"Erste Ermittlungsergebnisse schließen eine Infektion über möglicherweise kontaminierte Futtermittel nicht aus"

Die Ermittlungen des Expertenteams vor Ort im Fall des BSE-Tieres, das nach dem Tiermehl-Verfütterungsverbot geboren ist, haben ergeben: Das BSE-Tier wurde am 28.05.2001 im Bestand geboren und ist im separaten Aufzuchtbetrieb des Landwirts aufgewachsen. Das Tier war bisher nicht trächtig. Am 17.02.2005 hat sich das Tier verletzt und war hochgradig lahm. Spezifische BSE-Symptomatik hat das Tier nicht gezeigt. Am 18.03. musste das Tier getötet werden. Der Bestand mit zwei Betriebsteilen umfasst etwa 160 Tiere. Im gleichen Bestand war im August 2001 bei einem 1995 geborenen Tier BSE festgestellt worden. Einen Zusammenhang zwischen beiden Fällen gibt es nach bisherigen Ermittlungen nicht. Verwandtschaftliche Beziehungen zwischen den beiden BSE-Tieren bestehen nicht. Nach Kontrolle aller Futtermittelzukäufe wurden Milchaustauscher an die Kälber seit mindestens 1998 nicht mehr verfüttert. Nach eingehender Überprüfung der örtlichen Betriebsverhältnisse gibt es allerdings Anzeichen, dass im Jahr 2001 noch Spuren von möglicherweise verunreinigtem alten Kraftfutter in den Fütterungskreislauf der Kälber gelangt sein könnten: die Art der Lagerung auf der Tenne über dem Stall, die Staubentwicklung beim Hochblasen auf die Tenne bzw. die Zuleitung von oben direkt in den Melkstand könnten zu einer Kontamination des Futters mit Resten alter Futtermittel geführt haben. Die Kälber hatten freien Auslauf im ganzen Stall und könnten deshalb Reste von Kraftfutter für die Kühe oder das Jungvieh beispielsweise aus den Futterbarren aufgenommen haben.

"Es sieht so aus, dass sich der aktuelle BSE-Fall außer im Alter des Tieres nicht von den bisherigen unterscheidet. Eine Infektion über Futtermittel erscheint möglich. Weitere Ermittlungen laufen." Diese vorläufige Einschätzung gab Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf nach den bisher vorliegenden Ergebnissen der Expertengruppe. Die Verfütterung von Tiermehl und Milchaustauschern gelte nach wie vor als eine der Hauptursachen für die Entstehung von BSE. Weitere Infektionswege seien aber nicht auszuschließen, so auch das Ergebnis der BSE-Risikoanalyse.
"Deshalb bleiben die neben dem Verfütterungsverbot erlassenen Sicherheitsmaßnahmen erforderlich", ergänzte der Minister.

"Erste Ermittlungsergebnisse schließen eine Infektion über möglicherweise kontaminierte Futtermittel nicht aus"

Die Ermittlungen des Expertenteams vor Ort im Fall des BSE-Tieres, das nach dem Tiermehl-Verfütterungsverbot geboren ist, haben ergeben:
  1. Das BSE-Tier wurde am 28.05.2001 im Bestand geboren und ist im separaten Aufzuchtbetrieb des Landwirts aufgewachsen. Das Tier war bisher nicht trächtig. Am 17.02.2005 hat sich das Tier verletzt und war hochgradig lahm. Spezifische BSE-Symptomatik hat das Tier nicht gezeigt. Am 18.03. musste das Tier getötet werden.
  2. Der Bestand mit zwei Betriebsteilen umfasst etwa 160 Tiere. Im gleichen Bestand war im August 2001 bei einem 1995 geborenen Tier BSE festgestellt worden. Einen Zusammenhang zwischen beiden Fällen gibt es nach bisherigen Ermittlungen nicht. Verwandtschaftliche Beziehungen zwischen den beiden BSE-Tieren bestehen nicht.
  3. Nach Kontrolle aller Futtermittelzukäufe wurden Milchaustauscher an die Kälber seit mindestens 1998 nicht mehr verfüttert.
  4. Nach eingehender Überprüfung der örtlichen Betriebsverhältnisse gibt es allerdings Anzeichen, dass im Jahr 2001 noch Spuren von möglicherweise verunreinigtem alten Kraftfutter in den Fütterungskreislauf der Kälber gelangt sein könnten: die Art der Lagerung auf der Tenne über dem Stall, die Staubentwicklung beim Hochblasen auf die Tenne bzw. die Zuleitung von oben direkt in den Melkstand könnten zu einer Kontamination des Futters mit Resten alter Futtermittel geführt haben. Die Kälber hatten freien Auslauf im ganzen Stall und könnten deshalb Reste von Kraftfutter für die Kühe oder das Jungvieh beispielsweise aus den Futterbarren aufgenommen haben.

"Es sieht so aus, dass sich der aktuelle BSE-Fall außer im Alter des Tieres nicht von den bisherigen unterscheidet. Eine Infektion über Futtermittel erscheint möglich. Weitere Ermittlungen laufen." Diese vorläufige Einschätzung gab Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf nach den bisher vorliegenden Ergebnissen der Expertengruppe. Die Verfütterung von Tiermehl und Milchaustauschern gelte nach wie vor als eine der Hauptursachen für die Entstehung von BSE. Weitere Infektionswege seien aber nicht auszuschließen, so auch das Ergebnis der BSE-Risikoanalyse.
"Deshalb bleiben die neben dem Verfütterungsverbot erlassenen Sicherheitsmaßnahmen erforderlich", ergänzte der Minister.

