Verordnungsentwurf von NRW und Schleswig-Holstein kritisiert
Die auf der Grünen Woche vorgestellte Bundesratsinitiative der Länder NRW und Schleswig-Holstein zur Neuregelung der Putenhaltung basiert auf einem überholten wissenschaftlichen Kenntnisstand. "Die Vorschläge überraschen uns, weil sie nach eigenem Bekunden der Länder ein vier Jahre altes Gutachten aufgreifen. Die wissenschaftliche Forschung und die Erkenntnisse zur tiergerechten Aufzucht von Puten gehen bereits weit darüber hinaus", kritisiert Klemens Heitmann, Präsident des Verbandes Deutscher Putenerzeuger e.V. (VDP), den Entwurf.Kern des vorliegenden Verordnungsentwurfs ist die Festlegung einer neuen Obergrenze für die so genannte Besatzdichte in den Ställen. Die Besatzdichte regelt, wie viel Platz die Tiere in der Aufzucht zur Verfügung haben müssen. Die Landwirtschaftsministerien aus Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben jetzt vorgeschlagen, die Besatzdichte auf maximal 38 Kilogramm pro Quadratmeter festzulegen. Derzeit sehen Bundeseinheitliche Eckwerte zur Putenhaltung vor, dass bei Einhaltung strenger Managementauflagen und unabhängigen Kontrollen 52 Kilogramm (Hennen) beziehungsweise 58 Kilogramm (Hähne) Besatzdichte je Quadratmeter zulässig sind. Diese Festlegung wurde 1999 vom Bundeslandwirtschaftsministeriums mit den Bundesländern, Tierschützern und der Geflügelwirtschaft getroffen. Die Bundeseinheitlichen Eckwerte werden von den Putenhaltern strikt befolgt und sind europaweit ohne Beispiel, was die langjährige Vorreiterrolle der deutschen Geflügelwirtschaft bei der Putenaufzucht unterstreicht. Bundesverbraucherministerin Renate Künast hat die Eckwerte deshalb zur Grundlage für ihre Forderung gemacht, Haltungsvorschriften für Puten in der Europäischen Union einzuführen. Dies wird vom VDP unterstützt.
Verordnungsentwurf von NRW und Schleswig-Holstein kritisiert
Die auf der Grünen Woche vorgestellte Bundesratsinitiative der Länder NRW und Schleswig-Holstein zur Neuregelung der Putenhaltung basiert auf einem überholten wissenschaftlichen Kenntnisstand. "Die Vorschläge überraschen uns, weil sie nach eigenem Bekunden der Länder ein vier Jahre altes Gutachten aufgreifen. Die wissenschaftliche Forschung und die Erkenntnisse zur tiergerechten Aufzucht von Puten gehen bereits weit darüber hinaus", kritisiert Klemens Heitmann, Präsident des Verbandes Deutscher Putenerzeuger e.V. (VDP), den Entwurf.Kern des vorliegenden Verordnungsentwurfs ist die Festlegung einer neuen Obergrenze für die so genannte Besatzdichte in den Ställen. Die Besatzdichte regelt, wie viel Platz die Tiere in der Aufzucht zur Verfügung haben müssen. Die Landwirtschaftsministerien aus Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben jetzt vorgeschlagen, die Besatzdichte auf maximal 38 Kilogramm pro Quadratmeter festzulegen. Derzeit sehen Bundeseinheitliche Eckwerte zur Putenhaltung vor, dass bei Einhaltung strenger Managementauflagen und unabhängigen Kontrollen 52 Kilogramm (Hennen) beziehungsweise 58 Kilogramm (Hähne) Besatzdichte je Quadratmeter zulässig sind. Diese Festlegung wurde 1999 vom Bundeslandwirtschaftsministeriums mit den Bundesländern, Tierschützern und der Geflügelwirtschaft getroffen. Die Bundeseinheitlichen Eckwerte werden von den Putenhaltern strikt befolgt und sind europaweit ohne Beispiel, was die langjährige Vorreiterrolle der deutschen Geflügelwirtschaft bei der Putenaufzucht unterstreicht. Bundesverbraucherministerin Renate Künast hat die Eckwerte deshalb zur Grundlage für ihre Forderung gemacht, Haltungsvorschriften für Puten in der Europäischen Union einzuführen. Dies wird vom VDP unterstützt.
Nach Ansicht der Geflügelwirtschaft ist es erforderlich, die Haltungsbedingungen aufgrund wissenschaftlicher Forschungen und Erkenntnisse zu überprüfen. Seit 2002 arbeitet daran auf Vorschlag des VDP die Initiative Nachhaltige Deutsche Putenwirtschaft. An der Initiative sind Ministerien, Wissenschaft, gesellschaftliche Organisationen, Handel und die Geflügelhalter beteiligt. Im Zentrum der Diskussionen steht unter anderem der Tierschutz. Die Experten bereiten beispielsweise konkret ein Pilotprojekt zur Untersuchung neuer Regelungen bei der Besatzdichte vor. Neben der Besatzdichte untersuchen die Experten weitere Themen, die jetzt im Verordnungsentwurf von NRW und Schleswig-Holstein aufgegriffen werden.
"Der Vorstoß der beiden Bundesländer irritiert uns auch deshalb, weil das Bundesverbraucherministerium erst im November 2004 die Überprüfung der bundesweit geltenden Vorschriften vorgeschlagen hat", so VDP-Präsident Klemens Heitmann. Die Tierschutzexperten in der Initiative Nachhaltige Deutsche Putenwirtschaft werden dem Bundesverbraucherministerium in den kommenden Tagen eine aktuelle Zusammenfassung des Arbeitsstandes zukommen lassen. Hierin sprechen sie sich für weitere wissenschaftliche Arbeit zur Putenhaltung aus, da derzeit diskutierte Konzepte eingehend erforscht werden müssen, bevor sie zu Änderungen der Haltungsbedingungen führen könnten. Zu dieser Einschätzung kommt im übrigen auch der Tierschutzbericht Nordrhein-Westfalens aus dem Jahr 2003.
Der derzeitige Verordnungsentwurf der beiden Bundesländer greift dagegen ein im Oktober 2001 verfasstes Sachverständigengutachten der Leipziger Professorin Dr. Krautwald-Junghanns auf. Die Verfasserin hat hierfür keine eigenen Forschungen betrieben, sondern den damaligen Stand der wissenschaftlichen Literatur ausgewertet. Eingeflossen sind in das Gutachten auch die Arbeiten verschiedener Forscher, die in der Initiative Nachhaltige Deutsche Putenwirtschaft engagiert sind. "Wir würden es sehr begrüßen, wenn NRW und Schleswig-Holstein die laufenden Bestrebungen aktiv unterstützen, um die Bedingungen einer tiergerechten Tierhaltung weiter zu analysieren", so VDP-Präsident Heitmann. Der Verband investiere erhebliche finanzielle Mittel in eigene Forschungsarbeit. Die Initiative Nachhaltige Deutsche Putenwirtschaft sei die geeignete Basis, um neue Erkenntnisse zu bewerten.
Quelle: Berlin [ vdp ]