Bayerischer Fleischerverband sieht Patentschutz für Weißwurst kritisch

"Die Münchner Weißwurst hat jetzt ihr Patent" - so jubelte die tz am 28. Februar. Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte zuvor veröffentlicht, dass nach seiner Auffassung der Antrag der Schutzgemeinschaft Münchner Weißwurst die Voraussetzungen der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 erfüllt. Innerhalb von vier Monaten ab der Veröffentlichung im Markenblatt, also bis 25.Juni 2005, kann zur Schutzfähigkeit der Bezeichnung "Münchner Weißwurst" Stellung genommen werden.

Hinter diesem amtlichen Text steckt die Nachricht, dass die Münchner Weißwurst als "Geschützte geographische Angabe" in das entsprechende europäische Register eingetragen werden kann, falls keine stichhaltigen Einwendungen erhoben oder vorgebrachte Einwendungen zurückgewiesen werden und die Europäische Kommission zustimmt. Dann darf die Münchner Weißwurst zwar nach wie vor hergestellt, aber nur bei Herstellung im Gebiet der Stadt und des Landkreises München als "Münchner" Weißwurst bezeichnet werden.

Bayerischer Fleischerverband sieht Patentschutz für Weißwurst kritisch

"Die Münchner Weißwurst hat jetzt ihr Patent" - so jubelte die tz am 28. Februar. Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte zuvor veröffentlicht, dass nach seiner Auffassung der Antrag der Schutzgemeinschaft Münchner Weißwurst die Voraussetzungen der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 erfüllt. Innerhalb von vier Monaten ab der Veröffentlichung im Markenblatt, also bis 25.Juni 2005, kann zur Schutzfähigkeit der Bezeichnung "Münchner Weißwurst" Stellung genommen werden.

Hinter diesem amtlichen Text steckt die Nachricht, dass die Münchner Weißwurst als "Geschützte geographische Angabe" in das entsprechende europäische Register eingetragen werden kann, falls keine stichhaltigen Einwendungen erhoben oder vorgebrachte Einwendungen zurückgewiesen werden und die Europäische Kommission zustimmt. Dann darf die Münchner Weißwurst zwar nach wie vor hergestellt, aber nur bei Herstellung im Gebiet der Stadt und des Landkreises München als "Münchner" Weißwurst bezeichnet werden.

Wie bei der Nürnberger Bratwurst/Rostbratwurst wird einmal mehr eine für Deutschland unpassende europäische Rechtsnorm genutzt, um einen Alleinstellungsanspruch durchzusetzen. Tatsache ist, dass bis zum heutigen Tag die weitaus meisten Münchner Weißwürste nicht in München produziert werden, sondern im südbayerischen Raum. Den Ruf der Münchner Weißwurst haben auch diese "auswärtigen" Hersteller begründet.

Aus fleischerhandwerklicher Sicht besteht kein Grund zum Jubeln. Denn die Folgen des Schutzes der Münchner Weißwurst sind insgesamt negativ.

    • Die Unternehmen außerhalb Münchens verlieren qualifizierte Arbeitsplätze und Marktanteile. Mag sein, dass in München einige wenige Arbeitsstellen zusätzlich entstehen. 
    • Die Münchner Weißwurst muss ihren Ruf künftig aus eigener - Münchner - Kraft verteidigen, das Umland wird diese Bezeichnung nicht mehr verwenden und tragen.
    • Die Bezeichnung Münchner Weißwurst wird nach ihrem Schutz aus dem Wettbewerb genommen. Es ist eine Lebenserfahrung, dass sich der Schutz längerfristig gegen den Geschützten richten kann.
    • Der Schutz der Münchner Weißwurst kann für den Export durchaus von Bedeutung sein, die Einwohner Münchens oder Bayerns haben keinen Nutzen.

Quelle: Augsburg / München [ FV - B ]

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