Künast: Tiergesundheit bedeutet Menschengesundheit
Bundesverbraucherministerin Künast stellte den Tierschutzbericht 2005 dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit vor. Der Tierschutzbericht umfasst den Berichtszeitraum der Jahre 2003 und 2004."Im Artikel 20a des Grundgesetzes heißt es: Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.", so Künast.
Künast: Tiergesundheit bedeutet Menschengesundheit
Bundesverbraucherministerin Künast stellte den Tierschutzbericht 2005 dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit vor. Der Tierschutzbericht umfasst den Berichtszeitraum der Jahre 2003 und 2004."Im Artikel 20a des Grundgesetzes heißt es: Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.", so Künast.
Dies sei die Leitlinie für die Tierschutzpolitik der Bundesregierung, besonders im Forschungsbereich, vor allem aber in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung.
Eine große Aufgabe im nationalen Tierschutz läge nach wie vor im Bereich landwirtschaftliche Nutztierhaltung. Hier ständen, nach den Erfolgen im Bereich Legehennenhaltung, die Haltungsverordnungen für die übrigen landwirtschaftlichen Nutztieren, so bei den Schweinen und bei den Masthühnern im Fokus.
Künast wies auf die Bedeutung internationalen Denkens im Tierschutz hin.
"Wir haben mit Erfolg intensiv dafür gestritten, dass - nachdem der Tierschutz im deutschen Grundgesetz verankert wurde - eine ebensolche Verankerung in der künftigen europäischen Verfassung erfolgt. Dies ist ein solides Fundament für den Tierschutz in Europa. Jetzt ist es wichtig, dass der Aktionsplan Tierschutz mit den Schwerpunkten Tiergesundheit und Tierschutzrecht, den Kommissar Kyprianou bereits im Dezember 2004 angekündigt hat, schnellstmöglich vorgelegt wird. Hier sollte programmatisch festgelegt werden, wie der Tierschutz zukünftig in den Leitlinien der Politik festgeschrieben wird."
Auch in einem ganz anderen Bereich würde die Notwendigkeit europäischen Handelns deutlich: bei der Einführung von Hunde- und Katzenfellen in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Bundesregierung fordere deshalb mit Nachdruck im Agrarrat, ein gemeinschaftliches Importverbot einzuführen.
Ein wesentlicher Problembereich für den Tierschutz sei das Thema Tiertransporte. Trotz der im November 2004 erreichten Verbesserungen sei die Situation, gerade was die Transportzeiten und den Umfang sowie die Haltungsbedingungen der Tiertransporte beträfe, nicht zufrieden stellend. Die Bundesregierung würde sich weiterhin nachdrücklich für eine Reduzierung der Exporterstattung für Schlachtrinder, mit dem Ziel der vollständigen Abschaffung, einsetzen.
Aus Sicht des Schutzes von Versuchstieren bekam ein weiteres Thema im Berichtzeitraum zunehmende Bedeutung: Der Entwurf einer Verordnung zur Bewertung und Zulassung von Chemikalien (REACH).
"Die Bundesregierung hält einen Anstieg der Tierversuchszahlen nur dann für gerechtfertigt, wenn alle fachlich vertretbaren Maßnahmen zur Vermeidung unnötiger Tierversuche ausgeschöpft sind. Konkret müssen bereits validierte alternative Versuchsmethoden schnell in den Methodenanhang der Verordnung aufgenommen und die Forschung auf diesen Gebiet weiter intensiviert werden," so Künast.
Der Tierschutzbericht der Bundesregierung 2005 steht Ihnen [hier zum Download] zur Verfügung.
Quelle: Berlin [ bmvel ]