18. Lebensmittelrechtstag zeigt Perspektiven und Probleme

Die Erweiterung der EU um die mittel- und osteuropäischen Staaten birgt nach Auffassung von Prof. Ulrich Nöhle, Vorstandsvorsitzender der Nordzucker AG, keine neuen Risiken für die Lebensmittelsicherheit, allerdings steige die Eintrittswahrscheinlichkeit bereits bekannter Risiken, so seine Einschätzung auf dem 18. Deutschen Lebensmittelrechtstag in Wiesbaden.

Vertreter aus der Rechtsberatung, aus Wissenschaft, Wirtschaft und Überwachung diskutierten in diesem Jahr aktuelle rechtliche Fragen rund um die EU-Erweiterung. Die neuen Beitrittsländer mussten mit Wirkung vom 1. Mai 2004 das gesamte EU-Recht mit rund 14.000 Rechtsakten übernehmen, berichtete Prof. Rudolf Streintz, Universität München. Seitdem gilt auch dort das europäische Lebensmittelrecht. Für gut 8 Prozent der Lebensmittel verarbeitenden Unternehmen wurden Übergangsfristen festgelegt. Diese Betriebe sind namentlich in den Anhängen der Beitrittsakte aufgeführt und müssen bis zu einem definierten Termin, spätestens bis zum 31. Dezember 2008 die EG-Standards erfüllen, andernfalls werden sie stillgelegt. Lebensmittel, die diesen Standards nicht gerecht werden, dürfen nicht in anderen EU-Ländern vermarktet werden.

18. Lebensmittelrechtstag zeigt Perspektiven und Probleme

Die Erweiterung der EU um die mittel- und osteuropäischen Staaten birgt nach Auffassung von Prof. Ulrich Nöhle, Vorstandsvorsitzender der Nordzucker AG, keine neuen Risiken für die Lebensmittelsicherheit, allerdings steige die Eintrittswahrscheinlichkeit bereits bekannter Risiken, so seine Einschätzung auf dem 18. Deutschen Lebensmittelrechtstag in Wiesbaden.

Vertreter aus der Rechtsberatung, aus Wissenschaft, Wirtschaft und Überwachung diskutierten in diesem Jahr aktuelle rechtliche Fragen rund um die EU-Erweiterung. Die neuen Beitrittsländer mussten mit Wirkung vom 1. Mai 2004 das gesamte EU-Recht mit rund 14.000 Rechtsakten übernehmen, berichtete Prof. Rudolf Streintz, Universität München. Seitdem gilt auch dort das europäische Lebensmittelrecht. Für gut 8 Prozent der Lebensmittel verarbeitenden Unternehmen wurden Übergangsfristen festgelegt. Diese Betriebe sind namentlich in den Anhängen der Beitrittsakte aufgeführt und müssen bis zu einem definierten Termin, spätestens bis zum 31. Dezember 2008 die EG-Standards erfüllen, andernfalls werden sie stillgelegt. Lebensmittel, die diesen Standards nicht gerecht werden, dürfen nicht in anderen EU-Ländern vermarktet werden.

Für die Umsetzung der Rechtsvorschriften hatten die neuen Beitrittsländer - verglichen mit den alten EU-Staaten - nur wenig Zeit. Zwar sei das EU-Recht gültig, bei der Anwendung der Vorschriften gäbe es jedoch noch erheblichen Handlungsbedarf, berichtete Nöhle. Fleisch- und Backwaren werden zum Teil noch auf grauen Märkten umgesetzt, bei Milchprodukten gibt es teilweise noch große hygienische Mängel.

Deutschen Unternehmen, die Ware erstmals aus Osteuropa beziehen, riet Nöhle, sich nicht auf Zertifikate zu verlassen, sondern Lieferanten sorgfältig zu auditieren, selbst die Produktkontrolle zu übernehmen und ein effizientes Krisen- und Kommunikationsmanagement einzurichten. "Sie brauchen Schulungen, Geduld und Kontrolle", so lautete eine seiner Empfehlungen, und "motivieren Sie die Leute, dass das Melden eines Fehlers noch kein Fehler ist".

Auch Heidrun Franke von der Verbraucherzentrale Brandenburg, warb um Verständnis für die neuen Beitrittsländer: Nicht das neue Recht sei das Problem, sondern die vielen Durchführungsverordnungen, Guidelines und Gerichtsurteile, die es zu berücksichtigen gelte. Wenig Hoffnung machte sie den Anwesenden, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher die Vielfalt der  Produktinformationen noch durchschauen. Um die Kennzeichnung auf den Lebensmittelverpackungen zu verstehen, müsste man heutzutage gleichzeitig Kenntnisse in Chemie, Medizin und Recht mitbringen. Ihrer Erfahrung nach geht es Verbrauchern beim Lebensmittelkauf um sechs Fragen: Wer hat es hergestellt? Welche Rohstoffe sind enthalten und welchen Beitrag leisten sie für meine Ernährung? Wie wurde das Produkt produziert? Wann wurde es produziert und wie lange ist es haltbar? Wie muss ich es aufbewahren? Und nicht zuletzt: Was wichtig ist, sollte auch gut lesbar sein.

Quelle: Wiesbaden [ Gesa Maschkowski - aid ]

Kommentare (0)

Bisher wurden hier noch keine Kommentare veröffentlicht

Einen Kommentar verfassen

  1. Kommentar als Gast veröffentlichen.
Anhänge (0 / 3)
Deinen Standort teilen