerst kritisch zu sehen. Vögel werden in aller Regel, das heißt dann in der Jägersprache "waidgerecht", im Fluge durch den Jäger beschossen. Das Risiko den Vogel dabei nicht richtig zu treffen, d.h. ihn nur zu verletzen bzw. auch mehrere Vögel nur zu verletzen ist so groß, dass die Jagd auf Vögel aus der Sicht des Tierschutzes und aus moralisch -ethischer Sicht grundsätzlich abzulehnen ist. Zusätzlich kommt es nicht selten bei der Gänse- und Entenjagd auch zum Schuss auf geschützte Arten.

Das kürzlich in der neuen Jagdzeitenverordnung erlassene Verbot der Verwendung von Bleischrot bei der Wasservogeljagd ändert auch nichts daran, dass die Jagd auf Vögel, so wie sie derzeit für waidgerecht gehalten wird, zumindest nach dem Tierschutzgedanken nicht zulässig sein darf. Mit dem Verbot der Verwendung bleihaltiger Munition bei der Jagd hinkt Deutschland meilenweit hinterher. Der ÖJV M-V fordert seit langem ein generelles Verbot bleihaltiger Munition. Dies sollte beginnend in den Nationalparken sofort umgesetzt werden. Die preiswerte bleifreie Munition gibt es längst auch in hervorragender Qualität. Restbestände der Bleimunition könnten durch die Jäger auf Schießständen zu Übungszwecken verschossen werden. (Dies hätten ohnehin viele Waidmänner nötig).

Landwirte sorgen sich um Schäden durch Wildgänse und befürworten die Jagd. Auf den ersten Blick wäre damit der Grund der "Schadensverhinderung" und damit ein "Jagdgrund" gegeben. Die Jagd ist aber auf Grund der vorgenannten Folgen nicht die geeignete Lösung die Schäden zu verhindern. Die Last kann der jeweilige Landwirt natürlich nicht alleine tragen. Nach heutigem Kenntnisstand wäre die konsequente Organisation eines Ablenkfütterungssystems die wirksamste Maßnahme zur Schadensbegrenzung. Problematisch stellt sich z.Z. deren ausreichende Finanzierung dar. Das ist bedauerlich, da es bei Schäden durch das bei den Jägern jagdlich wesentlich interessantere Wild, wie Rot- und Damwild, eine so genannte Wildschadensausgleichskasse gibt. Bei diesen Wildarten ist eine solche Kasse aus der Sicht des ÖJV eher kontraproduktiv; sanktioniert und fördert sie doch die landesweit überhöhten Schalenwildbestände.

Die schon mehrfach erwähnte neue Jagdzeitenverordnung hat wenig neues und bedarf der Kritik. Zu vielen Tieren wurde, wie traditionell üblich, eine Schusszeit zuerkannt. Die Jagd auf Beutegreifer, im Sinne deren pauschaler Bekämpfung sowie auf diverse Vögel wie z. B. die Waldschnepfe, ist nicht mehr zeitgemäß. Auch der Rehbock darf wieder nur bis zum 15. Oktober erlegt werden. Und dies aus reinen Gründen der Trophäenjagd. Damit wird eine wirksame Jagd auf Rehwild im Spätherbst und Frühwinter unmöglich.

Besonders tierschutzwidrig sieht der ÖJV die Aufhebung der Schonzeiten für Damkälber im März, für Damschmalspießer im März und April sowie für Damschmaltiere im April für einige Bereiche im Land. Die notwendige Reduktion der viel zu hohen Damwildbestände kann durchaus auch mit effektiveren Jagdmethoden, als mit einer Jagdzeitenverlängerung erreicht werden. Insgesamt gesehen sind die Jagdzeiten zu weit gefächert und orientieren sich nicht an wildbiologischen Erfordernissen. Demnach sollten die Jagdzeiten insgesamt verkürzt, während der Brunft-(Paarungs-) zeiten verboten und zeitlich angeglichen werden, um dem Wild im Jahresverlauf eine lange Ruhezeit zu gewähren. Wild würde dann auch für den Waldbesucher wieder erlebbar werden.

Quelle: Sehlen [ ÖJV-MV ]

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