Möllenberg verwies auf eine entsprechende Regelung in Großbritannien, das so genannte „whistleblower“-Gesetz. „So ein Gesetz sollte es auch in Deutschland geben. Aufsichtsbehörden bekämen so wichtige Hinweise und in die Lebensmittelkette käme mehr Transparenz. Das wiederum wäre im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher. Da ein Verbraucherinformationsgesetz seit Jahren auf sich warten lässt, sollte mindestens der Informantenschutz geregelt werden“, so der NGG-Vorsitzende.
„Wir brauchen einen Informantenschutz, um den Verbraucherschutz zu gewährleisten“, hat Franz-Josef Möllenberg, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), am Sonntag auf der Grünen Woche in Berlin erklärt. Dies bedeute, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in der Lebensmittel- und in der Futtermittelindustrie sowie in der Landwirtschaft beschäftigt seien, anonym bei den zuständigen Behörden Anzeige erstatten können, wenn die Qualität von Lebensmitteln, beispielsweise durch unsaubere Machenschaften, gefährdet sei. Diesen Informanten müsse garantiert werden, dass der Arbeitgeber hiervon nichts erfahre und sie keinerlei Repressalien zu befürchten hätten. „Wer die Lebensmittel produziert, kann am besten kontrollieren, ob die Qualität stimmt.“Möllenberg verwies auf eine entsprechende Regelung in Großbritannien, das so genannte „whistleblower“-Gesetz. „So ein Gesetz sollte es auch in Deutschland geben. Aufsichtsbehörden bekämen so wichtige Hinweise und in die Lebensmittelkette käme mehr Transparenz. Das wiederum wäre im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher. Da ein Verbraucherinformationsgesetz seit Jahren auf sich warten lässt, sollte mindestens der Informantenschutz geregelt werden“, so der NGG-Vorsitzende.
Quelle: Berlin [ ngg ]