"Der Verbraucher muss sich darauf verlassen können, dass gentechnisch veränderte Lebensmittel auch deutlich gekennzeichnet sind."
Nach Überprüfung von fast 600 Lebensmitteln durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in 2004 waren nur zwei deklarierungspflichtige Produkte nicht ausreichend gezeichnet. Die 110 untersuchten Futtermittelproben waren ganz ohne Beanstandung.Gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel werden ordnungsgemäß gekennzeichnet. Diese Bilanz zog Verbraucherschutzstaatssekretärin Emilia Müller in Oberschleißheim. "Der Verbraucher muss sich darauf verlassen können, dass gentechnisch veränderte Lebensmittel auch deutlich gekennzeichnet sind. Nach den aktuellen Untersuchungen sind Kennzeichnungsverstöße in Bayern absolut selten. Damit hat der bayerische Verbraucher die Wahlfreiheit, sich für oder gegen gentechnisch veränderte Lebensmittel zu entscheiden", betonte Müller. Nach Überprüfung von fast 600 Lebensmitteln durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in 2004 waren nur zwei deklarierungspflichtige Produkte nicht ausreichend gezeichnet. Die 110 untersuchten Futtermittelproben waren ganz ohne Beanstandung.
"Der Verbraucher muss sich darauf verlassen können, dass gentechnisch veränderte Lebensmittel auch deutlich gekennzeichnet sind."
Nach Überprüfung von fast 600 Lebensmitteln durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in 2004 waren nur zwei deklarierungspflichtige Produkte nicht ausreichend gezeichnet. Die 110 untersuchten Futtermittelproben waren ganz ohne Beanstandung.Gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel werden ordnungsgemäß gekennzeichnet. Diese Bilanz zog Verbraucherschutzstaatssekretärin Emilia Müller in Oberschleißheim. "Der Verbraucher muss sich darauf verlassen können, dass gentechnisch veränderte Lebensmittel auch deutlich gekennzeichnet sind. Nach den aktuellen Untersuchungen sind Kennzeichnungsverstöße in Bayern absolut selten. Damit hat der bayerische Verbraucher die Wahlfreiheit, sich für oder gegen gentechnisch veränderte Lebensmittel zu entscheiden", betonte Müller. Nach Überprüfung von fast 600 Lebensmitteln durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in 2004 waren nur zwei deklarierungspflichtige Produkte nicht ausreichend gezeichnet. Die 110 untersuchten Futtermittelproben waren ganz ohne Beanstandung.
Nicht nur die fertigen Produkte werden Müller zufolge überwacht. Bei Betriebskontrollen prüft die Lebensmittelüberwachung auch die eingesetzten Rohstoffe und Ausgangsmaterialien und die entsprechenden Begleitdokumente. "Neuerdings müssen auch Produkte, bei denen gentechnisch verändertes Material nicht mehr nachweisbar ist, aber bei der Herstellung eingesetzt wurde, gekennzeichnet werden. Deshalb sind die Betriebskontrollen entsprechend ausgeweitet worden", erläuterte Müller. Auch hier gebe es bisher keine Auffälligkeiten oder Verstöße. "Wie erfolgreich die Kontrollen des LGL sind, zeigt die Aufdeckung von gentechnisch veränderten Papayas aus den USA, die nicht in der EU zugelassen sind. Die Früchte wurden deshalb sofort vom Markt genommen, auch wenn keine Gesundheitsgefährdung bestand", ergänzte die Staatssekretärin.
Müller: "Bayern setzt auch bei der Grünen Gentechnik auf Transparenz, Aufklärung und Information." Mit ausführlichen Hinweisen im Verbraucherinformationssystem VIS und Informationsmaterial, wie der Broschüre "Grüne Gentechnik - Chancen und Risiken für Verbraucher und Umwelt" wird eine sachliche Auseinandersetzung ermöglicht. Außerdem entwickelt das LGL neue Nachweisverfahren für die Analyse gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel. "Der Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt haben beim Einsatz von Grüner Gentechnik höchste Priorität", bestätigte Müller. So dürften gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel erst nach einem aufwändigen EU-Zulassungsverfahren auf den Markt gebracht werden.
Weitere Infos unter http://www.gentechnik.bayern.de und http://www.lgl.bayern.de unter Fachinformationen oder http://www.vis-ernaehrung.bayern.de .
Info:
Seit April 2004 gelten EU-weit strengere Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten. Gekennzeichnet werden müssen Lebens- und Futtermittel, die aus zugelassenen GVO bestehen, solche enthalten oder aus solchen hergestellt sind, außer die einzelnen Lebensmittelzutaten enthalten höchstens 0.9 % gentechnisch veränderten Materials und dieser Anteil ist zufällig oder technisch nicht zu vermeiden. Eine Kennzeichnung ist seit April auch dann erforderlich, wenn die gentechnisch veränderten Bestandteile nicht mehr nachweisbar oder nicht mehr im Produkt enthalten sind, aber bei der Herstellung eingesetzt wurden.
So sind beispielsweise kennzeichnungspflichtig: gentechnisch veränderter Süßmais, Speiseöle aus gentechnisch verändertem Raps oder Soja, Schokolade mit Lecithin aus gentechnisch veränderten Sojabohnen. Nicht kennzeichnungspflichtig sind Fleisch, Milch, Eier von Tieren, die gentechnisch veränderte Futtermittel erhalten haben oder Lebensmittel, bei deren Herstellung Enzyme und andere technische Hilfsstoffe eingesetzt werden, die gentechnisch gewonnen wurden.
Die Hinweise "genetisch verändert", "aus genetisch verändertem... hergestellt" oder "enthält genetisch veränderten..." müssen bei verpackten oder vorgefertigten Lebensmitteln in der Zutatenliste, bei Lebensmitteln ohne Zutatenliste deutlich auf dem Etikett und bei unverpackter Ware auf einem Schild an der Ware oder direkt in der Auslage stehen.
Weitere Informationen: http://www.gentechnik.bayern.de
Quelle: München [ stmugv ]