Verbraucherzentrale Bundesverband fordert Engagement des Verbraucherschutz - Ministeriums

Obligatorische Herkunftsangaben für Geflügelfleisch hat der Verbraucherzentrale Bundesverband gefordert. "Der Geflügel-Boom muss durch zusätzliche Verbraucherschutzmaßnahmen flankiert werden, um die Wahlfreiheit und die Lebensmittelsicherheit bei Geflügelfleisch zu gewährleisten", so Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Der Verbraucherzentrale Bundesverband unterstützt den Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Ausweitung der Kennzeichnungspflichten für Importgeflügel, fordert darüber hinaus verpflichtende Herkunftsbezeichnungen auch innerhalb Europas. "Bei europäischem Geflügel gibt es überhaupt keine Angaben, woher das Fleisch tatsächlich kommt", so Müller.

Der Pro-Kopf-Verbrauch von Geflügelfleisch lag 2003 in Deutschland 2004 bei 18,2 Kilogramm pro Kopf und Jahr, der Marktanteil von Import-Geflügel laut ZMP bei etwa 60 Prozent. Die Vermarktungsnormen für Geflügel in der Europäischen Union schreiben eine Herkunftskennzeichnung lediglich für unbehandeltes Geflügelfleisch aus Drittländern vor. Behandeltes und verarbeitetes Fleisch - Salzen, Würzen oder Anbraten genügt - muss hingegen nicht gekennzeichnet werden. Innerhalb der Europäischen Union reicht die Angabe der Zulassungsnummer des Schlacht- und Zerlegebetriebes und bei verpackter Ware zusätzlich die Angabe des Herstellers (z.B. Verarbeiter) oder Anbieters. Angaben zum Ort der Aufzucht sind freiwillig.

Verbraucherzentrale Bundesverband fordert Engagement des Verbraucherschutz - Ministeriums

Obligatorische Herkunftsangaben für Geflügelfleisch hat der Verbraucherzentrale Bundesverband gefordert. "Der Geflügel-Boom muss durch zusätzliche Verbraucherschutzmaßnahmen flankiert werden, um die Wahlfreiheit und die Lebensmittelsicherheit bei Geflügelfleisch zu gewährleisten", so Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Der Verbraucherzentrale Bundesverband unterstützt den Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Ausweitung der Kennzeichnungspflichten für Importgeflügel, fordert darüber hinaus verpflichtende Herkunftsbezeichnungen auch innerhalb Europas. "Bei europäischem Geflügel gibt es überhaupt keine Angaben, woher das Fleisch tatsächlich kommt", so Müller.

Der Pro-Kopf-Verbrauch von Geflügelfleisch lag 2003 in Deutschland 2004 bei 18,2 Kilogramm pro Kopf und Jahr, der Marktanteil von Import-Geflügel laut ZMP bei etwa 60 Prozent. Die Vermarktungsnormen für Geflügel in der Europäischen Union schreiben eine Herkunftskennzeichnung lediglich für unbehandeltes Geflügelfleisch aus Drittländern vor. Behandeltes und verarbeitetes Fleisch - Salzen, Würzen oder Anbraten genügt - muss hingegen nicht gekennzeichnet werden. Innerhalb der Europäischen Union reicht die Angabe der Zulassungsnummer des Schlacht- und Zerlegebetriebes und bei verpackter Ware zusätzlich die Angabe des Herstellers (z.B. Verarbeiter) oder Anbieters. Angaben zum Ort der Aufzucht sind freiwillig.

"Die Initiative der CDU-/CSU-Fraktion zur Ausweitung der Kennzeichnungspflichten auf behandeltes Importgeflügel ist zu begrüßen", so Edda Müller. "Darüber hinaus müssen wir aber auch vor der eigenen Haustüre für Transparenz sorgen und können die Pflicht zur Kennzeichnung nicht allein Drittländern vorschreiben". Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert Bundesverbraucherschutzministerin Künast auf, sich in Europa für eine Pflicht zur Herkunftskennzeichnung für Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse, "egal ob in Asien oder Deutschland produziert", einzusetzen. Für viele Verbraucher sei die Herkunft gerade bei Fleischerzeugnissen ein entscheidendes Kaufkriterium. Wer Geflügel aus Drittländern aus individuellen Gründen meiden wolle, müsse dies auch können.

