Kabinett stimmt Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Lebensmittel-Monitoring zu

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch in Berlin der Neufassung der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Lebensmittel-Monitoring (AVV LM)" zugestimmt. "Mit der Neufassung dieser Verwaltungsvorschrift können die Bundesländer in Zukunft noch gezielter auf aktuelle Probleme der Lebensmittelsicherheit reagieren", erklärte Verbraucherministerin Renate Künast dazu in Berlin. "Das ist ein weiterer wichtiger Baustein für mehr Lebensmittelsicherheit und vorbeugenden Verbraucherschutz in Deutschland", sagte die Ministerin. Bislang wurde das jährliche Untersuchungsprogramm des Monitorings frühzeitig für einen bestimmten Warenkorb festgelegt. "Wir haben jetzt mehr Flexibilität geschaffen, damit die für die Lebensmittelkontrolle zuständigen Bundesländer mit speziellen Untersuchungsprogrammen im Rahmen des Monitorings gezielt auf neu auftretende Problemlagen eingehen können," erklärte Künast.

"Die Ergebnisse des Monitorings unterstützen die Lebensmittelüberwachung der Bundesländer dabei, Strategien zur gezielten Kontrolle sowie zur Aufdeckung der Quellen von Belastungen zu entwickeln," sagte Künast. Das Lebensmittelmonitoring schaffe  mehr Transparenz und objektive Informationen über die Belastung von Lebensmitteln. Zugleich würden Wirtschaft und Handel besser in die Lage versetzt, ihrer Verantwortung für gesunde Lebensmittel gerecht zu werden. Das Monitoring trage dazu bei, unerwünschte Stoffe in der Lebensmittelkette und eine mögliche Belastung der Verbraucher frühzeitig zu erkennen. "Damit werden Erkenntnisse gewonnen, die eine wichtige Voraussetzung für Schutzmaßnahmen der Verbraucherinnen und Verbraucher im nationalen Bereich und in der EU sind," so Künast.

Kabinett stimmt Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Lebensmittel-Monitoring zu

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch in Berlin der Neufassung der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Lebensmittel-Monitoring (AVV LM)" zugestimmt. "Mit der Neufassung dieser Verwaltungsvorschrift können die Bundesländer in Zukunft noch gezielter auf aktuelle Probleme der Lebensmittelsicherheit reagieren", erklärte Verbraucherministerin Renate Künast dazu in Berlin. "Das ist ein weiterer wichtiger Baustein für mehr Lebensmittelsicherheit und vorbeugenden Verbraucherschutz in Deutschland", sagte die Ministerin. Bislang wurde das jährliche Untersuchungsprogramm des Monitorings frühzeitig für einen bestimmten Warenkorb festgelegt. "Wir haben jetzt mehr Flexibilität geschaffen, damit die für die Lebensmittelkontrolle zuständigen Bundesländer mit speziellen Untersuchungsprogrammen im Rahmen des Monitorings gezielt auf neu auftretende Problemlagen eingehen können," erklärte Künast.

"Die Ergebnisse des Monitorings unterstützen die Lebensmittelüberwachung der Bundesländer dabei, Strategien zur gezielten Kontrolle sowie zur Aufdeckung der Quellen von Belastungen zu entwickeln," sagte Künast. Das Lebensmittelmonitoring schaffe  mehr Transparenz und objektive Informationen über die Belastung von Lebensmitteln. Zugleich würden Wirtschaft und Handel besser in die Lage versetzt, ihrer Verantwortung für gesunde Lebensmittel gerecht zu werden. Das Monitoring trage dazu bei, unerwünschte Stoffe in der Lebensmittelkette und eine mögliche Belastung der Verbraucher frühzeitig zu erkennen. "Damit werden Erkenntnisse gewonnen, die eine wichtige Voraussetzung für Schutzmaßnahmen der Verbraucherinnen und Verbraucher im nationalen Bereich und in der EU sind," so Künast.

Das von Bund und Ländern gemeinsam durchgeführte Lebensmittel-Monitoring ergänzt seit 1995 die amtliche Lebensmittelüberwachung. Es dient der vorbeugenden Untersuchung von Lebensmitteln. Im Rahmen des repräsentativen, systematischen Mess- und Beobachtungsprogramms werden die auf dem deutschen Markt angebotenen Lebensmittel auf ihre Belastung mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln, Schwermetallen, Schimmelpilzgiften und anderen unerwünschten Stoffen untersucht. Pro Jahr werden bundesweit etwa 4700 Proben aus wichtigen Warengruppen analysiert. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlich die Ergebnisse in einem jährlichen Bericht.

Quelle: Berlin [ bmvel ]

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