Tier- und Umweltschutzstandards für die Kaufentscheidung ausschlaggebend
Zu dem von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in den Deutschen Bundestag eingebrachtem Antrag "Mehr Verbraucherschutz durch eindeutige Kennzeichnung und sendungsbezogene Rückstandsuntersuchungen von Geflügelfleischimporten in die EU aus Drittländern" erklären die Beauftragte für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Gitta Connemann MdB:Mit dem von der Union eingebrachten Antrag für eine eindeutigere Kennzeichnung von Geflügelfleischimporten besteht die Chance, eine seit langem bekannte Lücke im gesundheitlichen Verbraucherschutz endlich zu schließen. Bisher hat Bundesministerin Künast der Verbrauchertäuschung bei den Geflügelfleischimporten tatenlos zugesehen.
Tier- und Umweltschutzstandards für die Kaufentscheidung ausschlaggebend
Zu dem von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in den Deutschen Bundestag eingebrachtem Antrag "Mehr Verbraucherschutz durch eindeutige Kennzeichnung und sendungsbezogene Rückstandsuntersuchungen von Geflügelfleischimporten in die EU aus Drittländern" erklären die Beauftragte für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Gitta Connemann MdB:Mit dem von der Union eingebrachten Antrag für eine eindeutigere Kennzeichnung von Geflügelfleischimporten besteht die Chance, eine seit langem bekannte Lücke im gesundheitlichen Verbraucherschutz endlich zu schließen. Bisher hat Bundesministerin Künast der Verbrauchertäuschung bei den Geflügelfleischimporten tatenlos zugesehen.
Nach der gegenwärtigen Rechtslage ist eine Kennzeichnung der Herkunft aus Drittländern nur bei unbehandeltem Geflügelfleisch zwingend vorgeschrieben. Problematisch ist jedoch, dass dieses Erfordernis zunehmend legal umgegangen wird, in dem unbehandeltes, eigentlich kennzeichnungspflichtiges Fleisch durch Arbeitsgänge wie leichtes Salzen oder Würzen zu einer nicht kennzeichnungspflichtigen sog. Geflügelfleischzubereitung wird. Ein ähnliches Problem besteht im Falle einer thermischen Behandlung wie Braten etc..
Darüber hinaus hat der Bundesrat bereits 2002 darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Einfuhruntersuchungen in Sendungen aus Drittländern wie China, Vietnam, Indonesien, Chile etc. vermehrt verbotene Stoffe wie Nitrofurane, Chloramphenicol sowie andere pharmakologisch wirksamen Stoffe festgestellt worden seien. Hier liegt der Verdacht nahe, dass in einer Vielzahl von in die EU exportierenden Drittländern die rechtlichen und administrativen Maßnahmen hinsichtlich der Verwendung pharmakologisch wirksamer Stoffe und der Durchführung von Rückstandskontrollen nicht hinreichend implementiert sind und die von den betreffenden Drittländern gegebenen Rückstandskontrollgarantien nicht eingehalten werden.
Vor diesem Hintergrund muss sich Bundesministerin Künast auf europäischern Ebene dafür einsetzen, dass die Kennzeichnungspflicht auf behandeltes Geflügelfleisch und auf Verarbeitungserzeugnisse ausgedehnt wird. Ferner, dass sendungsbezogene Rückstandsuntersuchungen entweder vor Abgang aus den Drittländern bzw. seitens und auf Kosten des Importeurs in Verbindung mit der Einfuhr aus den Drittländern generell vorgeschrieben werden.
Für viele Verbraucher ist im Hinblick auf die hohen heimischen Tier- und Umweltschutzstandards für die Kaufentscheidung ausschlaggebend, dass das Geflügelfleisch von der einheimischen Geflügelwirtschaft produziert worden ist. Die gegenwärtige Kennzeichnungspflicht wird diesen Verbraucheranforderungen nicht gerecht.
Antrag der Union [PDF-Datei]
Quelle: Berlin [ Ursula Heinen / Gitta Connemann ]