Meck-Pomm und die Dioxineier
Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD) erneuerte als Konsequenz aus den mit Dioxin belasteten Hühnereiern aus der Freilandhaltung seine Forderung nach einem unabhängigen Tierhaltungs-TÜV. Die Haltungssysteme, in denen landwirtschaftliche Nutztiere gehalten werden, sind dabei einer unabhängigen Prüfung zu unterziehen. "Tierschutz, Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit müssen dabei gleichermaßen berücksichtigt werden", betonte Minister Backhaus. Der Bund habe bereits vor mehreren Jahren die Einführung eines solchen Prüfverfahrens zugesichert. Geschehen sei bisher noch nichts. Die vorliegenden Fälle zeigen jedoch, dass bei der Festlegung von Haltungsnormen ein Abwägungsprozess mit anderen Rechtsbereichen wie z. B. dem Lebensmittelrecht erforderlich sei. "Haltungsformen wie die Kleinvoliere müssen dann in die objektiven Untersuchungen einbezogen werden", sagt Minister Backhaus.In Mecklenburg-Vorpommern waren in den vergangenen zwei Jahren Proben aus 24 eierproduzierenden Betrieben in der Boden- und Freilandhaltung untersucht worden. Dabei handelte es sich überwiegend um Betriebe mit größeren Beständen von Legehennen. Die ermittelten Dioxinwerte lagen alle unterhalb dem zulässigen Grenzwert von 3 Pikogramm, bis auf wenige Ausnahmen mit Werten zwischen 0,2 und 0,6 Pikogramm sogar weit darunter. Die Grenzwerte sind in der Europäischen Union erst seit dem 01. Januar2005 auch für Eier aus Freilandhaltung anzuwenden.
Meck-Pomm und die Dioxineier
Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD) erneuerte als Konsequenz aus den mit Dioxin belasteten Hühnereiern aus der Freilandhaltung seine Forderung nach einem unabhängigen Tierhaltungs-TÜV. Die Haltungssysteme, in denen landwirtschaftliche Nutztiere gehalten werden, sind dabei einer unabhängigen Prüfung zu unterziehen. "Tierschutz, Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit müssen dabei gleichermaßen berücksichtigt werden", betonte Minister Backhaus. Der Bund habe bereits vor mehreren Jahren die Einführung eines solchen Prüfverfahrens zugesichert. Geschehen sei bisher noch nichts. Die vorliegenden Fälle zeigen jedoch, dass bei der Festlegung von Haltungsnormen ein Abwägungsprozess mit anderen Rechtsbereichen wie z. B. dem Lebensmittelrecht erforderlich sei. "Haltungsformen wie die Kleinvoliere müssen dann in die objektiven Untersuchungen einbezogen werden", sagt Minister Backhaus.In Mecklenburg-Vorpommern waren in den vergangenen zwei Jahren Proben aus 24 eierproduzierenden Betrieben in der Boden- und Freilandhaltung untersucht worden. Dabei handelte es sich überwiegend um Betriebe mit größeren Beständen von Legehennen. Die ermittelten Dioxinwerte lagen alle unterhalb dem zulässigen Grenzwert von 3 Pikogramm, bis auf wenige Ausnahmen mit Werten zwischen 0,2 und 0,6 Pikogramm sogar weit darunter. Die Grenzwerte sind in der Europäischen Union erst seit dem 01. Januar2005 auch für Eier aus Freilandhaltung anzuwenden.
Landwirtschaftminister Backhaus betonte, dass grundsätzlich Eier aus allen Haltungsformen weiterhin verzehrt werden können. An die Betriebe richtet er den Appell, ihren Verpflichtungen im Rahmen der betrieblichen Eigenkontrollen nachzukommen. Die amtliche Probennahme und Untersuchung auf Dioxin werde verstärkt fortgeführt.
In Mecklenburg-Vorpommern werden rund 1,5 Mio. Legehennen gehalten, davon etwa 840.000 Tiere in Öko-, Freiland- und Bodenhaltung.
Quelle: Schwerin [ lm ]