Hintergrund sind offensichtlich Beanstandungen von unzulässig hohen Wassergehalten in importierten rohen Hähnchenfilets in Großbritannien im Jahr 2002. Daraufhin hat die EU-Kommission alle Mitgliedstaaten um eine verstärkte Überwachung gebeten. Das BVL hat gestern den Bundesländern eine bundesweit koordinierte Überwachungsmaßnahme vorgeschlagen.
In der Tagespresse werden Fleischwarenhersteller dem pauschalen Vorwurf ausgesetzt, das Gewicht von Produkten entgegen bestehenden Vorschriften durch die Zugabe von Wasser und Eiweißhydrolisat erhöht zu haben. In einer Information hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am 09.02.2005 allerdings lediglich angekündigt, dass die Arbeit zur Weiterentwicklung der Analysemethoden zur Bestimmung von Fremdeiweiß in Fleischerzeugnissen in Kürze aufgenommen werden soll und es wird für 2005 und 2006 ein koordiniertes Überwachungsprogramm vorgeschlagen.Hintergrund sind offensichtlich Beanstandungen von unzulässig hohen Wassergehalten in importierten rohen Hähnchenfilets in Großbritannien im Jahr 2002. Daraufhin hat die EU-Kommission alle Mitgliedstaaten um eine verstärkte Überwachung gebeten. Das BVL hat gestern den Bundesländern eine bundesweit koordinierte Überwachungsmaßnahme vorgeschlagen.
Die Aufforderung des BVL an die Bundesländer, Fleisch und Fleischwaren verstärkt auf einen nicht zulässigen beziehungsweise überhöhten Fremdwassergehalt in Verbindung mit unrechtmäßiger Verwendung von Fremdeiweißen zu überprüfen, wird vom Bundesverband der Deutschen Fleischwarenindustrie begrüßt. Es entspricht dem Interesse der redlichen Hersteller, wenn durch Kontrollen Wettbewerbsverzerrungen aufgedeckt werden sollten. Die Ankündigung verstärkter Überwachungsmaßnahmen kann jedoch nicht der Anlass einer pauschalen Verdächtigung der gesamten Branche sein.
Die in diesem Zusammenhang genannte Zutat Proteinhydrolisat findet in der Lebensmittelindustrie breite Verwendung beispielsweise in Gewürzen, Süßwaren, Molkereiprodukten und in Sportlernahrung. Auch bei Fleischerzeugnissen ist eine Verwendung dieser Zutat zulässig, wenn sie im Zutatenverzeichnis aufgeführt wird. Zudem werden auch bei der Fleischwarenherstellung Flüssigwürzen verwendet, die Eiweißhydrolisate beinhalten.
Quelle: Bonn [ BVDF ]