Kommission verstärkt Kontrollen wegen Farbstoff Sudan und erinnert die Lebensmittelunternehmen an ihre Verantwortung - Neben Chili auch Curcuma und Palmöl im Fokus
Die Europäische Kommission untersucht künftig neben Chili und Chilierzeugnissen auch Einfuhren von Curcuma und nativem Palmöl auf den Farbstoff Sudan und hat ein Merkblatt veröffentlicht, in dem sie die Lebens- und Futtermittelunternehmer an ihre Verantwortung zur Wahrung der Lebensmittelsicherheit erinnert. Die Mitgliedstaaten befürworteten einen Vorschlag der Kommission, Curcuma und natives Palmöl in das Verzeichnis der Produkte aufzunehmen, die nachweislich frei von Sudan I, II und III sowie Scharlachrot (Sudan IV) sein müssen, damit sie in die EU eingeführt werden können (vgl. MEX/04/0121). In dem Merkblatt werden auch die wichtigsten konkreten Pflichten der Lebens- und Futtermittelunternehmen zur Wahrung der Lebensmittelsicherheit genannt.Der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissar Markos Kyprianou sagte dazu: “Die Kommission unternimmt seit einigen Jahren strenge Kontrollen zur Abwehr der Gefahren, die von karzinogenen Stoffen wie dem Farbstoff Sudan ausgehen, und hat diese Vorkehrungen laufend verbessert. Was wir durch die jüngste Verunreinigung mit Sudan I gelernt haben, ist, dass wir auch andere Produkte als Chili auf Sudan untersuchen müssen, wenn wir den europäischen Verbrauchern den bestmöglichen Schutz bieten wollen. Alle Lebensmittelunternehmer und die mitgliedstaatlichen Behörden müssen verhindern, dass die diesen Farbstoff enthaltenden Produkte auf den EU-Markt gelangen; dazu sind sie verpflichtet.”
Kommission verstärkt Kontrollen wegen Farbstoff Sudan und erinnert die Lebensmittelunternehmen an ihre Verantwortung - Neben Chili auch Curcuma und Palmöl im Fokus
Die Europäische Kommission untersucht künftig neben Chili und Chilierzeugnissen auch Einfuhren von Curcuma und nativem Palmöl auf den Farbstoff Sudan und hat ein Merkblatt veröffentlicht, in dem sie die Lebens- und Futtermittelunternehmer an ihre Verantwortung zur Wahrung der Lebensmittelsicherheit erinnert. Die Mitgliedstaaten befürworteten einen Vorschlag der Kommission, Curcuma und natives Palmöl in das Verzeichnis der Produkte aufzunehmen, die nachweislich frei von Sudan I, II und III sowie Scharlachrot (Sudan IV) sein müssen, damit sie in die EU eingeführt werden können (vgl. MEX/04/0121). In dem Merkblatt werden auch die wichtigsten konkreten Pflichten der Lebens- und Futtermittelunternehmen zur Wahrung der Lebensmittelsicherheit genannt.Der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissar Markos Kyprianou sagte dazu: “Die Kommission unternimmt seit einigen Jahren strenge Kontrollen zur Abwehr der Gefahren, die von karzinogenen Stoffen wie dem Farbstoff Sudan ausgehen, und hat diese Vorkehrungen laufend verbessert. Was wir durch die jüngste Verunreinigung mit Sudan I gelernt haben, ist, dass wir auch andere Produkte als Chili auf Sudan untersuchen müssen, wenn wir den europäischen Verbrauchern den bestmöglichen Schutz bieten wollen. Alle Lebensmittelunternehmer und die mitgliedstaatlichen Behörden müssen verhindern, dass die diesen Farbstoff enthaltenden Produkte auf den EU-Markt gelangen; dazu sind sie verpflichtet.”
Weiter führte er aus: “Heute veröffentlichen wir zudem ein Merkblatt mit sieben Punkten für die Lebensmittelindustrie, damit diese auf einen Blick ihre Pflichten vor Augen hat. Die Verbraucher sollen wissen, was sie von den Lebensmittelunternehmern erwarten können, die nicht ignorieren dürfen, dass sie verpflichtet sind, allen Bürgerinnen und Bürgern der EU sichere Lebensmittel zu garantieren. Daher der nochmalige Aufruf der Kommission. Die Mitgliedstaaten ihrerseits müssen dann dafür sorgen, dass die Unternehmer ihren Pflichten auch nachkommen.”
Die Mitgliedstaaten haben bei Kontrollen festgestellt, dass viele Sendungen von Curcuma und nativem Palmöl mit dem Farbstoff Sudan kontaminiert sind. Diese Farbstoffe werden von der International Agency for Research on Cancer (Internationale Agentur für Krebsforschung) als krebserregend eingestuft und sind in der EU als Lebensmittelzutat verboten. Die einzelstaatlichen Behörden müssen dafür sorgen, dass Chilipulver und Chilierzeugnisse kein Sudan enthalten und die Kommission und die Mitgliedstaaten über das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel verständigen, wenn diese Stoffe entdeckt werden.
Unter anderem wegen der Entdeckung von Sudanrot I in Hunderten von Lebensmitteln im Februar im Vereinigten Königreich hielt die Kommission es für angezeigt, die Lebensmittelunternehmer mit ihrem Merkblatt an ihre Pflichten nach dem Lebensmittelrecht der EU zu erinnern. Das Merkblatt soll einen möglichst großen Kreis erreichen, um den Unternehmern ins Gedächtnis zu rufen, dass sie nach dem Lebensmittelrecht der EU verpflichtet sind, für die Sicherheit und Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel zu sorgen, die sie in der EU auf den Markt bringen, und notfalls ihre Rücknahme zu organisieren.
Im Merkblatt werden die sieben Pflichten der Lebens- und Futtermittelunternehmer aufgezählt: Sie müssen die Sicherheit ihrer Produkte gewährleisten, Verantwortung übernehmen und für Rückverfolgbarkeit, Transparenz und Prävention sorgen. In Notfällen organisieren sie unverzüglich die Rücknahme und gewährleisten bei der Risikobegrenzung die Zusammenarbeit mit den Behörden.
Das Merkblatt “Key Obligations of Food and Feed Business Operators” (auf Deutsch) findet sich [hier im Internet].
Quelle: Brüssel [ eu ]