Schärfere Meldepflichten für Vogelgrippe

Als weitere Maßnahme zum Schutz der Verbraucher und als Reaktion auf die jüngsten Vogelgrippe-Fälle bei Truthähnen in Italien fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband zudem eine internationale Meldepflicht auch für weniger aggressive Virenstämme. "Auf den ersten Blick relativ harmlose Viren können mutieren und haben das Potential, eine weltumspannende Epidemie auszulösen", so Edda Müller. Daher müssten auch in diesen Fällen international Melde- und Bekämpfungspflichten vereinbart werden.

Positiv bewertet der Verbraucherzentrale Bundesverband den von der Europäische Kommission am 28. April angenommenen Richtlinienvorschlag zur schärferen Überwachung und Bekämpfung auch gering pathogener Viren. Dieser müsse nun rasch verabschiedet und national umgesetzt werden. Handlungsbedarf besteht demnach vor allem international. Ein entscheidender Termin ist die Generalversammlung der World Organisation for Animal Health (OIE) vom 22. bis zum 27. Mai in Paris. "Dort wird sich entscheiden, ob auch international in allen 167 Mitgliedsländern der OIE schärfere Maßnahmen greifen", so Müller. Auch Deutschland ist Mitglied. Der Verbraucherzentrale Bundesverband rief daher das Bundesverbraucherschutzministerium auf, sich aktiv in die Verhandlungen einzubringen.

Hintergrund Vogelgrippe (Avian Influenza)

Am 20. April 2005 hatte die EU-Kommission das Auftreten von Vogelgrippe-Viren bei mehreren Truthähnen in der norditalienischen Provinz Brescia gemeldet. Die Kommission hatte daraufhin mitgeteilt, dass die Viren einem wenig aggressiven Stamm angehörten und keine akute Gefahr für die Menschen bedeuteten. Nach internationalen Vorschriften wäre demnach keine Information an die EU-Kommission erforderlich gewesen. Italien hatte dies laut der dortigen Abteilung für Tiergesundheit dennoch getan, um zu verhindern, "dass sich das Virus ausbreitet und gefährlicher wird". Um eine Ausbreitung der Vogelgrippe in Europa zu verhindern, hatte das italienische Gesundheitsministeriums die Tötung von 180.000 Truthähnen angeordnet.

Bei der Vogelgrippe handelt es sich um eine Erkrankung des Geflügels, die durch einen Influenzavirus hervorgerufen wird. Die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere (BFAV) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erläutern in Ihrer Stellungnahme des Jahres 2004, dass auf Grund der Verwandtschaft dieser Viren zu menschlichen Grippeerregern es "in Einzelfällen auch zu Erkrankungen des Menschen kommen kann".

Das Risiko einer Infektion des Menschen über die Nahrungsaufnahme wird als gering eingeschätzt. Selbst wenn Erreger in den Produkten enthalten sein sollten, würden diese durch die üblichen Zubereitungsmethoden (Eier und Geflügelfleisch sollten ohnehin nur gut durchgegart verzehrt werden) unschädlich gemacht. Man geht davon aus, dass vor allem der direkte Kontakt mit Geflügel eine Ansteckung bewirken kann. Bisher haben sich 1997 in Hongkong, 2003 in den Niederlanden und in 2004 in Südostasien Menschen mit solchen Viren infiziert.

In den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen (www.verbraucherzentrale.de) ist eine kostenfreie Verbraucherinformation zur Vogelgrippe erhältlich.

Quelle: Berlin [ vzbv ]

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