BSE- Sicherheitsmaßnahmen in Bayern

BSE-Tests: Neben dem Verfütterungsverbot werden nicht nur alle Schlachttiere, sondern auch alle verendeten oder wegen Krankheit zu tötenden Tiere ab 24 Monate auf BSE getestet. Seit dem ersten BSE-Fall wurden in Bayern 3,1 Millionen BSE-Tests bei Schlachttieren und etwa 200.000 BSE-Tests bei sog. Monitoring-Tieren durchgeführt.

Entfernung Risikomaterialien: Zudem werden bei jedem Schlachttier die sog. Risikomaterialien entfernt und gesondert entsorgt. Risikomaterialien sind insbes. Kopf, Wirbelsäule und Darm. Sie werden während des Schlachtprozesses entfernt, getrennt gesammelt, eingefärbt und dann verbrannt. Eine mengenmäßige Erfassung erfolgt beim Schlachthof sowie bei der Tierkörperverwertungsanstalt.

Das Verfütterungsverbot im Dezember 2000 hat BSE-Erkrankungen bei Tieren europaweit entscheidend eingedämmt. Schon zum Zeitpunkt des Erlasses des Verfütterungsverbotes waren sich Experten einig, dass diese Maßnahme die Erkrankung weiterer Tiere nicht mit absoluter Sicherheit verhindern kann.

Es handelt sich dabei um ein totales Verfütterungsverbot von Futtermitteln mit tierischen Bestandteilen. Das heißt, kein lebensmittellieferndes Tier darf solches Futter mehr bekommen. Das gilt für Tiermehl europaweit, für Tierfette, wie sie in Milchaustauschern eingesetzt wurden, nur deutschlandweit. Die Risikoanalyse der LMU hat hier gezeigt, dass Betriebe, die Milchaustauscher einsetzten, ein höheres Risiko für eine BSE-Erkrankung im Bestand hatten. Bayern hatte die Ausweitung dieses Verbotes für Tierfette auf die ganze EU immer wieder eingefordert.

Rücknahmeaktion der Futtermittel zum Start des Verfütterungsverbotes

Landwirte durften zwar die Futtermittel, die am 1. Dezember 2000 noch in ihrem Besitz waren, noch verfüttern, allerdings nicht an Rinder /Wiederkäuer. Bayern hat, um möglicherweise verunreinigte Futtermittel sofort aus dem Verkehr zu ziehen, eine breit angelegte Rücknahmeaktion bei Landwirten, Händlern und Herstellern gestartet und Entsorgung und Entschädigung der Betroffenen finanziert. Auch Reinigung der Silos, Spülung der Transportfahrzeuge waren entschädigungsfähig. Insgesamt hat Bayern hier etwa 22 Millionen Mark gezahlt und eine finanzielle Beteiligung des Bundes an der Schadensregulierung erreicht (etwa 13,5 Millionen Mark). Etwa 12.500 Tonnen Futtermittel wurden auf diese Weise entsorgt.

Reinigung der Futtermittelsilos

Das Landwirtschaftsministerium hatte nach Inkrafttreten des Verfütterungsverbotes deutlich auf das Erfordernis der Reinigung von Futterlager, Futterautomaten, Gerätschaften und Transporteinrichtungen hingewiesen. Damit sollte eine mögliche Kontamination neuer sauberer Chargen vermieden werden.

Überwachung der Futtermittel

Sie wurde enorm ausgeweitet. Allein von Dezember 2000 bis März 2005 wurden rund 15.000 Futtermittelproben auf tierische Bestandteile untersucht.

Die Spurenkontaminationen von Futtermitteln mit tierischen Bestandteilen sind fast auf Null gesunken. In den Jahren 1996 bis 2000 enthielten bis zu 70 % der untersuchten Futtermittelproben tierische Bestandteile in Spuren. Im Zuge des umfassenden Verfütterungsverbotes reduzierte sich dieser Anteil im Jahr 2001 auf 7 %, im Jahr 2002 auf 0,3 % und danach bis unter 0,1%.

Überwachung des Tiermehlverkehrs

In der Zeit von Dezember 2000 bis Ende 2002 wurde das in den Tierkörperbeseitigungsanstalten produzierte Tiermehl und Tierfett komplett verbrannt. Der Freistaat beteiligte sich an den zusätzlichen Kosten. Insgesamt wurden dafür rund 13 Millionen Mark ausgegeben. Mittlerweile werden alle tierischen Nebenprodukte in Risikoklassen eingeteilt. Abhängig davon gibt es unterschiedliche Verwertungsmöglichkeiten. Für Risikomaterial ist nach wie vor die unschädliche Beseitigung durch Verbrennung vorgeschrieben.

Zur Überwachung des Tiermehlverkehrs wurde ein Dokumentationssystem eingeführt. Dabei werden die tatsächlich produzierten Mengen erfasst und deren Verbleib überprüft, um Fehlleitungen von Tiermehlsendungen auszuschließen.

Tiermehl als Düngemittel

Zur Düngung darf nur Tiermehl, das nicht aus Risikomaterial besteht, verwendet werden. Nur eine Aufbringung auf Ackerflächen, nicht aber auf Weide- bzw. Grünlandflächen ist erlaubt. Bayern hat schon mehrfach ein generelles Verbot der Düngung mit Tiermehl vom Bund gefordert, um jegliches denkbare Restrisiko auszuschließen und insbesondere die Überwachung zu vereinfachen.

Quelle: München [ stmlu ]

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